EU-Digitalabgabe

Am 1. Juli 2021 sind im Rahmen der Bemühungen um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen neue Mehrwertsteuervorschriften für Online-Einkäufe in Kraft getreten. In seinen Schlussfolgerungen betonte der Rat der Europäischen Union, dass klarer gefasste und vereinfachte Mehrwertsteuervorschriften für Unternehmen den europäischen Binnenmarkt stärken, europäischen Unternehmen beim Wettbewerb auf Inlandsmärkten und dem Weltmarkt helfen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung beitragen. An der Konsultation zur Gesetzesfindung hat sich die Arbeiterkammer beteiligt. Die AK verweist im Zuge der Arbeiten an einer Digitalabgabe insbesondere auch auf die Verhandlungen auf OECD-Ebene zur Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes für Konzerngewinne, die gegen Steuertricks der Konzerne, unter anderem auch von Digitalunternehmen, helfen würden.

Beschlossene EU-Digitalabgabe: Für die Gewinne großer multinationaler und inländischer Gruppen oder Unternehmen mit einem Jahresumsatz von insgesamt mindestens 750 Mio. € gilt nun ein Steuersatz von mindestens 15 %.

Darüber hinaus wurde im Oktober 2023 eine Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Steuerbehörden verabschiedet, die nun auch neue Vermögenswerte und Einkünfte wie Kryptowerte abdeckt.

Digitalabgabe

Konsultations- Beitrag zur Digitalabgabe

Alle Dateien zum geplanten Legislativvorschlag über eine EU-Digitalabgabe

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