Rechte und Pflichten im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung der Geschäftsleitung und für Entscheidungen bei strategischen Weichen­stellungen verantwortlich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen dem Aufsichtsrat eine Reihe von Überwachungs­instrumenten – wie Auskunfts- und Einsichtsrechte, Berichtspflichten der Geschäftsführung, zustimmungspflichtige Geschäfte - zur Verfügung.


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Rechte und Pflichten im Aufsichtsrat

Besprechung im Vorstandssitzungszimmer © Dietmar Walser

Im Vorfeld der Aufsichtsratsitzung

Eine sorgfältige Vorbereitung der Sitzungen ist sehr wichtig.

Frau in Führungsposition © Yuri Arcurs, Fotolia.com

In der Aufsichtsratssitzung

Engagieren Sie sich aktiv, fragen Sie nach, bleiben Sie lästig - Tipps für ein starkes Auftreten.

Übergabe eines Unterlagenordners an eine andere Person © Kzenon, stock.adobe.com

Berichtspflichten und Einsichtsrechte

Wie die Geschäftsführung an den Aufsichtsrat zu berichten hat.

Mann hebt Arm hoch © FS-Stock - stock.adobe.com

Zustimmungs­pflichtige Geschäfte

Überwachung der Geschäftsführung im Vorhinein.

Geschäftsunterlagen © ktasimar - stock.adobe.com

Investitionsantrag

Checkliste zur Beurteilung von Investitionen.

Abstimmung in Versammlung © MoiraM, stock.adobe.com

Die Beschlussfassung „außerhalb“ von Aufsichtsratssitzungen

Umlaufbeschluss, Abstimmung mittels Telefax und E-Mail

Archivierung von Unterlagen © stokkete, stock.adobe.com

Aufbewahrungspflicht von Unterlagen

Ein Kurzvideo gibt Antwort.

Buchtipp

Der Aufsichtsrat
Praxistipps. Rechtliche Grundlagen. Betriebswirtschaftliche Aspekte.

Links

Kontakt

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Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -