Rechtsquellen | - Bankwesengesetz
- Fit & Proper Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht (FMA-RS)
- Leitlinien der Europ. Bank Authority (EBA/ESMA)
- Sparkassengesetz
- Europ. Verordnung über Anforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR)
- Wertpapieraufsichtsgesetz
- Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
- …
| - BWG
- EBA-Guidelines
- FMA-RS
- CRR
- WAG
- FMABG…
|
Fit und Proper Anforderungen an Arbeitnehmer- vertreter:innen im Aufsichtsrat | - Fachlich geeignet, Erfahrungen, persönliche Zuverlässigkeit, Aufrichtigkeit und Unvoreingenommenheit, ausreichend Zeit etc.;
- Betriebsrat hat Eignung von Arbeitnehmervertreter:innen zu bestätigen;
- Fit & Proper Tests durch die FMA in Form von persönlichen Anhörungen möglich;
| - §§ 28a, 73 Abs 1 Z 8 BWG
- FMA-RS
|
Kollektive Eignung | - Aufsichtsrat auch als Kollektiv alle notwendigen spezifischen Kenntnisse, Fähigkeiten, Eigenschaften und Erfahrungen zur Aufgabenerfüllung;
- Mögliche Eignungsmatrixvorlage in Fit & Proper Guideline;
- Beitrag der Arbeitnehmervertreter:innen zur kollektiven Eignung kann berücksichtigt werden;
| |
Unabhängige Mitglieder | - Mindestens 1 Mitglied, Institute von erheblicher Bedeutung und börsennotierte Unternehmen mindestens 2 Mitglieder;
- Arbeitnehmervertreter:innen sind nicht anzurechnen;
| |
Bewilligung bestimmter Unternehmensent- scheidungen durch die FMA | - Verschmelzung, Spaltung, Änderung der Rechtsform, Errichtung einer Zweigstelle in einem Drittland etc.
| |
Organgeschäfte | - Geschäfte der Bank mit Geschäftsleiter:innen, Aufsichtsratsmitgliedern, leitenden Angestellten und deren Angehörigen, wie Kredite;
- einstimmiger Beschluss aller Geschäftsleiter:innen und des Aufsichtsrats (Betroffene:r darf nicht mitstimmen) erforderlich
| |
Cooling-Off für Aufsichtsratsvorsitz und Stellvertretung sowie Vorsitz in Ausschüssen | - Geschäftsleiter:in vor Bestellung als Vorsitzende:r des Aufsichtsrats – 2 Jahre Cooling-Off Periode
- Vorsitzfunktion in Vergütungs-, Risiko- und Prüfungsausschuss – 3 Jahre Cooling-Off Periode
| - § 28a BWG
- § 39c, § 39d, § 63a BWG
|
Zusätzliche Aufgaben des Aufsichtsrats | - Erörterung der strategischen Ziele, Risikostrategie und der internen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung mit der Geschäftsleitung
+ Überwachung der Umsetzung - Zustimmung zu Großkrediten
| |
Nominierungs-ausschuss | - Eigener Ausschuss zwecks Ermittlung von Bewerbern und Vorschlägen zur Neubesetzung von frei werdenden Stellen in der Geschäftsleitung und im Aufsichtsrat
- sowie Zielquoten für das unterrepräsentierte Geschlecht in Geschäftsleitung und Aufsichtsrat
| |
Bankgeheimnis, Geldwäscherei, Terrorismusbe- kämpfung, Einlagensicherung | - Besondere Verschwiegenheits- und Sorgfaltsvorschriften
| - §§ 38, 39 BWG
- §§ 37a, 93 ff BWG
|
Risikomanagement | - Geschäftsleitung hat entsprechendes Risikomanagement (inhaltliche Vorgaben, Dokumentationspflicht, eigene, vom operativen Geschäft unabhängige Abteilung etc.) einzurichten
| - § 39 BWG
- FMA-Mindeststandards
|
Risikoausschuss | - Beratung der Geschäftsleitung hinsichtlich Risikobereitschaft und -strategie; Überwachung der Risikostrategie etc.
| |
Vergütungspolitik/ -ausschuss | - Vorbereitung von Beschlüssen betreffend Vergütung, Überwachung der Vergütungspolitik etc.
| - § 39b (+ Anlage) und § 39c BWG
- FMA RS
|
Interne Revision - Quartalsberichte | - Quartalsweise Berichtspflicht der internen Revision an Aufsichtsratsvorsitzende:n und Prüfungsausschuss
| - § 42 BWG
- FMA-Mindeststandards für die interne Revision
|
Rechnungslegung | - Einzelne Bestimmungen des UGB sind nicht anwendbar, Verpflichtung zur Verwendung von Formblättern, Übermittlung an FMA und OeNB
| |
Bankprüfer:in | - Besonderheiten in Bezug auf Rotation (interne 7 Jahre /externe 10 Jahre); Berichtspflicht; Cooling-Off Periode von 3 Jahren, wenn vorher gesetzl. Vertreter:in, Aufsichtsratsmitglied oder Arbeitnehmer:in des geprüften Unternehmens
| |
Prüfungsausschuss | - Zwingend zu bestellen, wenn Bilanzsumme > 1 Mrd. € oder Ausgabe von Wertpapieren zum Handel auf einem geregelten Markt
| |
Bankenaufsicht | - Komplexes Aufsichtsverfahren durch FMA, Staatskommissär:in, OeNB, EZB, EBA (European Banking Authority) u.a.
| - CRR
- CRD-IV
- FMABG
- EBA-VO, §§ 69 ff BWG...
|