Verschwiegenheit & Haftung, Wirtschaftskriminalität 

Aufsichtsräte haben die Geschäftsführung mit einer gewissen Sorgfalt zu überwachen. Werden Kontroll- und Überwachungspflichten schuldhaft verletzt, besteht das Risiko, dass eine persönliche Haftung geltend gemacht wird. Die Haftungsfrage umfasst insbesondere auch die Geheimhaltung von vertraulichen Informationen.

Whistleblowing und interne Meldestellen

Neue gesetzliche Regelungen: Wer ist betroffen? Wer ist geschützt?

IKS und Verschulden in Cybercrime-Zeiten

Aufsichtsräte sollten sich regelmäßig informieren, ob ihr Unternehmen cyber-angriffsfest ist.

Haftungsrisiko im Aufsichtsrat minimieren

Sitzungsteilnahme, aktive Beteiligung, Protokoll, ...

„Safe Harbour“

Hier geht es um die zivilrechtliche Seite von Sorgfaltsverletzungen oder gar Rechtsverletzungen, die zu einer Schadenersatz-Haftung führen können.

Verschweigen oder Veröffentlichen?

Das Dilemma der Ausichtsräte: Verschweigenheitspflicht versus Veröffentlichungspflicht!

Wenn das Management in Verdacht gerät

Handlungsprogramm: Was der Aufsichtsrat dagegen machen kann.

Korruption, Grauzone, Netzwerken?

Nicht jeder Freundschaftsdienst ist Korruption, aber nicht alles, was Korruption ist, ist ein Freundschaftsdienst.

In­ter­views, Stel­lung­nah­men oder Pos­tings

Mit­be­stim­mungs­rech­te versus Ge­heim­hal­tungs­pf­lich­ten.

Betriebsräte im Aufsichtsrat oder EBR als Insider?

Das Spannungsverhältnis zwischen den Europäischen Betriebsrats-Pflichten und dem Verbot der Weitergabe oder Verwertung von Insiderinformionen.

Risiken von Wirtschafts­kriminalität

Bedrohung für Arbeitsplätze und Aufsichtsräte

Prävention gegen Wirtschafts­kriminalität

Was vom Aufsichtsrat getan werden kann

Links

Kontakt

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Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -