Plattformarbeit
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Mit einem Rechtsvorschlag zu den Arbeitsbedingungen der Plattformarbeiter*innen will die Europäische Kommission die Situation der Beschäftigten, die über digitale Plattformen arbeiten, verbessern. Der Vorschlag geht grundsätzlich vom Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses aus, sieht aber auch Ausnahmen zB bei „echten Selbständigen“ vor. Der Gesetzesvorschlag wurde Ende 2021 an den Rat und das Europäische Parlament übermittelt und wird dort bis voraussichtlich Herbst 2022 verhandelt.
Die Arbeiterkammer macht bereits seit Jahren auf die Missstände bei den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten des Online-Sektors aufmerksam, hat ein Positionspapier dazu verfasst, an mehreren Konsultationen teilgenommen, Gespräche mit EU-Entscheidungsträger:innen geführt und Diskussionsveranstaltungen auf EU-Ebene dazu geführt.
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