Gesetzesvorschlag zu den Arbeitsbedingungen der Plattformarbeiter:innen

Arbeitskräfte, die über digitale Plattformen arbeiten, spielen eine immer größere Rolle für das Funktionieren und die Entwicklung der europäischen Volkswirtschaften. So waren 2021 bereits rund 28 Millionen Menschen über Online-Plattformen beschäftigt, bis 2025 sollen es sogar rund 43 Millionen Personen sein. Wie stark dieser Bereich expandiert, ist auch an den Umsätzen in der Plattformwirtschaft abzulesen, der in den letzten fünf Jahren laut der Europäischen Kommission um 500 Prozent gewachsen ist. 

Kernbereiche des Rechtsvorschlags

Im Zentrum des Rechtstextes steht zuerst die „gesetzliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses“. Demnach liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wenn im Zuge der Kontrolle der Arbeitsleistung durch die Plattform zumindest zwei von fünf im Text angeführten Kriterien erfüllt sind. Die Kriterien betreffen unter anderem Bestimmungen zur Höhe der Vergütung, die Überprüfung der Arbeitsergebnisse, das Erscheinungsbild der Beschäftigten.

Der zweite Kernbereich betrifft das sogenannte algorithmische Management. Dabei geht es insbesondere um elektronische Systeme zur Überwachung und Bewertung von Arbeitsleistungen. Laut dem Textvorschlag dürfen Plattformbeschäftigte künftig Einsicht nehmen. Ergebnisse aus dem algorithmischen Management dürfen zudem nicht dazu eingesetzt werden, um Druck auf die Arbeitskräfte auszuüben, die ihre Gesundheit beeinträchtigen könnten.

Die betriebliche Mitbestimmung und die Einbeziehung von Beschäftigten-Vertreter:innen sowie Transparenzbestimmungen gegenüber den Behörden ist im Vorschlag ebenfalls enthalten.

Arbeitnehmer:innenvertretungen beurteilen den Vorschlag grundsätzlich positiv, fordern jedoch Ergänzungen, beispielsweise was die Kriterien betrifft. Näheres dazu in der Position der Arbeiterkammer!

Verhandlungsstand im Europäischen Parlament und im Rat

EU-Abgeordnete und Vertreter:innen der EU-Mitgliedsländer beraten derzeit über den Gesetzesvorschlag. Der Berichtsentwurf im EU-Parlament liegt bereits vor und kommt den Forderungen der Arbeitnehmer:innenvertretungen entgegen. Änderungsvorschläge von unternehmensnahen EU-Abgeordneten gehen jedoch in die Gegenrichtung. Wie der endgültige Bericht des Europäischen Parlaments aussehen wird, lässt sich erst nach der Abstimmung im Herbst 2022 sagen. Der Rat hat seine Beratungen ebenfalls noch nicht abgeschlossen, das neue Gesetz zu den Arbeitsbedingungen der Plattformarbeiter:innen wird voraussichtlich erst Ende 2022 bzw Anfang 2023 beschlossen werden.

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