Hände halten Geld und Pflanze
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Warum ist Nachhaltigkeit für Banken so wichtig?

Während die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren bisher primär von Institutionellen Investoren bei der Veranlagung ihrer Gelder forciert wurde, werden nunmehr alle Finanzdienstleister in die Pflicht genommen, zur Erreichung der Pariser Klimaziele im Rahmen des „EU Green Deal“ beizutragen. Der Finanzdienstleistungssektor spielt bei der Umsetzung eine entscheidende Rolle, da Gelder und Investitionen im Sinne der Sustainable Finance Ziele in nachhaltige Investitionen umgelenkt werden sollen. Anforderungen ergeben sich für Finanzdienstleister in Bezug auf Strategie, Produkte sowie Offenlegung.

Der „Green Deal“

Bei der Umsetzung des „Europäischen Green Deal“ spielt der Finanzsektor eine sehr wichtige Rolle. Der Aktionsplan der EU-Kommission sieht vor, dass private Finanz- und Investmentströme in eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und faire Wirtschaftswelt umgelenkt werden sollen. Auch das Finanzsystem muss dazu beitragen, dass die Wirtschaft bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt, Wachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt wird und wirtschaften nicht auf Kosten von Menschen oder Regionen geschieht. Der Green Deal soll zukünftigen Generationen ein besseres und gesünderes Leben sichern durch:

  • Saubere Luft, sauberes Wasser, einen gesunden Boden und Biodiversität
  • Sanierte, energieeffiziente Gebäude
  • Gesundes und bezahlbares Essen
  • Mehr öffentliche Verkehrsmittel
  • Saubere Energie und modernste saubere Technologien
  • Langlebige Produkte, die repariert, wiederverwertet und wiederverwendet werden können
  • Zukunftsfähige Arbeitsplätze und Vermittlung der für den Übergang notwendigen Kapazitäten
  • Weltweit wettbewerbsfähige und krisenfeste Industrie. 

Wie kann nun der Finanzsektor zur Erreichung dieser Ziele beitragen?

Banken und andere Finanzdienstleister werden aufgrund ihrer großen öffentlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung in die Pflicht genommen, zur Erreichung der Ziele beizutragen und die Erreichung nachhaltigen Wachstums zu unterstützen. Die Maßnahmen im Bereich „Sustainable Finance“ beinhalten dabei generell die Berücksichtigung der ESG-Faktoren (Environment, Social, Goverance) bei Investmententscheidungen. Dabei geht es um:

  • Environment (Umwelt): Klimawandel, Biodiversität, Umweltverschmutzung, etc.
  • Social (Soziales): Gleichbehandlung, Inklusion, Arbeitsbedingungen, Investitionen in Humankapital, Menschenrechte, etc.
  • Governance (Unternehmensführung): Diversität, Arbeitsbeziehungen, Managementvergütung

Durch welche konkreten Maßnahmen in der Finanzbranche diese großen Ziele erreicht werden können, war in den letzten Jahren noch offen, und deswegen eine abwartende Haltung zu beobachten. Spätestens seit Sommer 2021 jedoch können und müssen sich die Projektteams zur Umsetzung in Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern formieren und zur Tat schreiten.

Nachhaltigkeit bei Wertpapierdienstleistungen

Finanzmarktteilnehmer (das sind im Wesentlichen Kapitalanlagegesellschaften, Alternative Investmentfonds Manager und Kreditinstitute, die Portfolioverwaltung anbieten) und Finanzberater (das sind Unternehmen, die Anlageberatung anbieten) haben gemäß der Disclosure Verordnung ihre Nachhaltigkeitsstrategien und Auskünfte über wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit sowie Erläuterungen, inwiefern die Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht, offenzulegen. Auf Produktebene sind umfangreiche vorvertragliche Informationen zu Anlagestrategien, Investitionszielen, zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite in die vorvertraglichen Produktbeschreibungen und regelmäßigen Berichte aufzunehmen.

Während diese Beschreibungen bereits seit März 2021 in Kraft sind und in qualitativer Weise vorgenommen werden konnten, wird mit Inkrafttreten von Level 2 Konkretisierungen der ESA (European Supervisory Authorities) (voraussichtlich Juli 2022) eine quantitative Untermauerung der Strategien und Beschreibungen mit konkreten Kennzahlen für die ESG-Faktoren verlangt werden. Beispielsweise wird offenzulegen sein, wie hoch der CO2-Fußabdruck der Gesellschaften ist, in deren Aktien ein Fonds veranlagt hat.

Nachhaltigkeit in der Kreditvergabe

Nach den EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung („EBA Guidelines on Loan Origination and Monitoring“) ist seit 30.6.2021 auch die Integration von ESG-Faktoren in die Kreditvergabeprozesse gefordert. Nachhaltigkeitserwägungen sollen im Kreditrisikoappetit, in der Kreditrisikostrategie, der Bonitätsbeurteilung, der Kreditüberwachung, der Sicherheitenbewertung sowie den Stress Tests berücksichtigt werden. Dabei soll die Nachhaltigkeit nicht als eigenes neues Kreditvergabekriterium definiert werden, sondern es geht darum, Nachhaltigkeitsüberlegungen im Rahmen der bestehenden Faktoren und Risikokategorien miteinfließen zu lassen.

Beispielsweise sollen ein nicht nachhaltiges Geschäftsmodell eines Kreditnehmers, Betriebsanlagen, für die zukünftig höhere Investitionskosten für Umrüstungsaufwand drohen, oder der Wert von nicht energieeffizienten Immobiliensicherheiten im Rahmen der Kreditvergabe bei der Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers bzw. bei der Kreditüberwachung Berücksichtigung finden. Noch nicht konkret, jedoch in Überlegung ist auch eine Incentivierung von „grünen“ Krediten über einen „Green Support Faktor“ im Rahmen der Mindesteigenmittelunterlegung. Die Entscheidung darüber soll jedoch erst 2025 getroffen werden.

Offenlegung von Green Asset Ratios

Mit dem Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll der Anwendungsbereich für die nichtfinanzielle Berichterstattung im Verhältnis zur heutigen Rechtslage deutlich ausgeweitet werden. Zukünftig werden alle (nach den UGB-Größenklassen) großen Kapitalgesellschaften (darunter fallen fast alle Kreditinstitute und Versicherungen) vom Anwendungsbereich erfasst sein. Der nichtfinanzielle Bericht soll im Lagebericht, der gemeinsam mit dem Jahresabschluss erstellt und geprüft wird, dargestellt werden.

Während Nicht-finanzielle Unternehmen den Anteil ihrer nachhaltigen Umsätze („Turnover-KPI“), Betriebsausgaben („OpEx-KPI“) bzw. Investitionen („CapEx-KPI“) offenlegen müssen, werden für Finanzielle Unternehmen (Kreditinstitute, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Asset Manager) eigene Kennzahlen und Templates definiert. Für Kreditinstitute bedeutet das in 2024 die Offenlegung ihrer „Green Asset Ratios“, wobei es sich nicht nur um eine Kennzahl handelt, sondern eine ganze Matrix von unterschiedlichen „Green Asset Ratios“ zu erheben und offenzulegen sein werden. Die Beurteilung, was als „green“ gilt erfolgt nach den einheitlichen Definitionen der Taxonomie-Verordnung, die derzeit für sechs Umweltziele konkrete Beschreibungen und Definitionen vorschreibt. Mit der Taxonomieverordnung ist ein einheitliches Set an Kriterien geschaffen worden, das bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit heranzuziehen ist.  

Zweistufiges Prüfverfahren

In einem zweistufigen Verfahren ist zunächst zu prüfen, ob eine Wirtschaftsaktivität (z.B. das Geschäftsmodell eines Kreditnehmers) taxonomiefähig ist, d.h. ob die Branche in der Liste der für ein Umweltziel taxonomiefähigen Branchen enthalten ist, um sodann abzugleichen ob die Tätigkeit den technischen Beurteilungskriterien entspricht. Zusätzliche Anforderung nach der Taxonomie-Verordnung ist, dass eine Tätigkeit, die im Einklang mit einem Umweltziel steht, keines der anderen Umweltziele wesentlich beeinträchtigen darf („Do No Significant Harm“) und im Einklang mit arbeitsrechtlichen Mindeststandards ausgeübt werden muss. Eine Studie der EBA hat ergeben, dass – auf Basis von groben Schätzungen – die Green Asset Ratio (ohne KMU Finanzierungen) der europäischen Kreditinstitute derzeit bei etwa 8 % liegt.

Ausblick

Mit voranschreitender Definition von Umweltzielen und weiteren Kriterien im Rahmen der Taxonomie (Social und Governance) werden sich die Green Asset Ratios noch weiter erhöhen. Die größten Herausforderungen für die Finanzdienstleister liegen derzeit in der Einteilung ihrer Kredite und Geschäftsbereiche sowie die Schaffung der erforderlichen Datenlagen, um ihre grünen Aktivitäten, Kredite, Assets und Investments zu identifizieren und zu managen.

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