Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (kurz KI) ist schon seit vielen Jahren in der Industrie im Einsatz. Durch den technologischen Fortschritt hat sich der Anwendungsbereich künstlicher Intelligenz jedoch wesentlich ausgeweitet: Im Verkehrsbereich, in der Landwirtschaft, der Energiewirtschaft, Gesundheit sowie in Privathaushalten ist KI bereits zu finden. Ein Ende des zunehmenden Einsatzes von KI ist nicht abzusehen.

Was bislang jedoch fehlt, ist ein Rechtsrahmen, der für den Schutz der Anwender:innen sorgt. Aus Sicht der Arbeiterkammer besteht jedoch sowohl hinsichtlich der Beschäftigten als auch der Konsument:innen einiger Nachbesserungsbedarf.

Künstliche Intelligenz

Was die KI-VO aus Sicht der Beschäftigten bedeutet

AK Positionen zur finalen Verordnung

Künstliche Intelligenz

Konsultation zu Competition in Virtual Worlds and Generative AI

BAK Stellungnahmen zu Virtual Worlds und Generative AI

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EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz

AK Positionen zum Verordnungsentwurf und dem Einsatz von KI am Arbeitsplatz

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Weißbuch zur künstlichen Intelligenz

Die Europäische Kommision hat begonnen zu diskutieren, wie ein rechtlicher Rahmen zu KI aussehen soll. Die BAK kommentiert.

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KI aus Verbraucher*innen-Sicht

Im Gesetzesentwurf zu KI der Europäischen Kommission wurden Verbraucher*innenschutzanliegen nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Analyse.

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Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

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