Diversität und Nachhaltigkeit

EU-Taxonomie

Standards und Berichtspflichten für nachhaltiges Wirtschaften und ihre Bedeutung für den Aufsichtsrat

Nachhaltigkeitsberichte - Status quo

Fortschritte in der Berichterstattung, aber Luft nach oben in der Verankerung von Nachhaltigkeitszielen in der Unternehmensführung.

Nachhaltigkeitsreporting ermöglicht Mitbestimmung

Mit der CSRD erhalten Betriebs- und Aufsichtsrat die Möglichkeit auf eine sozial-ökologisch nachhaltig ausgerichtete Unternehmensführung einzuwirken.

Prüfpflicht von Nachhaltigkeitsberichten

Nachhaltigkeitsberichte unterliegen in Zukunft einer Prüfpflicht. Damit wachsen auch die Verpflichtungen für den Prüfungsausschuss bzw. Aufsichtsrat.

Neue Regelungen für die Nachhaltigkeitsberichte

Die EU Richtlinie sieht eine Ausweitung der Transparenzpflichten für große Kapitalgesellschaften sowie kapitalmarktorientierte KMUs vor.

Nachhaltigkeit braucht Mitbestimmung

Nachhaltigkeitsberichte als Hebel für Betriebs- und Aufsichtsräte um auf eine sozial-ökologisch ausgerichtete Unternehmensführung hinzuwirken.

Mehr Frauen in die Betriebsräte: Eine Obliegenheit

Egal ob Rechtspflicht, Obliegenheit oder gesellschaftliche Fairness & Respekt: Es ist Zeit für mehr Frauenpower in den Betriebs- und Aufsichtsräten

Bedeutung der Quote für die Arbeit­nehmer­vertretung

Gesamt- oder Getrenntbetrachtung, Sanktion des "leeren Stuhls"

Verpflichtende Frauenquote im Aufsichtsrat

Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G)

Diversitätskonzept: Vielfalt statt Einfalt

Betroffene Unternehmen, Kriterien für die Berichterstattung

IFAM Seminare

Nachhaltigkeits- und Diversitätsstrategien im Aufsichtsrat

Links

Kontakt

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Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -