© chika_milan, stock.adobe.com
Wir über uns - die BetriebsratsfondsrevisorInnen
Wer Geld zum Nutzen der Beschäftigten verwaltet, trägt hohe Verantwortung. Zur Beratung, Unterstützung und Kontrolle der Betriebsratsteams beim Verwalten des Betriebsratsfonds sind wir da.
Wir, das sind die MitarbeiterInnen der Abteilung Betriebsratsfondsrevision der Arbeiterkammer Wien. Unser Auftrag ist gesetzlich festgelegt. Wir sind zuständig für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Buchhaltung und der Verwendung der Mittel des Betriebsratsfonds.
Betriebsratsfonds sind von der zuständigen Arbeiterkammer „regelmäßig, tunlichst einmal jährlich, einer Revision zu unterziehen.“ Das schreibt die Betriebsratsfonds-Verordnung vor. Wir, die Revisorinnen und Revisoren, erfüllen diese Aufgabe.
Unser Auftrag
- Wir prüfen die Wiener Betriebsratsfonds und übernehmen, wo notwendig, auch die treuhändische Verwaltung.
Unsere Kernleistungen
- Prüfung der Betriebsratsfonds
- Beratung und Unterstützung von Betriebsratskörperschaften bei der Führung und Verwaltung von Betriebsratsfonds.
- Schulung von Betriebsräten zur Führung und Verwaltung von Betriebsratsfonds.
- Bereitstellen elektronischer Hilfsmittel zur Kassaführung.
- Netzwerkbildung für die AK Wien und die Fachgewerkschaften
Unsere Ziele
- Tunlichst jährliche Revisionen, um eventuelle Fehlerquellen zu orten und zu beseitigen.
- Stärkung des verantwortungsvollen Umgangs der BetriebsrätInnen mit den ihnen anvertrauten finanziellen Mitteln.
- Angebot einer umfassenden und kompetenten Beratung, Schulung und Serviceleistungen für die BetriebsrätInnen rund um das Führen des Betriebsratsfonds.
- Unterstützung der BetriebsrätInnen beim Finden von AnsprechpartnerInnen in der AK Wien und in den Gewerkschaften.
Unsere gesetzliche Grundlage
- Für die ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft und deren Betriebsratsfonds ist unser Auftrag in §74 Abs 6 des Arbeitsverfassungsgesetzes und in der Betriebsratsfonds-Verordnung festgelegt.
- Für die Beschäftigten und deren Personalvertretungsfonds bei der Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft, der Telekom Austria Aktiengesellschaft sowie in jenen Unternehmen, die aus der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft hervorgegangen sind und an denen die genannten Gesellschaften direkt oder indirekt eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent halten, wird unser Auftrag im §49 Abs 8 des Post-Betriebsverfassungsgesetzes (PBVG) und in der Personalvertretungsfonds-Verordnung geregelt.
- Für ArbeitnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft in Wien und deren Betriebsratsfonds ist unser Auftrag im §319 Abs 6 des Landarbeitergesetzes und in der Landwirtschaftlichen Betriebsratsfonds-Verordnung verankert.