Simone Hudelist, AK Expertin
Simone Hudelist, AK Expertin © Lisi Specht

Managergagen steigen wieder – Es ist Zeit für einen Wandel!

Die Expert:innen der Abteilung Betriebswirtschaft der AK Wien analysieren bereits seit mehr als 20 Jahren die Vergütungspolitik der wichtigsten börsennotierten Unternehmen im österreichischen Leitindex ATX (Austrian Traded Index). Die Betrachtung der Entwicklung der Managergehälter zeigt eine gravierende Einkommensspreizung. 

Ein ATX-Vorstandsmitglied erhält 2023 im Schnitt 2,4 Mio. Euro

Das durchschnittliche Top-Managementgehalt liegt im Geschäftsjahr 2023 bei 2,4 Mio. Euro und steigt somit gegenüber dem Vorjahr 2022 um 3,6 %, gegenüber 2021 sogar um 8,5 %. 2023 liegt der höchste Wert seit Beginn der AK-Erhebungen im Jahr 2003 vor. Der Anstieg ist auf die Erhöhung der sonstigen Gehaltsbestandteile (Beendigungszahlungen, Pensionskassenbeiträge, Versicherungsleistungen, Sachbezüge wie Dienstwagen etc.) zurückzuführen.

Die Entwicklung der letzten 20 Jahre zeigt, dass die Einkommensschere immer weiter auseinanderklafft: 2003 betrug das durchschnittliche Vorstandsgehalt das 24-Fache des mittleren Einkommens der Beschäftigten in Österreich, 2023 liegt die Einkommensspanne bei einem 62-Fachen. Diese Ungleichheit macht deutlich, dass gesetzliche Regelungen, wie etwa die Einführung einer „Manager to Worker Pay Ratio“, dringend erforderlich sind, um eine fairere Einkommensverteilung zu fördern.

Nach wie vor geringe Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen

20 % der ATX-Unternehmen definieren in den aktuellen Vergütungsberichten weiterhin kein einziges konkretes Ziel, das die ökologische oder soziale Verantwortung bzw. die Governance des Unternehmens abbildet. Nur in 40 % der Fälle werden explizit Nachhaltigkeitsziele in allen drei Kategorien (Umwelt, Soziales oder Governance) formuliert. Zudem sind die Nachhaltigkeitsziele für die Bestimmung der variablen Vergütung weiterhin gering gewichtet. 

Die EU-Kommission treibt in diesem Zusammenhang wesentliche Änderungen voran. Dennoch setzen bislang nur wenige Unternehmen solche Maßnahmen konsequent um. Nachhaltigkeitskriterien (ESG: Umwelt, Soziales, Governance) sollten verbindlich in die Vergütungsziele integriert werden, sodass sie mindestens ein Drittel der variablen Vergütungsbestandteile ausmachen. Dabei rücken Aspekte wie der Erhalt von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen, Gleichstellung sowie Aus- und Weiterbildung der Belegschaft verstärkt in den Fokus. 

Im Fokus steht auch die Transparenz der Vergütungssysteme. Viele Berichte sind noch unzureichend: Es fehlen klare Angaben zu Nebenleistungen, Abfindungen oder Pensionszahlungen sowie zu den für die „Manager to Worker Pay Ratio“ erforderlichen Kennzahlen wie der Anzahl der Vollzeitäquivalente oder dem Personalaufwand. Die Standardisierung und detaillierte Offenlegung sämtlicher Vergütungsbestandteile sind essenziell für eine transparente Unternehmensführung, die Aktionär:innen, Investor:innen und der Öffentlichkeit ein verlässliches Bild ermöglicht. 

Die notwendige Neuausrichtung der Vorstandsvergütung erfordert klare Schritte: 

  • Angemessene Managergehälter: Einführung einer „Manager to Worker Pay Ratio“, die eine vertikale Angemessenheit sicherstellt.
  • ESG-Ziele im Vergütungssystem: Nachhaltigkeitskriterien müssen verbindlicher Bestandteil der Vorstandsvergütung werden.
  • Transparenz und Standardisierung: Vollständige Offenlegung aller Vergütungsbestandteile und Kriterien, um die Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
  • Nur durch eine gerechte Vergütungspolitik, die soziale und ökologische Aspekte in den Mittelpunkt stellt, lässt sich eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung sicherstellen.
"Um für mehr Angemessenheit in der Vergütung zu sorgen, sollte der Gesetzgeber die Festlegung einer „Manager to Worker Pay Ratio“ als Orientierungs- bzw. Zielwert bei der Höhe der Vorstandsvergütung verpflichtend vorsehen und zum Zwecke einer einheitlichen Darstellung und Vergleichbarkeit eine gesetzliche Definition einführen."  Simone Hudelist, Betriebswirtin

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