Infobrief 1|24 | Mayr: Ein Resümee zur  ablaufenden Legislaturperiode Wo bremst und blockiert Österreich in der EU? AK Infobrief_1_2024 | Mayr: Ein Resümee zur ablaufenden Legislaturperiode Wo bremst und blockiert Österreich in der EU? © AK WIEN
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März 2024

Ein Resümee zur ablaufenden Legislaturperiode: Wo bremst und blockiert Österreich in der EU?

Dass die aktuelle, konservativ-dominierte österreichische Bundesregierung im innerstaatlichen Kontext in zahlreichen Bereichen notwendige Reformen und Fortschritte blockiert, ist für kritische Beobachter:innen bedauerlich. Nur: wie äußert sich dieser politische Kurs in Brüssel?

Autor: Felix Mayr

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Kurzer Überblick

Zunächst darf festgehalten werden, dass sich Österreichs EU-Politik in den letzten Jahren durch eine eher passive Haltung ausgezeichnet hat. Bei manchen Initiativen vermag man es zwar, konstruktiv in Erscheinung zu treten, so bspw. bei der Unterbindung von Versuchen anderer Mitgliedstaaten, Atomenergie als „grüne Energie“ neu zu klassifizieren. Überwiegend äußert sich die österreichische Regierung jedoch bedauerlicherweise zur Fortführung einer bereits auf innerstaatlicher Ebene kritikwürdigen Ausrichtung: So werden auch im europäischen Kontext viele progressive Lösungsvorschläge als Antwort auf die jüngsten Krisen unterbunden und zudem bestehende Ungleichgewichte, die vielfach für diese Krisen (mit)verantwortlich sind, auf Dauer verfestigt. Man erweist sich aber nicht nur als kein fähiger Bündnispartner bei jenen Initiativen, die die Zukunft der EU bestimmen, sondern isoliert sich überdies zunehmend in Verhandlungen angesichts einer Politik der vermehrten EU-Skepsis.

Der Rat der EU (idF: der Rat) und insbesondere seine Arbeitsgruppen, in denen die Position der Mitgliedstaaten für nachfolgende Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament erarbeitet werden, sind von entscheidender Bedeutung. Dies deshalb, da eben diese Position in der Folge stark in den letzten Endes gefundenen Kompromiss einfließt – und so zu geltendem Recht in der gesamten Union wird. Aufgrund oft sehr unterschiedlicher Interessenlagen sind Mitgliedstaaten dazu angehalten, einen gemeinsamen Kompromiss zu finden, weshalb mangelnde politische Einigkeit oder gar fehlender politischer Wille Initiativen zu verwässern drohen. Für die Mitgliedstaaten existieren verschiedene Möglichkeiten, sich in den Ratsarbeitsgruppen zu beteiligen: so können legislative Vorhaben konstruktiv unterstützt und aktiv mitgestaltet werden. Umgekehrt können Mitgliedstaaten auch Einzelinteressen folgend eine wirksame Kompromissfindung unterbinden oder eine Initiative auf ihre politische Zielsetzung hin erheblich schwächen bzw. lückenhaft und damit ineffektiv werden lassen. Zudem können etwaig eingelegte Prüfungsvorbehalte von Mitgliedstaaten legislative Vorhaben erheblich verzögern.

Über den Autor

Felix Mayr ist Jurist und arbeitet als Referent für europarechtliche Angelegenheiten in der Abteilung EU und Internationales der AK Wien.

Felix MAYR
Felix MAYR © privat

Kurz und knapp

  • Mangelnde politische Einigkeit oder gar fehlender politischer Wille drohen wesentliche Initiativen zu verwässern.

  • Die von Österreich verfolgte Sparpolitik steht einer konstruktiven Krisenbewältigung entgegen – und hindert die EU im Kampf gegen den Klimawandel.

  • Die Richtlinie zur Plattformarbeit schafft die Möglichkeit, Millionen von Arbeitnehmer:innen in der EU mit einem Schlag aus der Scheinselbstständigkeit zu befreien

  • Initiativen, die den arbeitenden Menschen eine Verbesserung ihrer Rechtstellung ermöglichen sollen, begegnet Bundesminister Kocher zurückhaltend bis skeptisch.

  • Das EU-Lieferkettengesetz traf auf massiven Widerstand im Rat – weshalb ein konstruktive Haltung Österreichs umso dringender notwendig gewesen wäre

  • Die Bundesregierung bewegt sich auf gefährliches Terrain: durch eine zunehmende Isolierung Österreichs und einer Förderung der EU-Skepsis in der Bevölkerung.

  • Fest steht: die EU braucht zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen handlungs­bereite Staaten, die sich für gesamt­europäische Lösungen einsetzen.

In welchen Bereichen also waren Standpunkte der aktuellen, österreichischen Bundesregierung auf Ebene dieser Ratsarbeit auffällig? Wo hat Österreich aktiv legislative Vorhaben blockiert? Und wo war man deutlich hinter dem generellen Trend der anderen Mitgliedstaaten zurückgeblieben? Anhand ausgewählter Beispiele soll dies angesichts des bevorstehenden Wahljahres kritisch untersucht werden.

Sparpolitik statt Investitionen für die Zukunft

Zu Beginn der Pandemie (und nach begonnenen Verhandlungen bereits deutlich herabgesetzt) war der Wert von 750 Mrd. Euro des Recovery Instruments „NextGenerationEU“ für Österreich noch immer deutlich zu hoch und nicht annehmbar. Österreich als einer der „sparsamen vier“ Mitgliedstaaten äußerte damals eine klar kritische Haltung zur Schuldenaufnahme durch die Union und sprach sich gegen eine „Vergemeinschaftung“ von Schulden aus.

Im Sinne der bereits vielfach kritisierten Sparpolitik positionierte sich Österreichs Regierung aus kurzfristigen Kostenüberlegungen gegen eine konstruktiv-wiederaufbauende Maßnahme, die die Vorteile einer beträchtlichen Investition in langfristige, nachhaltige Zielsetzungen erkannt hatte. In eben diese Thematik fällt auch die „Ausweichklausel“ im europäischen Fiskalausschuss: diese stellt eine Bestimmung im europäischen Fiskalrahmen dar, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, von den normalen Haushaltsregeln abzuweichen, wenn sie mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Störungen konfrontiert sind. Die Klausel wurde im März 2020 aktiviert, um den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Pandemie mehr budgetären Spielraum einzuräumen. Diese wurde bis 2023 in Kraft belassen, was von sparsamen Mitgliedstaaten wie Österreich schon für das Jahr 2022 entsprechend kritisch gesehen wurde.

Dabei spiegelte sich die zuvor verfolgte Sparpolitik der EU auch in viel zu niedrigen öffentlichen Investitionen wider: So forderte die AK schon vor der Pandemie, öffentliche Investitionen in zukunftsträchtige Projekte wie sozialer Wohnbau, Bildung, Forschung und Entwicklung, Digitalisierung, Klimaschutz, nachhaltige Mobilität, erneuerbarer Energien etc. massiv auszuweiten. Denn zur Bewältigung der multiplen Krisen, von der Klima- bis zur Energiekrise, sind öffentliche Investitionen ebenso von zentraler Bedeutung wie zur Wahrung von Wohlstand und Arbeitsplätzen. Fest steht jedenfalls, dass Investitionen, die heute nicht in den sozial-ökologischen Umbau getätigt werden, uns allen später teuer zu stehen kommen werden: so muss an dieser Stelle insbesondere auf einschlägige Studien verwiesen werden, die die sogenannten „Kosten des Nichthandelns“ für verschiedene Sektoren aufzeigen, wie beispielsweise vom Wegener Center für Klima und Globalen Wandel ermittelt wurde.

Ein Arbeitsminister positioniert sich gegen die arbeitenden Menschen

Mit dem Scheinargument, dass die Mindestlohnrichtlinie in die österreichische Sozialpartnerautonomie eingreife, sprach sich Österreich gegen eine der wichtigsten sozialpolitischen Initiativen der EU aus: die gesamteuropäische Regelung eines angemessenen Mindestlohns. So sollte dieser besser als bloße unverbindliche Empfehlung beschlossen werden. Die Mindestlohnrichtlinie stellt jedoch einen wichtigen Schritt sozialen Fortschritts dar. Ihre Umsetzung kann vielen Arbeitnehmer:innen in Mitgliedstaaten nutzen, in denen die Abdeckung durch Kollektivverträge derzeit zu niedrig ist oder gesetzliche Mindestlöhne bestehen, deren Höhe zu gering ist. Die Mindestlohnrichtlinie wurde schließlich im Oktober 2022 erlassen, womit ein wichtiger Schritt in Richtung mehr soziale Gerechtigkeit erreicht wurde. Eine Stärkung der Lohnfindungssysteme in anderen Mitgliedstaaten durch die in der Richtlinie zementierte Verpflichtung, eine zunehmende Abdeckung der Arbeitnehmer:innen von Kollektivverträgen (auf zumindest 80%) zu fördern, und Regelungen zur Stärkung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne in jenen Mitgliedstaaten, in denen diese bestehen, sind ausdrücklich zu begrüßen.

Arbeitnehmer:innenvertretungen haben bereits seit Jahren einen EU-weiten Rechtsrahmen für die Plattformarbeit gefordert. Insofern wurde der Kommissionsvorschlag betreffend die Richtlinie zur Plattformarbeit von der AK ausdrücklich begrüßt. Neben einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für betroffene Arbeitnehmer:innen soll damit auch wirksam gegen Scheinselbstständigkeit vorgegangen werden und eine rechtliche und soziale Absicherung für Beschäftigte geschaffen werden. Zunächst wurde ein Abschluss der Verhandlungen bis Jahresende 2023 angestrebt; nach einem vorläufigen Kompromiss scheiterte die Richtlinie jedoch am Veto einiger Mitgliedstaaten im Rat, denen der Kompromiss „zu arbeitnehmer:innenfreundlich“ ausgefallen war. Österreich zählte in den Ratsarbeitsgruppen zunächst zu den zögerlichen Mitgliedstaaten, schloss sich letzten Endes aber der allgemeinen Ausrichtung an. In den nachfolgenden Verhandlungen im Trilog hat sich Bundesminister Kocher wiederum kritisch gegenüber die vom Europäischen Parlament vorgesehenen Arbeitnehmer:innenrechte positioniert.

Der kurzzeitig erzielte Kompromiss ging zwar aus AK-Sicht nicht weit genug, hätte aber einen wichtigen ersten Schritt hin zu eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Plattformarbeiter:innen durch mehr Transparenz und Fairness sowie die Einführung von Informationspflichten bedeutet. So steht im Zentrum der Richtlinie eine widerlegliche Vermutung zugunsten eines Arbeitsverhältnisses zur Plattform, wobei die Plattform den Gegenbeweis, dass es sich um echte Selbstständige handelt, antreten muss. Dies würde eine längst notwendige Maßnahme zur Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit in diesen Sektoren darstellen. Eine Verabschiedung der Richtlinie noch vor den EP-Wahlen ist insofern ein wichtiges Anliegen.

Fehlendes Verständnis in Angelegenheiten der Sozialpolitik

Es galt als ein Prestigeprojekt der türkis-blauen Koalition: die Indexierung der Familienbeihilfe. Die Regelung forderte, dass Familienleistungen dem Lebensstandard im Herkunftsstaat des Arbeitnehmenden angepasst werden sollen, sofern die Kinder noch dort lebten. Als Maßnahme populistischer Imagepolitik wurde so insbesondere gegen Arbeitnehmer:innen aus Osteuropa Stimmung gemacht, deren Arbeitskraft jedoch weiterhin zur Bewältigung des Pflegebedarfs herangezogen wurde – wie insbesondere anhand des Einfliegens überwiegend rumänischer Pflegekräfte während der Pandemie symbolträchtig zelebriert wurde. Dass diese Regelung auch in der aktuellen Koalition weiterhin geduldet wurde, ist bedauerlich. Zudem wurde diese Indexierung auch später noch auf europäischer Ebene hartnäckig verteidigt:

Derzeit werden die Verordnungen Nr. 883/04 und 987/09, die der Koordinierung der Sozialsysteme der Mitgliedstaaten dienen, im Rahmen einer Überarbeitung für den Trilog vorbereitet. Knackpunkte dabei sind vor allem eine in Aussicht gestellte Verlängerung des Exportzeitraumes von Arbeitslosengeld. Jedoch wurde seitens der Kommission auch keine Regelung zur Indexierung der Familienbeihilfe im Initiativvorschlag vorgesehen. Insofern mag es nicht verwundern, dass die österreichische Ratsposition in den Verhandlungen nicht von großem Eifer gezeichnet ist.

Diese Positionierung spiegelt letzten Endes jene Philosophie wider, welcher zufolge die Freizügigkeit der Arbeitnehmer:innen bei aktiver Arbeitserbringung und Einzahlung in das österreichische Sozialsystem als wünschenswert erachtet wird, bei Eintreten des Versicherungsfalles allerdings eine streng restriktive Vorgehensweise entgegen dem zugrundeliegenden Vorsorgeprinzip gefordert wird. Die Initiative wurde darüber hinaus direkt genutzt, um die eigene – damals bewusst europarechtswidrig vorgenommene – Indexierung der Familienbeihilfe ex-post zu rechtfertigen. Der Umstand, dass auch andere Mitgliedstaaten diese Exportleistungen für Arbeitssuchende erbringen werden, die umgekehrt nach Österreich gehen, scheint für die Bundesregierung unerheblich und zeugt insofern von einem Misstrauen in das Prinzip des solidarischen Handelns aller Mitgliedstaaten. Dabei stärkt ein Export von Arbeitslosengeld den sozialen Schutz von Arbeitnehmer:innen in der EU und erleichtert die Integration in den Arbeitsmarkt eines anderen Mitgliedstaats.

Ablehnung und Enthaltung bei Gleichbehandlung und Aufenthalt

In den Verhandlungen betreffend die Richtlinie über Standards für Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen wurde der ursprüngliche Vorschlag von der österreichischen Regierung abgelehnt. Als Begründung wurde auf das sich in Österreich seit Jahrzehnten erfolgreich erweisende System verwiesen. Diese Einschätzung kontrastiert allerdings mit den Tatsachen: denn in Österreich erbringen nach wie vor Frauen im Schnitt zwei Monate im Jahr „gratis“ ihre Arbeitsleistung, mehr als jede vierte Frau war bereits von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen und weiterhin klafft eine Geschlechterlücke von 40,5% bei Pensionen, womit vor allem Frauen stark von Altersarmut betroffen sind. AK-Forderungen wurden seitens von Bundesminister Kocher in den Ratsverhandlungen nicht berücksichtigt. Dabei würde die Schaffung von EU-weiten Mindeststandards dazu beitragen, die Durchsetzung der Rechte aus den EU-Antidiskriminierungsrichtlinien europaweit zu fördern und sicherzustellen, dass Menschen in der gesamten EU ein Mindestmaß an Schutz vor Diskriminierung genießen.

Umgekehrt findet man in Verhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie über den langfristigen Aufenthalt keine konstruktive Positionierung: hier soll nach derzeitigen Verhandlungsstand unter anderem für ehemalige Asylwerber:innen jene Zeit auf die 5-Jahresfrist des rechtmäßigen Aufenthalts hinzugerechnet werden, die zwischen Antragstellung und positiver Erledigung des Antrags auf internationalen Schutz liegt. Dabei soll die Überarbeitung der Richtlinie die Rechtsstellung langfristig aufenthaltsberechtigter Personen stärken – nicht zuletzt auch, da angesichts von Fachkräftebedarf und einer alternden Bevölkerung der Rechtsrahmen für legale Migration verbessert werden muss, um diese Herausforderungen erfolgreich meistern zu können.

Konsument:innenpolitik für die Unternehmen

Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel beinhaltet Änderungen der Verbraucher:innenrechte sowie Regelungen betreffend unlautere Geschäftspraktiken. Insbesondere soll eine vorvertragliche Informationspflicht über das Bestehen von Herstellerhaltbarkeitsgarantien sowie die Dauer der Zurverfügungstellung von Software-Aktualisierungen eingeführt werden. Zudem soll unlautere Werbung im Sinne von „Greenwashing“ unterbunden werden. Die Richtlinie wurde von der AK positiv bewertet. Dagegen war die Position Österreichs im Rat allerdings vor allem von Zurückhaltung und Abweisung gekennzeichnet, da man zusätzliche Belastungen für Händler:innen befürchtete.

Im März 2023 wurde zudem seitens der Kommission ein Richtlinienvorschlag zur Förderung der Reparatur von Waren vorgelegt, um das Recht und die Optionen von Verbraucher:innen im Hinblick auf kostengünstige und einfache Reparaturen zu stärken. Der Vorstoß wurde von der AK zwar begrüßt, gleichzeitig wurden jedoch entscheiden Aspekte vermisst, um von einem tatsächlichen „Recht auf Reparatur“ sprechen zu können. Die Positionierung der AK und darin enthaltene Verbesserungsvorschläge wurden vom verhandelnden Ressort kaum beachtet. So bleibt das Potential eines echten, europaweiten Rechts auf Reparatur auch weiterhin ungenutzt und bloße Wunschvorstellung.

Querlegung beim Umweltschutz

In den Verhandlungen zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (sog. „Renaturierungsgesetz“) haben die Bundesländer – in deren Kompetenz die Durchführung fällt - eine einheitliche Stellungnahme gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG abgegeben, wonach sie die Initiative sehr kritisch sehen. Auch im Europäischen Parlament haben österreichische Abgeordnete der Fraktionen der ID und der EVP (mit Ausnahme Othmar Karas) geschlossen gegen den Vorschlag gestimmt. So befürchteten Gegner:innen der Initiative eine daraus resultierende Lebensmittelknappheit, die das Renaturierungsgesetz gerade vorbeugen will.

Die Verordnung, die auf eine kontinuierliche, langfristige und nachhaltige Erholung der biologischen Vielfalt durch die Wiederherstellung von Ökosystemen abzielt, stellt eine wirkungsvolle Maßnahme zur tatsächlichen Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der Union dar und dient der Verwirklichung der übergeordneten Ziele der EU in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Klar ist: die Bundesländer müssen ihren Widerstand aufgeben und dürfen sich der Initiative nicht aufgrund von befürchteten Profitentgang für Unternehmen widersetzen. Da die Klimakrise immer weiter voranschreitet, sind möglichst effektive Maßnahmen in diese Richtung schnellstmöglich umzusetzen.

Menschenrechte: nicht für alle Menschen

In Verhandlungen zur Lieferkettenrichtlinie divergierten die Ansichten des Europäischen Parlaments stark von jenen des Rats, der in seiner allgemeinen Ausrichtung den Finanzsektor aus der Verpflichtung genommen hat und sich für weniger umfangreiche Pflichten für Unternehmen stark machte. Österreich zeigte sich bis zuletzt zurückhaltend und enthielt sich einer konstruktiven Position – so wurde auch die Ausnahme des Finanzsektors aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausdrücklich unterstützt. Mit 14. Dezember 2023 wurde eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielt.

Trotz einiger Schwachstellen im Richtlinientext wäre mit dem EU-Lieferkettengesetz ein wichtiger Schritt gegen Ausbeutung und für faire, menschenwürdige Arbeitsbedingungen weltweit gelungen. Neben Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen und die Umwelt entlang von globalen Wertschöpfungsketten von Unternehmen hätte es einen deutlich positiven, wirtschaftlichen Wohlfahrtseffekt für den Globalen Süden sowie positive Nettoeffekte für die europäische Wirtschaft, wie auch eine Studie im Auftrag der AK feststellte. Insofern ist eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode ein dringendes Anliegen.

Während Justizministerin Zadić in der Folge den Kompromiss begrüßte und eine Zustimmung Österreichs zur Richtlinie einforderte, kündigte Wirtschafts- und Arbeitsminister Kocher kurzfristig nach der Enthaltung Deutschlands an, sich der Abstimmung zum Kompromiss aufgrund von lautstarkem Widerstand der Wirtschaftsverbände ebenfalls enthalten zu wollen. Österreich enthält sich insofern zwar nicht zum ersten Mal beim EU-Lieferkettengesetz - jedoch stellt die nunmehrige Enthaltung nach einem bereits erfolgten, mitausverhandelten Kompromiss einen demokratiepolitisch bedenklichen Schritt dar, wird doch damit das wechselseitige Vertrauen auf das Funktionieren der Gesetzgebungsprozesse auf EU-Ebene gefährdet.

Intransparente Demokratie und vernachlässigte Diplomatie

Vor dem Hintergrund des Erstarkens von „Fake News“ sowie politischer Mobilmachung in Foren mit extremistischem und/oder demokratiefeindlichem Inhalt wäre eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung eine wirksame Maßnahme im Sinne eines fairen und offenen demokratischen Prozesses. Ebenso wären darin enthaltene harmonisierte Vorschriften für die Verwendung von personenbezogenen Daten eine konstruktive Regelung zum Schutz natürlicher Personen. Auch aus diesen Gründen setzt sich die AK für anspruchsvolle Mindeststandards für die technische und administrative Abwicklung von Wahlen ein, um die Gefahr von Manipulationen zu minimieren. Die Verordnung wird derzeit noch ausverhandelt und würde einen ersten gesetzlichen Rahmen in dieser derzeit noch nicht-reglementierten Thematik darstellen. Insofern ist es bedauerlich, dass sich Bundeskanzler Nehammer seit Anbeginn in Verhandlungen enthält.

So lässt sich abschließend festhalten, dass sich Österreich am diplomatischen Parkett oftmals isoliert und es nicht schafft, sich konstruktiv bei den bestimmenden Themen der Zukunft zu präsentieren. So hat sich in jüngerer Vergangenheit aufgrund der starren Verfolgung von unilateralen Interessen ein Misskredit etabliert, der auf diplomatischer Ebene mit Irritation zur Kenntnis genommen wird. Darüber hinaus wirken Verfehlungen der vorangegangenen Koalition immer noch nach, wie bspw. die lange offen gelebte „Russlandnähe“ Österreichs oder das Misstrauen, das dem österreichischen Geheimdienst seit dem BVT-Skandal entgegengebracht wird. Anstatt eine Wiederherstellung dieses Vertrauens aktiv anzustreben, versteht die Bundesregierung ihre Außenpolitik jedoch eher als Schaubühne für ihr innenpolitisches Narrativ, das sich nicht nur durch eine Forderung nach einer härteren Migrationspolitik auszeichnet, sondern auch von einer spürbaren EU-Skepsis begleitet wird. Durch die Übernahme dieser ursprünglich am rechten parteipolitischen Spektrum angesiedelten Haltung hat die Regierung dabei geholfen, dieses Misstrauen wieder in die Mitte der Gesellschaft zu rücken, das häufig auch durch mangelndes Wissen über die europäischen Institutionen angetrieben wird. So plädierten zuletzt 27% der Bevölkerung für einen Austritt aus der EU. Anstatt hier eine breit angelegte Informationsarbeit zu leisten, wird jedoch eben diese Uninformiertheit innenpolitisch im Rahmen von verzerrten oder einseitig formulierten Botschaften ausgenutzt.

Fazit und Ausblick

Abschließend bleibt angesichts der oftmaligen Passivität, mehr noch jedoch aufgrund der überwiegenden Blockadepolitik der letzten Jahre die ernüchternde Feststellung zurück, dass die österreichische Regierung bei aus AK-Sicht wichtigen Dossiers die ohnehin bereits stark abgeschwächten Ratspositionen (im Verhältnis zum Initiativvorschlag der Kommission) oft noch weiter zu verwässern sucht. Fest steht: die Europäische Union braucht zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen handlungsbereite Staaten, die sich gemeinsam an gesamteuropäischen Lösungsfindungen beteiligen. Die oftmalige Passivhaltung der österreichischen Regierung muss insofern überwunden werden. Zudem ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen der EU, wie auch in die innerstaatliche Regierungsarbeit, keine Selbstverständlichkeit. Derzeitige Umfragen zeigen vielmehr, dass dieses Vertrauen aktiv und dauerhaft gefördert werden muss und nicht vernachlässigt werden darf.

Kurzfristig mögen sich zwar unilaterale Einzelgänge in der eigenen Anhänger:innenschaft mehr oder weniger erfolgreich verwerten lassen. Langfristig schwächt man damit aber nicht nur Reformen hin zu einer sozialen und zukunftsfitten EU, sondern bringt sich auch selbst in eine Position, die im politischen Dialog abträglich sein kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn man sich als „like-minded-state“ immer öfter bloß bei jenen Mitgliedstaaten wiederfindet, die sich aufgrund ihres nationalstaatlichen Handelns nicht als Bündnispartner auf europäischer Ebene eignen.

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