Alice Niklas
AK Nachhaltigkeitsexpertin Alice Niklas © Lisi Specht
11.7.2025

Nach­haltig­keit im Unter­nehmen

Wie sozial und ökologisch sie wirt­schaften, müssen künftig an die 2.000 Unter­nehmen in Österreich gemäß der europäischen Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" nach­weisen. 

Außerdem wird die externe Prüfung verpflichtend. Das ist bis dato nicht der Fall. Bisher können Unternehmen den Nachhaltigkeitsbericht verfassen, müssen ihn aber nicht prüfen lassen.

Zuvor muss die EU Richtlinie noch in nationales Recht gegossen werden. Denn bei der Umsetzung ist Österreich säumig. 

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Speziell für Betriebs- und Aufsichtsrät:innen haben wir eine Handlungshilfe zusammengestellt.  

Strengere Reportingstandards

Bei der EU Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD) geht es darum, das Bewusstsein für soziale und ökologische Themen zu schärfen. Wer keinen Nachhaltigkeitsbericht hinterlegt oder falsche Angaben macht, wird zur Verantwortung gezogen. 

AK Betriebswirtin Alice Niklas sieht in der CSRD die Chance, den Druck auf die Unternehmensführung und auf Aufsichtsräte zu erhöhen, sich dem Thema Nachhaltigkeit anzunehmen. Es geht dabei auch um Punkte wie faire Entlohnung der Mitarbeiter:innen oder wie Fluktuationen gesenkt werden können. All diese Bereiche sollten laut Niklas in die Vergütungspolitik des Managements einfließen. 

Handlungshilfe für Betriebs- & Aufsichtsräte

Speziell für Betriebs- und Aufsichtsrät:innen haben wir eine Handlungshilfe zusammengestellt. Sie bietet einen kompakten Überblick über CSRD und ESRS-Standards. Außerdem gewährt sie einen Einblick in die Taxonomie-Berichterstattung. Hier finden Sie die Handlungshilfe zum Downloaden und zum Blättern.

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