EU Wahl
© AK und ÖGB

EU-Wahl 2024: Eine Richtungsentscheidung für die Arbeitnehmer:innen

Am 9. Juni 2024 wird bei der Wahl zum europäischen Parlament entschieden, wie viel Gewicht die Arbeitnehmer:innen auf EU-Ebene haben.

Das nächste EU-Parlament steht vor enormen Herausforderungen: wachsende, soziale Kluft in und zwischen Mitgliedsstaaten, Klimakrise und geopolitische Spannungen.    

Nur wer zur EU-Wahl am 9. Juni hingeht, bestimmt mit! Nutzen Sie ihre Stimme für Demokratie! Bei der Europawahl werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Wählen können alle Österreicher:innen, die über 16 Jahre alt sind. Wie auch bei jeder anderen Wahl kann man in einem Wahllokal am Ort des Hauptwohnsitzes oder per Briefwahlkarte wählen. Mehr im Video: 


3 Schritte für ein sozial gerechtes Europa

Wenn Sie ein sozial gerechtes und demokratisches Europa wollen, dann tun Sie das:

Schritt 1: Informieren Sie sich!

Welche Gesetze stehen in den kommenden fünf Jahren an und was fordern AK und ÖGB? AK und ÖGB fordern: soziale Gerechtigkeit muss in die EU-Verträge, Kollektivverträge müssen Beitrittskriterium werden und Europa muss bis 2050 klimaneutral werden, aber sozial gerecht. Alle Informationen unter: www.eu-wahl.at

Podiumsdiskussion mit den österreichischen Kandidat:innen 
Wer vertritt die Interessen der Arbeitnehmer:innen im nächsten EU-Parlament?  Diskussion mit Reinhold Lopatka, ÖVP, Evelyn Regner, SPÖ, Lena Schilling, Die Grünen, Peter Schmiedlechner, FPÖ, Peter Berry, NEOS. 


Schritt 2: Stimmen Sie am 9. Juni für Demokratie!

Je mehr Arbeitnehmer:innen an der EU-Wahl am 9. Juni teilnehmen, desto deutlicher ist das Zeichen dafür, dass die Politik der EU sozial sein muss.

Schritt 3: Bleiben Sie dran!

Bleiben sie dran mit dem AK Europa-Newsletter unseres Büros in Brüssel. Jetzt abonnieren!

Hintergründe finden Sie im EU Infobrief

EU-Parlament brachte mehr soziale Gerechtigkeit 

Das Europäische Parlament ist als das einzige, direkt gewählte Gremium in der EU der Garant für Demokratie und soziale Gerechtigkeit. Es hat in den vergangenen Jahren immer wieder konsequent für mehr soziale Gerechtigkeit gestimmt, als Österreich im EU-Rat: 

Beispiel 1: Einkommensgerechtigkeit für Frauen mit der Lohntransparenzrichtlinie

Die Lohntransparenzrichtlinie soll Frauen helfen, ihr Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchzusetzen. Schon bisher gab es in Österreich die Verpflichtung für Unternehmen, Einkommensberichte zu erstellen mit den durchschnittlichen Löhnen für Frauen und Männer für eine bestimmte Arbeit. Aber die EU-Richtlinie bringt die Lohngerechtigkeit in mehr Betriebe, weil zukünftig mehr Unternehmen einen Bericht erstellen müssen und auch Boni und Prämien eingerechnet werden müssen. Das EU-Parlament war dafür, Österreichs Regierung stand erst mal auf der Bremse.

Beispiel 2: Mehr Kollektivverträge durch die Mindestlohnrichtlinie

Alle Länder müssen dafür sorgen, dass für 80 Prozent aller Arbeitsverhältnisse ein Kollektivvertrag gilt. Wenn diese Grenze nicht erreicht wird müssen die Nationalstaaten gemeinsam mit Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern einen Plan entwickeln, um die 80 Prozent zu erreichen. Der Mindestlohn in allen Kollektivverträgen oder in Gesetzen muss mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns des jeweiligen Landes erreichen. Österreichs Arbeitnehmer:innen werden stark davon profitieren, dass das Lohnniveau in Osteuropa steigt und die Gewerkschaften gestärkt werden. Das EU-Parlament war dafür, Österreichs Regierung stand erst mal auf der Bremse.

Beispiel 3: Mehr Arbeitnehmer:innenrechte und Klimaschutz durch die Lieferkettenrichtlinie

Die Lieferkettenrichtlinie schafft endlich Schutz vor Wettbewerb am Rücken der Arbeitnehmer:innen: Alle Unternehmen, die in der EU Geschäfte machen wollen – auch US- oder chinesische Firmen - müssen dafür sorgen, dass ihre Zulieferbetriebe entlang der gesamten Lieferkette keine Kinderarbeit einsetzen, Gewerkschaften nicht niederschlagen und das Klima schützen. Arbeitnehmer:innen in der EU sind so auch besser vor Billigkonkurrenz geschützt. Während Österreich im EU-Rat die Einigung in letzter Minute fast platzen ließ, hielt das EU-Parlament an der Lieferkettenrichtlinie fest.

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Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien

Abteilung EU & Internationales
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -