Positionspapier Digital Governance Gesetz
Starke Datennutzung setzt mehr Datenschutz voraus
Die EU-Kommission hat am 25.11.2020 ihren Entwurf zu einem europäischen Daten-GovernanceGesetz veröffentlicht. Der Rechtsakt regelt ua. die kommerzielle Weiternutzung von Daten des öffentlichen Sektors, die aufgrund des Datenschutzes, geistiger Eigentumsrechte bzw Geschäftsgeheimnissen vor dem Zugriff Dritter eigentlich geschützt sind. Er enthält Anmelderegeln für Unternehmen, die Daten gemeinsam nutzen wollen, für Datenvermittler, die als Treuhänder zwischen Privatpersonen und Datennutzern zwischengeschaltet sind und für Organisationen, die „gespendete“ Daten „zum Wohl der Allgemeinheit“ sammeln.
- Die Vorbedingungen für die Förderunge datengetriebener Wirtschaft sind nicht erfüllt
- "Making more data available" nur bei konsequenterer Durchsetzung von Datenschutz
Es braucht:
- eine saubere Trennung zwischen (nicht) personenbezogenen Daten
- eine Informationspflicht der Betroffenen vor Datenweitergaben
- eine Compliance-Stelle, mit klar abgegrenzter Verantwortung gegenüber öffentlichen Stellen
- eine klare Zuordnung der Verantwortung auch zwischen öffentlichen Stellen und den Datenweiterverwendern
- niederschwelligen Rechtsschutz
- eine Aufsichtsbehörde als Kontrollorgan der Datentransfers
- die Anonymisierung von Daten ausschließlich durch die öffentliche Stelle
- ein Verbot des Direkt- oder Fernzugriffs auf geschützte Daten (ohne Zustimmung der Betroffenen)
- ein Verbot der Übermittlung geschützter Daten in Drittländer außerhalb der EU (ohne Zustimmung der Betroffenen)
- die Festlegung ab wann Daten als verlässlich anonymisiert gelten
- eine Berücksichtigung des Risikos einer erneuten Identifizierung betroffener Personen anhand anonymisierter DAten
- eine Konkretisierung, wie die wichtigsten DSGVO-Grundsätze bei Datentransfers umzusetzen sind
- eine Vorabkontrollpflicht von Datenschutzbehörden bei Anwendungen, die der Folgenabschätzung nach der DSGVO unterliegen
- klare Ausübungsregeln für Datenmittler
- klare Vorgaben für Datengenossenschaften
- eine klare Aufgabenzuweisung an die Aufsichtsbehörden
- mehr Schutz gegenüber „datenaltrustischen Organisationen“
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