Sonderbestimmungen für den Aufsichtsrat in Banken
Thema | Inhalt | Rechtsquellen |
Rechtsquellen | * Bankwesengesetz | BWG |
Fit und Proper Anforderungen an Arbeitnehmer- vertreter:innen (ANV) im Aufsichtsrat | * Fachlich geeignet, Erfahrungen, ausreichend Zeit etc. | §§ 28a, 73 Abs 1 Z 8 BWG |
Bewilligung bestimmter Unternehmensent scheidungen durch die FMA | * Verschmelzung, Spaltung, Änderung der Rechtsform, Errichtung einer Zweigstelle in einem Drittland etc. | § 21 BWG |
Organgeschäfte | * Geschäfte der Bank mit Geschäftsleitern, Aufsichtsräten, leitenden Angestellten und deren Angehörigen, wie Kredite | § 28 BWG |
Cooling-Off für Aufsichtsratsvorsitz und Vorsitz in Ausschüssen | * Geschäftsleiter:in vor Bestellung als Vorsitzende:r des Aufsichtsrats – 2 Jahre Cooling-Off Periode | § 28a BWG |
Zusätzliche Aufgaben des Aufsichtsrats | * Erörterung der strategischen Ziele, Risikostrategie und der internen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung mit der Geschäftsleitung | § 28a BWG |
Nominierungs-ausschuss | * Eigener Ausschuss zwecks Ermittlung von Bewerbern und Vorschlägen zur Neubesetzung von frei werdenden Stellen in der Geschäftsleitung und im Aufsichtsrat | § 29 BWG |
Bankgeheimnis, Geldwäscherei, Terrorismusbekämpfung, Einlagensicherung | * Besondere Verschwiegenheits- und Sorgfaltsvorschriften | §§ 38, 39 BWG |
Risikomanagement | * Geschäftsleitung hat entsprechendes Risikomanagement (inhaltliche Vorgaben, Dokumentationspflicht, eigene, vom operativen Geschäft unabhängige Abteilung etc.) einzurichten | § 39 BWG |
Risikoausschuss | * Beratung der Geschäftsleitung hinsichtlich Risikobereitschaft und -strategie; Überwachung der Risikostrategie etc. | § 39d BWG |
Vergütungspolitik/Ver- gütungsausschuss | * Vorbereitung von Beschlüssen betreffend Vergütung, Überwachung der Vergütungspolitik etc. | § 39b (+ Anlage) und § 39c BWG |
Interne Revision - Quartalsberichte | * Quartalsweise Berichtspflicht der internen Revision an Aufsichtsratsvorsitzende:n und Prüfungsausschuss | § 42 BWG |
Rechnungslegung | * Einzelne Bestimmungen des UGB sind nicht anwendbar, Verpflichtung zur Verwendung von Formblättern, Übermittlung an FMA und OeNB | §§ 43 - 65 BWG |
Bankprüfer | * Besonderheiten in Bezug auf Rotation (interne 7 Jahre /externe 10 Jahre); Berichtspflicht; Cooling-Off Periode von 3 Jahren, wenn vorher gesetzl. Vertreter:in, Aufsichtsratsmitglied oder AN des geprüften Unternehmens | §§ 60 ff BWG |
Prüfungsausschuss | * Zwingend zu bestellen, wenn Bilanzsumme > 1 Mrd. € oder Ausgabe von Wertpapieren zum Handel auf einem geregelten Markt | § 63a Abs 4 BWG |
Bankenaufsicht | * Komplexes Aufsichtsverfahren durch FMA, Staatskommissär:in, OeNB, EZB, EBA (European Banking Authority) u.a. | CRR |
Stand: April 2024
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