Gesetzbuch
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FAQs für Laienrichter:innen-Seminare

Laienrichter:innen urteilen gemeinsam mit Berufsrichter:innen in Fällen des Arbeits- und Sozialrechts. Die AK Wien bietet Seminare für Laienrichter:innen an. Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Seminaren, finden Sie hier:

Hinweis

Seminare nur für bestellte Laien­richterInnen!

Seminarprogramm

Wer kann an den Seminaren teilnehmen?

Das Seminarangebot steht fachkundigen Laienrichter:innen aus dem Kreis der Arbeitnehmer:innen zur Verfügung, die

  • für die aktuelle Funktionsperiode (2022-2026) bestellt sind,
  • aus dem Raum Wien sind, also von der Arbeiterkammer Wien nominiert wurden.

Aller Instanzen (I.,II.,III. Instanz) 

Ist der Besuch der Seminare bzw. der Grundausbildung Voraussetzung für einen Einsatz bei Gericht?

Nein, die Ausbildung ist freiwillig. Sie soll Sie dabei unterstützen, fachliches und rechtliches Know-how aufzubauen. Die Tätigkeit als fachkundige/r Laienrichter:in ist aber mit keiner Verpflichtung zur Aus- und Weiterbildung verbunden, da es sich um eine Laientätigkeit handelt. 

Kann ich mich als Laienrichter:in für den Besuch der Seminare freistellen lassen?

Sie haben leider in Ihrer Funktion als Laienrichter:in keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung gegenüber Ihrem Dienstgeber, da die Weiterbildungsangebote freiwillig sind.

An- und Abmeldung

Ich habe mich für ein Seminar angemeldet, bin jedoch nun zeitlich verhindert. Wie kann ich mich abmelden?

Falls deine Seminaranmeldung hinfällig wird, ersuchen wir Sie, sich umgehend online selbstständig abzumelden. Sie finden den Link zur Abmeldung in Ihrer Anmeldebestätigung. So können wir frei gewordene Plätze neu besetzen und Stornokosten, die auch aus Mitgliedsbeiträgen bezahlt werden, vermeiden!

Das Seminar, das ich besuchen möchte, ist bereits ausgebucht. Gibt es eine Warteliste? Wie erfahre ich von zusätzlichen Terminen?

Wir empfehlen gelegentlich auf die Webseite zu schauen. Da sich Teilnehmer:innen wieder abmelden, werden immer wieder Kursplätze frei. Bei großer Nachfrage planen wir zusätzliche Seminare. Davon werden Sie über unsere E-Mail-Aussendungen informiert. 

Grundausbildung

Muss ich die vier Module der Grundausbildung in einer vorgegebenen Reihenfolge absolvieren?

Nein, die vier Module bauen nicht aufeinander auf. Sie können diese unabhängig voneinander besuchen oder auch nur einzelne Module buchen. 

Sollte ich die Grundlagen-Module in jeder Periode wiederholen?

Nein, die vier Grundlagenmodule richten sich vorrangig an neu gewählte Laienrichter:innen.

Kann ich die Spezialseminare besuchen ohne dass ich die Grundausbildung besucht habe?

Ja, die Spezialseminare können unabhängig von der Grundausbildung besucht werden. 

Werden nur im ersten Jahr Grundmodulseminare angeboten?

Nein, bei ausreichender Nachfrage bieten wir auch im zweiten oder dritten Jahr der Funktionsperiode Grundmodule an. Sie können die Seminare daher auch im zweiten oder dritten Jahr nachholen.

Organisatorisches

Ich muss an einem Seminartag früher gehen oder komme später – erhalte ich trotzdem eine Teilnahmebestätigung?

Für den Abschluss des Seminars ist die durchgehende Teilnahme Voraussetzung. Bei weniger als 75% Anwesenheit können wir Ihnen keine Teilnahmebestätigung ausstellen.

Wo finden die Seminare statt?

Der Großteil der Seminare findet im AK Wien Bildungszentrum statt. Den konkreten Ort finden Sie in der Seminarausschreibung bzw. im Informationsschreiben, das wir Ihnen zwei Wochen vor Seminarbeginn schicken.

Kontakt

Wer sind die für die Organisation zuständigen Ansprechpartner:innen für die Seminare?

Sollten Sie weiteren Fragen zum Seminarprogramm für Laienrichter:innen haben, schicken Sie uns eine Nachricht an laienrichterInnenseminare@akwien.at.

Mag. Stefanie Peklar, AK Wien (Pädagogische Leitung) und Carola Schiener, AK Wien (Administration)

Links

Kontakt

Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -