IFAM Beratung
Beratung zu wirtschaftlichen und juristischen Themen
Willkommen bei IFAM
Sie sind als Arbeitnehmervertreter:in neu in den Aufsichtsrat entsandt worden oder ihre Entsendung steht kurz bevor? Dann werden Ihnen die nachfolgenden Informationen zu einem erfolgreichen Start in Ihre verantwortungsvolle Funktion verhelfen. Diese Tipps und Empfehlungen für eine erfolgreiche Aufsichtsratsarbeit wurden vom IFAM Team zusammengestellt. Das Institut für Aufsichtsrat-Mitbestimmung (IFAM) wird gemeinsam von der AK und dem VÖGB betrieben und unterstützt Aufsichtsrät:innen in Form von Bildungsmaßnahmen, Veranstaltungen und Beratungsleistungen.
Die Haupttätigkeit eines Aufsichtsrats lässt sich aus dem Wortstamm ableiten: Aufsicht führen und Rat geben. Er ist also für die Überwachung der Geschäftsleitung und Entscheidungen bei strategischen Weichenstellungen verantwortlich. Als Betriebsrät:in im Aufsichtsrat haben Sie also zwei Hauptaufgaben. Sie sollten einerseits zum Wohle Ihres Unternehmens tätig sein, Ihre Meinung zu Strategie und Maßnahmen etc äußern. Sie sollten Ihre Auffassung argumentieren, begründen und vertreten und letztendlich müssen Sie abstimmen. Ihre zweite Hauptaufgabe ist es natürlich, für Ihre Beschäftigten, die Belegschaft, etwas zu tun. Wenn zB 50 Arbeitnehmer:innen gekündigt werden sollen, heißt es durchaus auch ‚kämpfen’ – für einen Sozialplan, natürlichen Abgang etc.
Als Aufsichtsratsmitglied sollten Sie gut über das Unternehmen informiert sein. Dies ist bei Betriebsrät:innen naturgemäß der Fall, da Sie in der Regel schon mehrere Jahre im Betrieb tätig sind. Es ist aber durchaus sinnvoll sich einige Unterlagen, wie Firmenbuchauszug, Satzung bzw Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, Protokolle der letzten Sitzungen, Jahresabschlüsse sowie Bericht der internen Revision der letzten Jahre zu besorgen. Am besten ist es, sich diesbezüglich an den Aufsichtratsvorsitzenden oder an die Geschäftsführung zu wenden. Auch ein/e allfällig bereits im Aufsichtsrat tätige/r Arbeitnehmervertreter:in kann dabei behilflich sein. Eine persönliche Vorstellung beim Aufsichtsratsvorsitzenden nach der Nominierung als neues Mitglied ist ratsam.
Die Tätigkeit im Aufsichtsrat ist mit großer Verantwortung verbunden und bedarf somit einer entsprechenden Sorgfalt. Jedes Aufsichtsratsmitglied haftet persönlich für Schäden, die es durch rechtwidriges und schuldhaftes Verhalten oder auch Unterlassen verursacht hat. Setzen Sie daher sämtliche gesetzlichen Mittel zur Überwachung ein und beteiligen Sie sich an Beschlussfassungen mit der entsprechenden Sorgfalt.
Der ÖGB hat für Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat eine Gruppenhaftpflichtversicherung (Versicherungssumme pro Schadensfall 200.000 €) abgeschlossen. Zur Erlangung des kostenlosen Versicherungsschutzes ist für ÖGB-Mitglieder eine schriftliche Meldung an die jeweils zuständige Fachgewerkschaft bzw an das Referat für Betriebsarbeit im ÖGB (Tel.: +43 1 53444) notwendig. Die Formulare für den Versicherungsschutz stehen auf der ÖGB Homepage zum Download bereit.
Der Aufsichtsrat hat bei seiner Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden hat. Diesem Sorgfaltsmaßstab kann nur entsprechen, wer neben persönlichen Voraussetzungen, wie Integrität und Gewissenhaftigkeit, auch über die erforderlichen fachlichen Kompetenzen verfügt. Ifam stellt ein umfangreiches Bildungsangebot - beginnend von betriebswirtschaftlichen und juristischen Grundkenntnissen bis hin zu sozialen und kommunikativen Inhalten - zur Verfügung. Aufgrund der "Fit&Proper"-Anforderungen an Aufsichtsräte im Financebereich werden für diese Zielgruppe bankspezifische Schulungen abgehalten.
Neu in den Aufsichtsrat entsandte Betriebsrät:innen sind herzlich zu unserem eintägigen Welcome-Seminar eingeladen, das Basiswissen vermittelt und Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch mit erfahrenen Aufsichtsrät:innen gibt.
Expert:innen der Arbeiterkammer beraten Betriebsrät:innen und Arbeiternehmervertreter:innen im Aufsichtsrat grundsätzlich in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens. Die Beratungsinhalte behandeln wir aufgrund unserer Verschwiegenheitspflicht gemäß Arbeitsverfassungsgesetz selbstverständlich streng vertraulich. Unsere Beratung steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die jeweilige Arbeiterkammer in Ihrem Bundesland.
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