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Ey: EU-Marktfreiheiten in der Krise © AK WIEN
Juni 2023

EU-Marktfreiheiten in der Krise: 30 Jahre EU-Binnenmarkt – Zeit zum Feiern?

Jubel bei EU-Institutionen und Unternehmensvertretungen: Vor mittlerweile 30 Jahren wurden die Grundpfeiler für den EU-Binnenmarkt gelegt. Der einhellige Tenor von der Wirtschaftsseite und der Europäischen Kommission lautet: Der freie Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie die Personenfreizügigkeit bringt viele Vorteile für Österreich, der Wohlstand ist gestiegen. Aus arbeitnehmer:innen- und gesellschaftspolitischer Sicht stellt sich die Lage jedoch gänzlich anders dar.

Autor: Frank Ey

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Der EU-Binnenmarkt im Dauer-Krisenmodus

Ein näherer Blick auf die EU-Volkswirtschaften zeigt jedoch, dass das neoliberale Konzept des Binnenmarkts alles andere als ein Erfolgsmodell ist. In den letzten 15 Jahren gab es zahlreiche Krisen am Gemeinsamen EU-Markt wie die Finanz-, die Klima- die Energie- oder die Medikamentenkrise, die für viele Menschen und Mitgliedsstaaten einen erheblichen Wohlstandsrückgang und viel Leid gebracht haben.

Effekte auf Verbraucher:innen

Für Konsument:innen brachte der gemeinsame EU-Markt sowohl Vor- als auch Nachteile. So hat sich die Vielfalt des Warenangebotes erhöht; die Einführung des Euro hat das Zahlen im Urlaub in den Euro-Ländern vereinfacht und unter anderem durch Wegfall von Wechselspesen und ungünstigen Wechselkursen billiger gemacht; Telefonate und Internetnutzung wurden durch neue Roaming-Regeln EU-weit günstiger und leistbarer. Leider zeigen sich aber immer deutlicher auch die Schattenseiten des Binnenmarktes: Das große Warenangebot wird immer mehr durch Knappheiten einzelner Güter konterkariert wie beispielsweise bei Medikamenten, Baustoffen oder mangels Halbleiter auch verschiedenste Konsumgüter und zuletzt bei fossiler Energie. 

Seit Jahren negativ entwickelt hat sich für Konsument:innen das Angebot bei Verkehrsdienstleistungen. Der öffentliche Verkehr wurde liberalisiert und in der Folge teilweise privatisiert und ausgedünnt. Investitionen in Öffis wurden in den letzten Jahrzehnten zunehmend vernachlässigt wie beispielsweise beim Schienenverkehr in Deutschland. Die Folge ist, dass viele Ortschaften nur mehr mit dem PKW erreichbar sind, was auch umweltpolitisch ein Problem darstellt. Die Preise für die Nutzung der Öffis sind in vielen EU-Ländern im Laufe der Jahre zudem erheblich gestiegen. Ob die Konsument:innen als große Profiteur:innen des EU-Binnenmarkts bezeichnet werden können, ist damit durchaus zu hinterfragen.


Über den Autor

Frank Ey ist Experte für EU-Binnenmarktpolitik in der Abteilung EU & Internationales der AK Wien sowie Lektor an der WU Wien.
Frank Ey
Frank Ey © AK WIEN

Kurz und Knapp

  • Während die Wirtschaft über den EU-Binnenmarkt jubelt, sehen sich viele Menschen mit Wohlstandsverlusten und Lohn- und Sozialdumping konfrontiert.

  • Einer allgemein größeren Waren- und Dienstleistungsauswahl stehen Engpässe bei kritischen Produkten und Dienstleistungen wie bei öffentlichen Verkehrsdienstleistungen und Medikamenten gegenüber.

  • Viele Beschäftigte sind mit Lohn- und Sozialdumping konfrontiert, beispielsweise entsandte Arbeitnehmer:innen und Plattformbeschäftigte.

  • Im Kampf gegen die Klimakrise hat die EU-Kommission engagierte Pläne vorgelegt, die nun jedoch auf Interventionen von Wirtschaftsorganisationen stark verwässert werden.

  • Der Binnenmarkt wurde in den letzten Jahrzehnten zunehmend ausgehöhlt. Die Abhängigkeit von Drittstaaten ist durch Auslagerung der Produktion bei vielen Waren stark gestiegen.

  • Eine Reihe von institutionellen Instrumenten wie die Better Regulation Agenda, der Ausschuss für Regulierungskontrolle, Refit, das One In, One Out-Prinzip begünstigen Unternehmen systematisch auf Kosten der EU-Bevölkerung.

  • Es braucht eine Neuausrichtung des EU-Binnenmarkts, der sich an der Versorgung der Bevölkerung orientiert.

Auswirkungen auf die Beschäftigten

Aus Sicht der Beschäftigten ist die Möglichkeit während der Ausbildung grenzüberschreitende Bildungsangebote wahrzunehmen sowie die Möglichkeit in anderen Ländern einer Beschäftigung nachzugehen, positiv hervorzuheben. 

In manchen Branchen gibt es jedoch einen Kampf um die niedrigsten Standards. Grenzüberschreitendes Lohn- und Sozialdumping ist zu beobachten. Bei der Entsendung von Arbeitnehmer:innen wenden viele Unternehmen missbräuchliche Praktiken an. Für Beschäftigte bedeutet das etwa niedrigere Löhne und Pensionsansprüche. Für Betriebe, die sich an die Regeln halten, sind dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile verbunden. 

Österreich ist aufgrund des hohen Lohngefälles im Vergleich zu mehreren Nachbarländern von Lohn- und Sozialdumping besonders stark betroffen, wie eine neue Studie der Arbeiterkammer zeigt. Die Anzahl der Entsendungen von Arbeitskräften durch Unternehmen aus anderen EU-Ländern nach Österreich hat sich in den letzten 15 Jahren auf 221.000 Personen verfünffacht. Österreich liegt damit im Verhältnis zu seiner Größe an der Spitze: Selbst Deutschland, das rund zehn Mal so groß ist, hat nur doppelt so viele Entsendungen aufzuweisen. Leider zeigt sich, dass es bei entsandten Beschäftigten regelmäßig zu Lohndumping kommt und Sozialabgaben nicht ordnungsgemäß bezahlt werden.

Einige umstrittene EuGH-Urteile – wie etwa zu Viking und Laval – heben zudem das neoliberale Binnenmarktparadigma durch eine einseitige Auslegung der Marktfreiheiten teilweise über geltendes Arbeits- und Sozialrecht und sorgen damit für eine Benachteiligung von Beschäftigten.

Auf neue Beschäftigungsformen wie die Plattformarbeit reagiert die EU-Ebene hingegen nur langsam. Während neue EU-Gesetze wie die Richtlinie über digitale Dienstleistungen und die Verordnung über den digitalen Binnenmarkt bereits zu Beginn der EU-Legislaturperiode verhandelt und verabschiedet werden konnten, ließ sich die Europäische Kommission mit der Vorlage eines Rechtsrahmens, die die Arbeitsbedingungen der Plattformbeschäftigten regeln und damit verbessern sollte, Zeit. Die Verhandlungen darüber sind noch immer nicht beendet und es erscheint langsam fraglich, ob die geplante Richtlinie bis Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments abgesegnet werden können. Eile ist jedenfalls geboten, denn laut der Europäischen Kommission soll es bereits 43 Millionen Arbeitsverhältnisse über derartige Plattformen geben. Die meisten Personen, die in dieser Branche beschäftigten sind, arbeiten als Selbständige oder Scheinselbständige unter teils prekären Arbeitsverhältnissen.

Umweltaspekte

Die einseitige angebots- und profitorientierte Binnenmarktpolitik erschwert einen sozial-ökologischen Übergang zu einer fossilfreien, klimaneutralen Volkswirtschaft. Das jüngste Engagement der Europäischen Kommission unter ihrer Präsidentin Von der Leyen, Maßnahmen für den Umweltschutz und gegen die Klimakatastrophe zu setzen, ist klar anzuerkennen. 

Im Verhandlungsprozess auf Ebene des Europäischen Parlaments und des Rates wird jedoch einmal mehr deutlich, dass Wirtschaftsaspekte, trotz der sich ständig verschärfenden Auswirkungen des Klimawandels nach wie vor Priorität haben. So zeigt der Beschluss des Rates auf EU-Ebene zur Frage des Verbrennungsmotoren, dass sich erneut die KFZ-Industrie, vermutlich insbesondere jene aus Deutschland, mit ihren Wünschen durchgesetzt hat: Ab 2035 war ursprünglich ein Aus für die Verbrennungsmotoren vorgesehen, nun ist jedoch alles wieder anders. Denn ein Kompromiss auf Ratsebene sieht vor, dass Verbrennungsmotoren auch nach 2035 zugelassen werden können, wenn die dabei verwendeten Kraftstoffe -neutral sind. 

Ähnlich problematisch ist die Entscheidung der Europäischen Kommission Atomstrom und Erdgas mit einem grünen Etikett zu versehen und so als nachhaltig einzustufen. Damit stellt sich die Kommissionsbehörde gegen ihre eigenen, im grünen Deal definierten, Ziel einer Energiewende auf EU-Ebene. Eine Klimaneutralität ist mit solchen Ausnahmen nicht erreichbar, auch hier dürfte sich die Industrielobby durchgesetzt haben. 

Die Aushöhlung des EU-Binnenmarktes

Die Europäische Union höhlt sich mit der von ihr betriebenen Binnenmarkt- sowie ihrer EU-Außenhandelspolitik seit vielen Jahren selbst aus. Nach dem Beitritt der osteuropäischen EU-Mitgliedsländer verlagerten viele produzierenden Unternehmen ihre Produktion von den alten Mitgliedsstaaten in die neuen EU-Länder aus. Dieses „Outsourcing“ hatte für viele Konzerne den nützlichen Effekt niedrigerer Lohnkosten, auch andere Aspekte wie geringerer Arbeitnehmer:innenschutz dürften bei dieser Verlagerung eine Rolle gespielt haben. 

Im Zusammenspiel mit einer entsprechenden Außenhandelspolitik wurde die Produktion zudem zunehmend auch in Drittländer ausgelagert. Die so entstandene Abhängigkeit ist bei vielen Produkten damit hausgemacht und Versorgungsprobleme wie in jüngster Zeit bei Halbleitern und Medikamenten kurzfristig kaum lösbar. Obwohl die Europäische Kommission nun die Produktion in verschiedenen Wirtschaftszweigen zurückholen möchte, wird es Jahre dauern, bis größere Kapazitäten in der Europäischen Union verfügbar sind. Gegenwärtig fehlt es an ausreichender Expertise bzw ausgebildetem Personal, das die Produktion übernehmen könnte.

Das Prinzip „Vorfahrt für (kleine und mittlere) Unternehmen“

Das EU-Binnenmarktkonzept wird seit mehr als 20 Jahren vom Programm der „Besseren Rechtsetzung“ begleitet. Klingt dem Namen nach gut, denn jeder wünscht sich eine gute Rechtsetzung. Tatsächlich wird jedoch sehr schnell offensichtlich, dass es hauptsächlich darum geht, dass sich Unternehmen an möglichst wenig Regeln halten müssen. Gerade die rechtlichen Maßnahmen, die für Beschäftigte, Verbraucher:innen, die Umwelt oder andere Teile der Gesellschaft wichtig sind, wurden in den letzten beiden Jahrzehnten oft abgeschwächt, gestrichen oder gar nicht erst vorgelegt. Dafür sorgten nicht zuletzt immer wieder neue Programme der Europäischen Kommission, die die Umsetzung ihres Vorhabens noch weiter vereinfachen soll. 

Darunter fällt auch REFIT, eine Maßnahme zur „Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung“. Eine 2014 eingesetzte hochrangigen Gruppe unter dem Vorsitz des ehemaligen bayrischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber hat dabei die Ziele von REFIT deutlich gemacht: Demnach soll „die konsequente Anwendung des Prinzips Vorfahrt für Klein- und Mittelbetriebe“ verfolgt, neue Rechtsvorschläge unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit geprüft und eine „one in one out“-Regel eingeführt werden. In den Folgejahren wurde regelmäßig bei neuen Rechtstexten das KMU-Prinzip verfolgt, was nichts anderes heißt, als dass KMUs und damit 99,8 Prozent der Unternehmen vom Anwendungsbereich ausgenommen wurden. Der Anteil der KMUs an allen Betrieben ist deswegen so hoch, weil alle Firmen mit weniger als 250 Beschäftigten als kleines oder mittleres Unternehmen klassifiziert sind. Auch dieser Schachzug hat dafür gesorgt, dass sich viele Unternehmen damit nur an relativ wenige EU-Gesetze halten müssen.

Seit einigen Jahren ist auch der sogenannte Ausschuss für Regulierungskontrolle (Regulatory Scrutiny Board, RSB) aktiv. Er ist dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgeschaltet und beurteilt anhand von Folgeabschätzungen, ob sie neuen Gesetzesentwürfen ihren Segen geben. Demokratiepolitisch ist er nicht legitimiert, sondern wird einseitig von der Europäischen Kommission besetzt. Häufig passiert es, dass das RSB ein Veto gegenüber einem Gesetzestext ausspricht, wodurch der Ball zu dieser Initiative noch einmal an die Europäische Kommission zurückgespielt wird. Die Kommission ändert in weiter Folge dann die Texte entsprechend. Dadurch werden Gesetzesvorschläge gerade hinsichtlich wichtiger gesellschaftspolitischer Regelungen in der Arbeits- und Sozialpolitik, dem Umweltrecht und dem Verbraucher:innenschutz oftmals verwässert und verzögert. Nähere Informationen zum RSB sind im Artikel „Ein unscheinbares Gremium mit großem Einfluss auf die EU-Gesetzgebung“ in dieser EU-Infobrief-Ausgabe nachzulesen.

Zu Beginn dieser Legislaturperiode schließlich hat Kommissionspräsidentin Von der Leyen verkündet, dass nun das Konzept der One In, One Out-Regelung verfolgt werden soll. Das wiederum bedeutet, dass bei Vorlage eines neuen Gesetzes ein bestehendes gestrichen werden muss. Erneut werden damit gesellschaftspolitische Maßnahmen zur Disposition gestellt. Kritik dafür erntete sie unter anderem von den Arbeitnehmer:innenorganisationen, die befürchten, dass Fortschritte im Beschäftigtenbereich, beispielsweise beim Arbeitnehmer:innenschutz dadurch erheblich erschwert werden könnten.

Neuausrichtung dringend notwendig

Die oben angeführte Bestandsaufnahme zeigt deutlich, dass es einer grundlegenden Neuausrichtung der EU-Volkswirtschaften bedarf. Die Versorgung der EU-Bevölkerung, gute Lebensbedingungen und eine Begrenzung der Klimakatastrophe müssen Priorität haben. 

Neu sind diese Ziele im Übrigen nicht: Bereits in den EU-Verträgen ist festgehalten, dass das Wohlergehen der Völker zu fördern ist und für eine soziale Marktwirtschaft gesorgt werden soll, die auf Vollbeschäftigung, sozialen Fortschritt und ein hohes Maß an Umweltschutz aufbaut. Sie müssen nur endlich umgesetzt werden.

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