Besprechung im Vorstandssitzungszimmer
© Dietmar Walser

Im Vorfeld der Aufsichtsratsitzung

Bereiten Sie sich gut auf die Sitzung vor

Führen Sie Vor- und Nachgespräche mit Aufsichtsrats­kollegInnen. Bereiten Sie sich möglichst im Team auf die Sitzung vor, da sie so gemeinsame Standpunkte erarbeiten können und eine Aufgabenverteilung erfolgen kann. Gehen Sie die Sitzungsunterlagen genau durch und holen Sie bei Unklarheiten noch vor der Sitzung Informationen ein (zB von der Geschäftsleitung). Kontaktieren Sie dazu bei Bedarf auch Fachleute. Bereiten Sie Allianzen vor; suchen Sie Verbündete. Auch das sorgfältige Studieren der Protokolle im Nachhinein und Sitzungsnachbesprechungen sind wichtig. Achten Sie dabei auf die entsprechende Verschwiegenheit!

Betrachten Sie sich als Betriebsrat nicht als closed shop, sonst sind Sie in der Minderheit

Kontaktieren Sie KapitalvertreterInnen, insbesondere den Aufsichtsratsvorsitzenden. Rufen Sie sie an, kontaktieren und informieren Sie Kapitalvertreter, machen Sie sie hellhörig. Sie sind manchmal dankbar dafür. Eine bunte Mischung macht einen guten Aufsichtsrat aus, damit viele verschiedene Sichtweisen für die Beurteilung eines Sachverhaltes eingebracht werden.

Machen Sie Vorbesprechungen mit der Geschäftsführung

Nutzen Sie Vorbesprechungen mit der Geschäftsführung um Fragen abzuklären und um lästige Kleinigkeiten vor der Aufsichtsratssitzung in Ihrem Sinne zu klären. Wichtiges sollten Sie jedoch trotz Vorbesprechungen immer in den Aufsichtsrat einbringen!

Fordern Sie – wenn notwendig – die Sitzungsunterlagen ein

Bestehen Sie darauf, dass Ihnen die Sitzungsunterlagen (Tagesordnung, Wirtschafts­prüfbericht inkl Jahresabschluss, Budgets, Gutachten, Analysen, Berechnungen etc) rechtzeitig - mindestens eine Woche davor - zur Verfügung gestellt werden. Nur dann können Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllen. Fordern Sie, wenn notwendig, die Unterlagen an und warten Sie nicht darauf!

Nehmen Sie an den Sitzungen teil

Die grundlegendste Pflicht eines Aufsichtsratmitgliedes ist die Teilnahme an den Sitzungen. Abwesenheit von Sitzungen wirkt grundsätzlich nicht haftungsbefreiend. Bei unvorher­sehbarer Verhinderung sollten Sie für Vertretung sorgen. Für den Fall, dass der Aufsichtsratsvorsitzende keine Sitzungen einberuft, machen Sie von ihrem Recht Gebrauch, selbst eine Sitzung einzuberufen. Dazu brauchen Sie die Unterstützung von einem zweiten Aufsichtsratsmitglied.

Planen Sie ausreichend Zeit ein

Wenn Aufsichtsratssitzungen lange dauern, greift eine gewisse Ermüdung um sich und es besteht die Gefahr, daß Beschlüsse voreilig gefasst werden. Große und wichtige Entscheidungen sollten jedoch immer ausdiskutiert werden. Nehmen Sie sich am Tage der Sitzung nichts anderes vor. Sitzfleisch kann sehr wichtig sein, zumal wichtige Entscheidungen manchmal erst nach vielen Stunden fallen.

Bestimmen Sie die Tagesordnung mit

Der Aufsichtsratsvorsitzende erstellt die Tagesordnung. Die Tagesordnung ergibt sich durch die vierteljährliche Berichtspflicht des Vorstandes über laufende Geschäfte, Anträge des Vorstandes (ersucht um Zustimmung des Aufsichtsrates) sowie das Auskunftsrecht der Aufsichtsrats­mitglieder. Einwände gegen die Tagesordnung sollten im Vorhinein eingebracht werden. Wenn Sie spezielle Wünsche haben, lassen Sie sie vorher auf die Tagesordnung setzen, um eine bessere Antwortqualität zu erreichen! Damit für wichtige Beschlüsse ausreichend Zeit bleibt, sollten diese zu Beginn der Aufsichtsratssitzung behandelt werden. Wenn Sie Details wissen wollen, reichen Sie Ihre Fragen vor der Aufsichtsratssitzung am besten schriftlich ein. Unterlagen sollten mit der Tagesordnung versandt werden.

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