
Nachhaltigkeit im Unternehmen
Wie sozial und ökologisch sie wirtschaften, müssen künftig an die 2.000 Unternehmen in Österreich gemäß der europäischen Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" nachweisen.
Außerdem wird die externe Prüfung verpflichtend. Das ist bis dato nicht der Fall. Bisher können Unternehmen den Nachhaltigkeitsbericht verfassen, müssen ihn aber nicht prüfen lassen.
Zuvor muss die EU Richtlinie noch in nationales Recht gegossen werden. Denn bei der Umsetzung ist Österreich säumig.
Strengere Reportingstandards
Bei der EU Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD) geht es darum, das Bewusstsein für soziale und ökologische Themen zu schärfen. Wer keinen Nachhaltigkeitsbericht hinterlegt oder falsche Angaben macht, wird zur Verantwortung gezogen.
AK Betriebswirtin Alice Niklas sieht in der CSRD die Chance, den Druck auf die Unternehmensführung und auf Aufsichtsräte zu erhöhen, sich dem Thema Nachhaltigkeit anzunehmen. Es geht dabei auch um Punkte wie faire Entlohnung der Mitarbeiter:innen oder wie Fluktuationen gesenkt werden können. All diese Bereiche sollten laut Niklas in die Vergütungspolitik des Managements einfließen.
Handlungshilfe für Betriebs- & Aufsichtsräte
Speziell für Betriebs- und Aufsichtsrät:innen haben wir eine Handlungshilfe zusammengestellt. Sie bietet einen kompakten Überblick über CSRD und ESRS-Standards. Außerdem gewährt sie einen Einblick in die Taxonomie-Berichterstattung. Hier finden Sie die Handlungshilfe zum Downloaden und zum Blättern.
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