Wer überwacht den Konzern?
Der Aufsichtsrat ist immer für eine konkrete Gesellschaft bestellt. Einen „Konzernaufsichtsrat“ gibt es nicht.
Für Aufsichtsräte in Konzernen entstehen durch die wirtschaftlichen Verflechtungen erhöhte Herausforderungen bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungsfunktion. Es geht insbesondere darum, die wirtschaftliche Lage des Konzerns in seiner Gesamtheit zu erfassen. Im Mittelpunkt stehen dabei zahlreiche Möglichkeiten von Gewinntransfers mittels komplexer Leistungsströme zwischen den einzelnen Konzerngesellschaften. Eine besondere Herausforderung besteht darin, die Berichterstattung im Konzern - vor allem den Konzernabschluss - basierend auf komplexen internationalen Bilanzregeln (IFRS) richtig zu lesen und zu interpretieren.
Aufsichtsräte in börsennotierten Unternehmen haben sich zusätzlich zum Jahresabschluss mit Corporate-Governance-Regeln, Compliance-Richtlinien (z.B. Umgang mit Insiderinformationen) und weiteren diversen spezifischen Regulatoren auseinanderzusetzen. Der Corporate-Governance-Bericht informiert über die Einhaltung von Empfehlungen zu guter Unternehmensführung und -kontrolle.
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