Künstliche Intelligenz
EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz
AK Positionen zum Verordnungsentwurf und dem Einsatz von KI am Arbeitsplatz
Künstliche Intelligenz (kurz KI) ist schon seit vielen Jahren in der Industrie im Einsatz. Durch den technologischen Fortschritt hat sich der Anwendungsbereich künstlicher Intelligenz jedoch wesentlich ausgeweitet: Im Verkehrsbereich, in der Landwirtschaft, der Energiewirtschaft, Gesundheit sowie in Privathaushalten ist KI bereits zu finden. Ein Ende des zunehmenden Einsatzes von KI ist nicht abzusehen.
Was bislang jedoch fehlt, ist ein Rechtsrahmen, der für den Schutz der Anwender*innen sorgt. Die Europäische Kommission hat nun im April 2021 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der die bestehenden Rechtsunsicherheiten ausräumen soll. Aus Sicht der Arbeiterkammer besteht jedoch sowohl hinsichtlich der Beschäftigten als auch der Konsument*innen einiger Nachbesserungsbedarf.
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