Euromünzen auf Finanzstatistik
Euromünzen auf Finanzstatistik © Alterfalter, Fotolia.com

Bilanzpolitik, Kosmetik, Fälschung

Unabhängig von Finanz- und Wirtschaftskrise und wirtschaftlich turbulenten Zeiten stellt sich oftmals heraus, dass Jahresabschlüsse von Unternehmen nicht korrekt aufgestellt sind. Die Möglichkeiten der „Verzerrung“ reichen dabei von unterlassenen Angaben im Anhang über falsche Bewertungen des Vermögens oder der Verbindlichkeiten bis hin zu Auslagerung von Geschäftsfällen aus der Bilanz.

Wo Bilanzfälschung beginnt

Bilanzfälschung und deren strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen rücken bei spektakulären internationalen Fällen wie Enron, Parmalat und Refco in den Fokus. Aber auch in Österreich stehen medienwirksame Strafverfahren jüngst im Zentrum des Interesses wie BAWAG, Hypo Alpe Adria wo es u.a. auch um schwere Bilanzdelikte geht. Nach § 255 Aktiengesetz ist neben dem Vorstand auch der Aufsichtsrat für deliktisches Verhalten zur Verantwortung zu ziehen. Neben einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sind es vor allem hohe zivilrechtliche Schadensersatzforderungen die blühen.

Alles was Aufsichtsräte wissen sollten

Wo beginnt die Bilanzfälschung, wie unterscheidet sie sich von Bilanzkosmetik und Bilanzpolitik und was hat dies für den Aufsichtsrat für mögliche Konsequenzen? Diesen Fragen sind wir gemeinsam mit einem Bilanzexperten im Rahmen des neuen Formats „IfAM Lounge“ nachgegangen.


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