Betriebsratsvorsitzende
Der/die Betriebsratsvorsitzende vertritt den BR-Fonds beim Abschluss von Rechtsgeschäften, gerichtlichen und behördlichen Verfahren.
Bei den Beschlüssen unterscheidet man grundsätzlich zwischen Einzelbeschluss, Generalbeschluss und Regulativ.
Darunter versteht man Beschlüsse, die zu einzelnen Ausgaben (z.B. Betriebsratsausflug, Weihnachtsaktion, einmalige Unterstützung, ...) gefasst werden und die die Höhe der einzelnen Ausgaben festlegen.
Dabei handelt es sich um den Beschluss, immer wiederkehrende Ausgaben dem Grunde nach zu tätigen. Die Höhe der Ausgaben ist im Beschluss nicht genau geregelt, da sie variieren kann (z.B. Fahrtkosten für Betriebsratsmitglieder, Obstkörbe für Belegschaft, ....).
Von einem Regulativ (Dauerbeschluss) spricht man, wenn der Betriebsrat immer wiederkehrende Ausgaben dem Zweck und der Höhe nach im Vorhinein für einen längeren Zeitraum beschließt. (z.B. Kultur- und Sportförderungen, Jubiläumsgaben, Hochzeits- und Geburtengaben, ...). Grundsätzlich sollten Generalbeschlüsse und Regulative von jedem neu konstituierten Betriebsratsgremium gefasst – also erneuert – werden. Dies auch, wenn zum Beispiel das Regulativ ohne Abänderungen vom neuen Betriebsrat übernommen wird.
Der Betriebsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Für Beschlüsse ist grundsätzlich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nötig, sofern gesetzlich oder in der Geschäftsordnung keine strengeren Regelungen festgelegt sind. Seit einigen Jahren kann das Betriebsratsteam Beschlüsse auch im Umlaufweg fassen. Gemäß § 68 Abs 4 ArbVG sind Beschlüsse durch schriftliche Stimmabgabe, telefonische oder andere vergleichbare Formen zulässig, wenn kein Mitglied des Betriebsrats diesem Verfahren widerspricht. Die Beschlüsse müssen von der/dem Vorsitzenden des Betriebsrates entsprechend dokumentiert werden.
Es können aber auch Dauerbeschlüsse (Regulativ) für einen längeren Zeitraum gefasst werden.
Ein Beschluss kommt durch Abstimmung des Betriebsratsgremiums zustande. Rechtswirksamkeit erlangt ein Beschluss, wenn die einfache Mehrheit gegeben ist.
Alle Beschlüsse des Betriebsrates – daher auch die Beschlüsse, die den Betriebsratsfonds betreffen, müssen in Schriftform dokumentiert werden. Das Protokoll ist von allen bei der Sitzung anwesenden Betriebsratsmitgliedern zu unterzeichnen. Kommt kein einstimmiger Beschluss zustande, sollte das Abstimmungsverhalten dokumentiert werden .Das Protokoll muss den Kontrollorganen auf Verlangen vorgelegt werden.
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