Ordner mit Beschriftung "Korruption"
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Risiken von Wirtschaftskriminalität


Wirtschaftskriminalität ist ein scheinbar zunehmend in den Fokus der allgemeinen Öffentlichkeit gelangendes Problem, das es für Unternehmen allerdings immer schon gegeben hat. Jüngste Ankündigung des Bundes­ministeriums für Justiz, eine eigene, sogar weisungsfreie Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsdelikte einzurichten, ist nur ein weiteres deutliches Zeichen dafür, dass Wirtschaftskriminalität und im besonderen Korruption nicht mehr auf die leichte Schulter genommen wird. Was aber bedeutet ein Fall von Wirtschaftskriminalität, der ja in der breiten Wahrnehmung immer nur „den anderen passiert“, für die Arbeitnehmer des betroffenen Unternehmens? Wie können Betriebsräte in ihrer eigentlichen Funktion aber auch als Vertreter im Aufsichtsrat davon betroffen sein?

Für die Unternehmen bedeutet dies, dass sich durch Wirtschaftskriminalität (Fraud) neben dem eigentlichen wirtschaftlichen Schaden auch noch zusätzliche, neue Drohpotentiale auftun. Vor allem der Bereich Korruption war lange Zeit für den privaten Sektor der Wirtschaft kein besonderes Problem. Vielmehr wurde und wird ein gewisses Maß an Korruption in manchen Branchen fast als Teil des Geschäftsmodells angesehen. Tatsächlich gibt es – genau so wie für Beamte – auch für den privatwirtschaftlichen Sektor klare gesetzliche Regelungen. Wenn man somit die Ankündigung der Justizministerin richtig interpretiert, so will man offenbar insgesamt dem wirtschaftlichen Übel der Korruption auf den Leib rücken. Was das heißen kann, zelebrieren uns derzeit unsere deutschen Nachbarn mit Unternehmen wie Siemens oder VW vor.

Nicht selten spült ein größerer Fall von Wirtschaftskriminalität auch gleich eine Reihe weiterer „Unzulänglichkeiten“ mit hoch. Dies wird – oft von einem neuen, frisch ausgetauschten Management – zum willkommenen Anlass genommen, gleich Maßnahmen einzuführen und durchzusetzen, die oft mit dem Anlassfall nur sehr am Rande etwas zu tun haben. Hier kann man also als Betriebsrat ziemlich rasch gefordert werden, sich aber argumentativ in einer schwierigen Situation wieder finden. Unter der Devise der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und im Speziellen Korruption kommt es häufig zu nicht unwesentlichen Eingriffen in die Privatsphäre der Mitarbeiter (Überwachung) oder einem unverhältnismäßigen „Durchgreifen“ in ganzen Abteilungen. Hier ist der Betriebsrat gefordert, für eine Ausgewogenheit zwischen dem Notwendigen und Nützlichen auf der einen Seite und überbordender Begehrlichkeiten auf der anderen Seite zu finden.

Wesentlich ist, dass sich sowohl der Betriebsrat und umso mehr der Betriebsrat als Aufsichtsrat bereits frühzeitig, noch bevor wirklich etwas passiert ist, sich mit dem Thema auseinander setzt und Szenarien des dann anzuwendenden Verhaltens durchspielt. Hier geht es beispielsweise um die heikle Frage, wie sich der Betriebsrat im Falle von Untersuchungen gegen einzelne oder mehrere Mitarbeiter im Unternehmen – entweder durch die Interne Revision oder gar bereits externe Berater – verhalten soll. Hier gilt es einerseits dafür Sorge zu tragen, dass solche Untersuchungen mit einem Maximum an Fairness gegenüber dem/den Verdächtigen abgewickelt werden. Andererseits ist aber auch auf das übergeordnete Interesse der übrigen, „anständigen“ Belegschaft Bedacht zu nehmen und dürfen die übrigen Mitarbeiter nicht in „Geiselhaft“ einer falsch verstandenen Solidarität zu einigen „schwarzen Schafen“ geraten. Wirtschaftskriminalität ist immer auch eine Bedrohung für die Sicherheit von Arbeitsplätzen. Unternehmen tragen wirtschaftliche Schäden davon und wenn es nicht ohnedies zum Super-GAU des Unternehmenszusammenbruchs (Steiner Kunststoff Gartenmöbel) kommt, so sind doch schmerzliche Restrukturierungen und damit verbundene Verschlechterungen am Arbeitsplatz oder gar der Verlust von Arbeitsplätzen häufig die Folge.

Auch wenn dies nicht in allen Unternehmen so gesehen wird, sind Überlegungen hinsichtlich einer „natürlichen“ Partnerschaft zwischen Betriebsrat und Interner Revision sehr zu empfehlen. Beide Institutionen sind letztendlich an einem gesicherten Fortbestand der Unternehmung interessiert. Wenn man bedenkt, dass viele Fälle von Wirtschaftskriminalität von im Umkreis arbeitenden Kollegen oft schon lange vor der eigentlichen Aufdeckung „gespürt“ oder gar gewusst wurden, es aber im normalen Weg über Vorgesetzte – aus verschiedensten Gründen – zu kommunizieren nicht möglich war, so ist leicht vorstellbar, dass auch für solche Probleme der Betriebsrat eine vertrauliche Anlaufstelle bilden könnte.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Hier geht es nicht um Vernaderung und „Blockwart“-Denken, sondern um die kontrollierte und sichere Kommunikationsmöglichkeit für Kollegen, rechtzeitig Gefahren vom Unternehmen und damit der eigenen Arbeitsplatzsicherheit abzuwenden. Der Weg über den Betriebsrat böte zusätzlich Möglichkeiten, die Anonymität der Informationsgeber zu wahren und auch in Vorgesprächen und ohne das „Hochamt“ einer großen Untersuchung in enger Zusammenarbeit mit der Internen Revision einmal abzuklopfen, ob an bestimmten Sachen wirklich was dran ist oder nicht. Eine solche Vorgehensweise wirbelt keinen unnötigen Staub auf, ist ob ihrer diskreten Abwicklung auch nicht belastend für eventuell zu Unrecht Beschuldigte und bietet auch ausreichend Reaktionszeitraum zur Vorbereitung auf  eine Kommunikation nach außen, wenn der Fall, weil er vielleicht groß ist, doch an die Öffentlichkeit dringt.

Im BAWAG-Strafprozess ist auch der Aufsichtsrat auf der Anklagebank vertreten. In einigen kommenden großen Wirtschaftsverfahren ist dies ebenfalls zu erwarten. Es wird also auch zunehmend eng für Aufsichtsräte, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung, dem Vorstand auf die Finger zu schauen, nicht entsprechend nachgekommen sind. Noch gravierender wird die Sache, wenn sich der Aufsichtsrat u.U. sogar in die Machenschaften eines wirtschaftskriminell agierenden Vorstands „einbinden“ lässt. Und Wirtschaftskriminalität beginnt auch bereits bei der Fälschung von Bilanzen.

Wesentlich ist also, dass weder der Betriebsrat noch der Betriebsrat als Aufsichtsrat vor dem Phänomen Wirtschaftskriminalität die Augen verschließt und hofft, dass das am eigenen Unternehmen vorbeigeht. Die Hoffnung wird über kurz oder lang jedenfalls enttäuscht. Wirtschaftskriminalität ist ein fixer Bestandteil der Wirtschaft insgesamt. Vieles kann verhindert werden, mancher Schaden rechtzeitig eingedämmt werden, wenn rechtzeitig Maßnahmen der Prävention und Aufdeckung ergriffen werden.


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