Österreichische Unternehmen am Westbalkan
Wie geht’s Beschäftigten in österreichischen Niederlassungen in Serbien, Nordmazedonien und Albanien? Antworten gibt eine Studie von FORBA.
In Aktiengesellschaften, größeren Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) und Genossenschaften – zusätzlich auch bei weiteren Rechtsformen - ist ein Aufsichtsrat einzurichten. Arbeitnehmerverteter:innen in Österreich haben die Möglichkeit, wirtschaftliche Entscheidungen in diesem Kontrollorgan mitzugestalten und die Interessen der Arbeitnehmer:innen im Sinne des § 70 Aktiengesetz einzubringen. Die gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmervertreter:innen zu je einem Drittel stellt somit einen wichtigen Beitrag für mehr betriebliche Demokratie dar.
Arbeitnehmer:innen am Unternehmen zu beteiligen – also zu Miteigentümer:innen zu machen – kann in speziellen Fällen zur Bildung eines strategischen Kernaktionärs beitragen. Arbeitnehmer:innen erwarten sich neben steuerlichen Vorteilen vor allem zusätzliches Einkommen und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten. Dazu braucht es Modelle, die auf gleicher Augenhöhe zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ausgearbeitet werden.
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Welche Beteiligungsmodelle werden aufgrund welcher Motive in der Praxis angewendet und welche Beschäftigtengruppen partizipieren am häufigsten?
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August 2016
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