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Neue Grundlagenstudie zur Arbeit von Betriebsratsmitgliedern im Aufsichtsrat

Seit Mitte 2025 hat die Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) im Auftrag der Arbeiterkammer Wien fast 600 Online-Interviews und 18 vertiefende qualitative Interviews mit Belegschaftsvertreter:innen im Aufsichtsrat durchgeführt. Eine ähnlich umfangreiche Forschungsarbeit wurde in Österreich in diesem Bereich zuletzt 2019 erstellt.

Das Ergebnis ist eine umfassende Grundlagenstudie über die Tätigkeit von Betriebsratsmitgliedern im Aufsichtsrat in Österreich. Sie enthält zunächst umfangreiche (Vergleichs-)Daten zu den Arbeitsweisen, Strukturen und Veränderungen von Aufsichtsräten und ermöglicht einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern, ihre Arbeitsbedingungen im Vergleich einzuordnen. Außerdem wurden in einer Typologie fünf Muster für den Mehrwert der Mitbestimmung im Aufsichtsrat identifiziert, die als individueller „Handlungsrahmen“ praktischen Nutzen für Betriebsratsmitglieder haben können.

Die Struktur der Aufsichtsratsmitbestimmung in Österreich – Sitzungen, Vorbesprechungen, Themen

Die Studie gibt einerseits eine Übersicht über die Strukturmerkmale der Arbeit im Aufsichtsrat: So zeigt sich etwa, dass in 77% der Fälle genau vier Sitzungen pro Jahr stattfinden, in 40% aller Fälle Vorbesprechungen zwischen Betriebsratsmitgliedern im Aufsichtsrat und der Geschäftsleitung stattfinden und bei 23% aller Befragten, die Sitzungen „überwiegend hybrid“ stattfinden. Den größten Raum im Aufsichtsrat nehmen im „typischen Aufsichtsrat“ Berichte, Abschlüsse und die Finanzplanung ein. Bei der Personalpolitik und der Unternehmensstrategie nehmen die Befragten eine hohe Wichtigkeit, aber oft nicht den entsprechenden Raum im Aufsichtsrat wahr.

Erfolgsfaktoren sind in strukturelle Rahmen eingebettet, können aber individuell erhöht werden

Knapp drei Viertel aller Befragten geben an, dass die Aufsichtsratsfunktion hilfreich ist, um Interessen der Belegschaft durchzusetzen (eine Wirkung, die über die reine „Überwachungsfunktion“ der Geschäftsleitung hinaus geht). Erfolge werden vor allem bei der Sicherung von Arbeitsplätzen, der Kontrolle der Finanzen, der Abmilderung der Auswirkungen von Umstrukturierungen und Rationalisierungen sowie Entscheidungen über Investitionen erzielt.

In welchen Bereichen haben Sie im Aufsichtsrat im Sinne der Mitarbeiter:innen erzielen können?
In welchen Bereichen haben Sie im Aufsichtsrat im Sinne der Mitarbeiter:innen erzielen können? © Ak Wien/ FORBA


Strukturell hängt die Wirksamkeit von den Rahmenbedingungen, aber auch von individuellen Faktoren ab: So können Erfolge verstärkt in Aktiengesellschaften erzielt werden und vor allem dann, wenn der Aufsichtsrat rechtzeitig mit den Themen befasst wird. Individuell werden (auch um die frühzeitige Befassung zu erreichen) Beharrlichkeit in Form von „höflicher Härte“, aber auch die proaktive Informationsbeschaffung sowie informelle Vorabgespräche und Abstimmung als erfolgswirksam genannt.

„Bündelung“ von Funktionen zu Wirksamkeit im Aufsichtsrat

Insgesamt entsteht die Wirksamkeit von Mitbestimmung im Aufsichtsrat aus einem Zusammenspiel von Möglichkeiten, die sich durch den Zugang zu relevanten Akteur:innen (Netzwerkfunktion), der Überwachung der Geschäftsführung (Kontrollfunktion), möglichst frühzeitiger Information (Informationsfunktion), Mitwirkung an strategischen Entwicklungen (Strategiefunktion) sowie der Interessenvertretung im engen Sinn ergeben. Die Tätigkeit im Aufsichtsrat kann diese Funktionen „bündeln“.

Vollversion Studie

Die gesamte Studie mit allen Ergebnissen gibt es hier zum Download


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