Mehr Rechte für Konsument:innen bei digitalen Diensten, aber Wermutstropfen bleiben

Die großen Digitalkonzerne jubeln, nicht zuletzt wegen der Covid 19-Pandemie, über Rekordumsätze und –gewinne. Rund 73 Prozent der Internetnutzer:innen in der EU kaufen bereits über das Internet ein. 757 Mrd. € Umsatz haben die Online-Händler in der Europäischen Union 2020 gemacht, Tendenz weiter steigend. In Österreich shoppen rund 76 Prozent der Bevölkerung zwischen 16 und 74 Jahren im Internet, dabei werden ca 8,9 Mrd. € über die Online-Märkte umgesetzt.

Allerdings sind für die Nutzer:innen bislang mit den Einkäufen auf Online-Plattformen auch viele Risiken verbunden: Die Konsument:innen könnten mangelhafte Produkte geliefert bekommen, die Informationen über Produkte und Leistungen auf der Händler:innen-Website könnten falsch sein, bezahlte Ware könnte nicht bei den Kund:innen ankommen.

Gewerkschaften und Arbeiterkammer haben daher bereits seit Jahren einen besseren Schutz im Internet für Beschäftigte und Konsument:innen gefordert. Das Gesetz zu den digitalen Diensten enthält nun eine Reihe von Pflichten für die Digitalkonzerne, viele davon wurden von den Arbeitnehmer:innen- und Konsument:innenvertretungen schon lange gefordert.

Folgende Regeln gelten künftig für digitale Konzerne:

  • Falschinformationen, Webseiten mit betrügerischen Angeboten und ähnliche Inhalte auf Plattformen müssen unverzüglich entfernt werden, sobald die digitalen Unternehmen davon Kenntnis erlangen
  • Bei Beschwerden von sogenannten Trusted Flaggers, besonders vertrauensvollen Organisationen (das können beispielsweise Verbraucherschutz- oder Wirtschaftsorganisationen sein) müssen die Online-Plattformen unverzüglich reagieren und illegale Inhalte ändern oder entfernen
  • Werbung auf Webseiten muss klar als solche gekennzeichnet sein. Werbung, die auf Minderjährige abzielt, ist künftig verboten, sofern sie auf Grundlage von personenbezogenen Daten dieser Personengruppe erfolgt
  • Irreführende Verknüpfungen auf andere Webseiten (sogenannte Dark Patterns), sind künftig ebenso verboten
  • Digitale Händler sollen nur dann Zugang zu Online-Plattformen erhalten, wenn sie grundlegende Informationen (Sitz des Unternehmens, Namen der Eigentümer/Manager, etc) zur Verfügung stellen. Damit sollen unseriöse Online-Händler von Online-Plattformen ferngehalten werden
  • Große Plattformen müssen künftig ihre Online-Geschäftsportale regelmäßig von einem unabhängigen Prüfer kontrollieren lassen
  • In Reaktion auf den Krieg in der Ukraine müssen Tätigkeiten von sehr großen Plattformen und Suchmaschinen bezüglich der Konformität mit den Grundrechten analysiert und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Kleinere Plattformen sind von einigen dieser Pflichten befreit. Große Konzerne sind jedoch an alle aufgezählten Regeln gebunden. Bei Verstößen gegen die neuen Verpflichtungen drohen den Plattformen Strafzahlung in Höhe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Forderungen der Arbeiterkammer:

Viele Forderungen der Arbeiterkammer konnten mit den beiden Gesetzen durchgesetzt werden. Wo es allerdings nach wie vor hakt:

  • Aus Sicht der Beschäftigten von Plattformen fehlt es nach wie vor an einem Rechtsrahmen, der den Arbeitnehmer:innen Rechtssicherheit bezüglich Beschäftigungsstatus, Lohn und Sozialversicherung gibt. Zwar gibt es einen Rechtsvorschlag zu den Arbeitsbedingungen für Plattform-Beschäftigte, der aber derzeit erst verhandelt wird. Er dürfte aber nur für rund 4 Mio. der insgesamt 28 Mio. Plattform-Beschäftigten gelten. Es fehlt zudem ein Verweis auf die Beschäftigten im DSA (Digital Services Act) und DMA (Digital Markets Act).
  • Es fehlt an ausreichenden Haftungspflichten für die Plattformen, wenn Händler, die über diesen Marktplatz tätig werden, illegale Aktivitäten setzen.
  • Einschränkungen im Gesetzestext verhindern strengere Maßnahmen gegen Verhaltensmanipulationen durch Werbung 

Kontakt

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Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Büro für digitale Agenden
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0
Mail: arbeit.digital@akwien.at 

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