Mehr Rechte für Nutzer:innen von Google, Microsoft, Meta und co.
Mehr Rechte für Nutzer:innen von Dienstleistungen großer digitaler Konzerne und fairer Wettbewerb gegenüber kleinerer Mitbewerber:innen: Das sieht das neue Gesetz über den digitalen Binnenmarkt, der Digital Markets Act (DMA), vor. Im Juli 2022 wurde das Gesetz vom Europäischen Parlament verabschiedet, die neuen Regeln sind seit Herbst 2022 in Kraft.
Im Gegensatz zum Gesetz über digitale Dienstleistungen (Digital Services Act, DSA) konzentriert sich der Rechtsakt zum digitalen Binnenmarkt auf die größten Konzerne des digitalen Sektors mit entsprechender Marktmacht, die daher auch Gatekeeper genannt werden. Zur Anwendung kommt das Gesetz auf Multis, die mehr als 45 Millionen Nutzer:innen, mehr als 10.000 gewerbliche Kund:innen und einen Umsatz von mehr als 7,5 Mrd. € haben. Damit zielt das Gesetz auf die ganz großen Online-Plattformen deren Geschäftstätigkeit unter anderem Aktivitäten wie Suchmaschinen, Video-Streamingdienste, Cloud-Anbieter:innen, Webbrowser, Kommunikationsdienste oder Werbedienste umfasst.
Folgende Pflichten umfasst das Gesetz unter anderem:
- Fairer, diskriminierungsfreier Zugang zu den Diensten von großen Tech-Konzernen
- Nachrichtenübermittlungen müssen künftig auch zwischen unterschiedlichen Messengerdiensten möglich sein
- Gleiches gilt für die Übertragungen von Bildern, Videos und Dateien zwischen Online-Portalen
- Nutzer:innen müssen in der Lage sein, alle Apps auf ihren Geräten zu deinstallieren, die für das Betriebssystem und das Produkt nicht unbedingt erforderlich sind
- Die Hard- und Software von Gatekeepern muss mit jener von Drittanbieter:innen kompatibel sein
- Bei Suchanfragen ist eine Vorreihung der eigenen Konzern-Produkte verboten
- Eigene Produkte dürfen im Vergleich zu Produkten anderer Hersteller auch nicht bevorzugt beworben werden
- Gewerblichen Nutzer:innen dürfen von den Gatekeepern weder unfaire Bedingungen noch sonstige Einschränkungen auferlegt werden, um Zugang zu der Plattform zu erhalten.
- Die Bezahlung von Produkten darf sich nicht auf eigene Zahlungsmethoden beschränken
- Personenbezogene Daten von Nutzer:innen, die Dritte erhalten, dürfen von Gatekeepern nicht genutzt werden
- Unlautere Praktiken, die heute noch nicht bestehen, die sich aber künftig entwickeln können, sollen mit einer eigenen Klausel verhindert werden
Sollten die Konzerne gegen die im DMA aufgezählten Pflichten verstoßen, droht eine Strafzahlung von 10, im Wiederholungsfall sogar von 20 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Aus Arbeitnehmer:innensicht ist das neue Gesetz zu begrüßen. Die Schwelle, ab der Online-Plattformen in den Anwendungsbereich des Rechtsaktes fallen, ist jedoch zu hoch. In manchen Situationen können Gatekeeper von einigen Pflichten befreit werden, was auch zu hinterfragen ist.
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