Der Betriebs­rats­fonds

Ein Betriebsratsfonds entsteht „automatisch“ wenn der Betriebsrat Vermögenswerte erhält, die zugunsten der ArbeitnehmerInnen zu verwenden sind oder zur Deckung der Geschäftsführungskosten des Betriebsrates dienen (z.B. Betriebsratsumlage oder Zuwendungen des Arbeitgebers oder durch Dritte).

Der Betriebsratsfonds ist eine eigene Rechtspersönlichkeit. Nur er kann im Namen des Betriebsrates vermögensrechtliche Verpflichtungen eingehen oder Ansprüche erwerben, Klage führen oder geklagt werden und im Verwaltungsverfahren Parteienstellung einnehmen.


Betriebsratsfondsvermögen

Der Betriebsratsfonds ist - als juristische Person - Eigentümer aller finanziellen Mittel und Sachwerte des Betriebsrates. Auch Einnahmen, die der/die Betriebsratsvorsitzende oder andere Betriebsratsmitglieder in Ausübung ihrer Funktion erhalten, fließen dem Betriebsratsfondsvermögen zu.

Sämtliche Eingänge, zum Beispiel die Betriebsratsumlage, die Dotierungen des Arbeitsgebers sowie andere Einnahmen (Provisionen, Spenden, Erträge aus Veranstaltungen,…. ), als auch Sachwerte des Betriebsrates bilden das Vermögen des mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Betriebsratsfonds.

Welche Kosten dürfen aus dem BR-Fonds gedeckt werden?

Alle Ausgaben, die nicht der Arbeitgeber als Sachaufwand zu ersetzen hat und die mit der ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Betriebsrates verbunden sind.

Sachwerte sind unter anderem Gerätschaften (z.B. Fitnessgeräte, Kaffeemaschine, Kühlschrank, …), Liegenschaften (z.B. Ferienquartiere, Sportplätze,…), aber auch Golddukaten, diverse Gutscheine, Kunstgegenstände, etc.

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Kontakt

Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien

Abteilung Betriebsratsfondsrevision
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Tel. +43 1 50165 12445
Fax. +43 1 50165 12696

- erreichbar mit der Linie D -

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