AK Infobrief 4|24: Schlögl/Pfaffenbichler/Raza: Wie Österreichs Exportfinanzierung klimaneutral wird
AK Infobrief 4|24: Schlögl/Pfaffenbichler/Raza: Wie Österreichs Exportfinanzierung klimaneutral wird © AK WIEN
Dezember 2024

Vom Nachzügler zum Vorreiter: Wie Österreichs Exportfinanzierung klimaneutral werden kann

Im Gefolge eines EU-Ratsbeschlusses legte Österreich Ende 2023 eine Nachhaltigkeitsstrategie für die Ausfuhrförderung vor. Diese sieht einen schrittweisen Ausstieg aus öffentlichen Haftungen für fossile Exportprojekte vor. Ein Ländervergleich zeigt jedoch: Die Strategie ist nicht ambitioniert genug, um den Erfordernissen des Pariser Klimaabkommens gerecht zu werden. Wie sie verbessert werden könnte, verrät ein Blick auf internationale Best Practices. 

Autoren: Lukas Schlögl, David Pfaffenbichler und Werner Raza

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Hintergrund

Die Exportfinanzierung ist eines der mächtigsten Instrumente, mit denen Staaten internationale Investitionsströme lenken können. Im Rahmen der Exportförderung unterstützen Staaten heimische Unternehmen dabei, ihre Produkte und Dienstleistungen im Ausland zu verkaufen, indem sie ihnen finanzielle Risiken abnehmen. Dadurch können Projekte gefördert werden, die die globale wirtschaftliche und ökologische Entwicklung nachhaltig beeinflussen. 

Diese Macht bringt politische Verantwortung mit sich. Gefördert und versichert werden im Rahmen der Exportversicherung unter anderem auch Großprojekte wie Industrieanlagen, Kraftwerke oder Transportinfrastruktur. Das birgt Potenziale, aber auch Risiken für den Klimaschutz, denn Windparks werden ebenso finanziert wie Gasfelder. Wie können Exportprojekte zur Bewältigung der Klimakrise beitragen anstatt diese zu befeuern? Wie gelingt ein ambitionierter Umbau zur klimaneutralen Weltwirtschaft? Diese Fragen müssen sich die mit öffentlichen Geldern gestützten Exportförderungen immer mehr stellen.

Seit einigen Jahren wird deshalb international eine Debatte darüber geführt, wie die Exportförderung nachhaltiger werden kann. Grundlegende Sorgfaltspflichten und Normen existieren seit langem. 2022 einigten sich die EU-Mitglieder schließlich darauf, den Ausstieg bei öffentlichen Haftungen für fossile Exportprojekte einzuleiten. 2023 unterzog die OECD ihr einflussreiches Abkommen über Exportkredite einer sanften Ökologisierung. Darüber hinaus gibt es verschiedene internationale Vorstöße und Bemühungen.

Eine neue Studie im Auftrag der AK untersucht, wie Österreichs Ausfuhrförderungssystem in Hinsicht auf die Erfordernisse des Pariser Klimaabkommens aufgestellt ist, welche Rolle es im Übergang zu einer klimaneutralen („net zero“) Wirtschaft spielt und welche Reformen im Bereich der Exportfinanzierung notwendig sind, um die Ziele des Abkommens und Österreichs nationale Klimaziele zu erreichen. Um Ambitionsniveau und Potenziale Österreichs zu bewerten, greift die Studie auf Vergleichsländer in Europa zurück. Und sie leitet aus internationalen Best Practices Politikempfehlungen ab, wie der umfassende Ausstieg aus öffentlich finanzierten Treibhausgas-Emissionen bei der Ausfuhrförderung gelingen kann.

Österreichs Ausgangslage und Herausforderungen

Österreich betreibt seit Ende des Zweiten Weltkriegs öffentliche Exportförderung. Das Finanzministerium verfügt derzeit über einen gesetzlich vereinbarten Haftungsrahmen für die Versicherung von Exportgeschäften von 40 Milliarden Euro. Abgewickelt werden die Geschäfte über die Österreichische Kontrollbank (OeKB). Ziel dieses Ausfuhrförderungssystems ist es, österreichische Unternehmen, die in risikoreichen internationalen Märkten tätig sind, bei ihren Aktivitäten zu unterstützen.  

Über die Autoren

Lukas Schlögl ist Senior Researcher an der Österreichischen Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung (ÖFSE)
Lukas Schlögl
Lukas Schlögl © ÖFSE
David Pfaffenbichler ist Doktorand am Future Energy Lab der JKU Linz
David Pfaffenbichler
David Pfaffenbichler © JKU Linz
Werner Raza ist Leiter der ÖFSE
Werner Raza
Werner Raza © ÖFSE

Kurz und Knapp

  • Seit einigen Jahren wird
    international eine Debatte darüber geführt, wie die Exportförderung nachhaltiger werden kann.
  • Während andere europäische Länder ambitionierte Methoden verfolgen, um ihre Exportfinanzierung klimafit zu machen, hinkt Österreich hinterher.
  • Deutschland und Schweden sind wichtige Beispiele, um von Ansätzen zur Reform der Exportfinanzierung zu lernen
  • Eine zentrale Empfehlung der Studie ist die Einführung einer Netto-Null-Strategie für die Exportfinanzierung.
  • Die Zeit für die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auf Netto-Null drängt und ist klimapolitisch alternativlos.
  • Österreich hat großes Potenzial beim Export grüner Technologien und kann damit gute Arbeitsplätze schaffen.

Österreichs Exportfinanzierung ist eingebettet in ein komplexes Geflecht internationaler Regulierungen und Standards. Der zentrale Rahmen ist das „OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits“, das Mindeststandards für Zinsraten, Rückzahlungsfristen und Risikomanagement setzt. In den letzten Jahren wurde das Arrangement zunehmend um ökologische und soziale Kriterien erweitert, einschließlich des sogenannten „Climate Change Sector Understanding“ (CCSU). Dieses legt Richtlinien für die Unterstützung klimafreundlicher Projekte fest.

Neben der OECD spielen auch andere Akteure wie die Berner Union und die EU eine wichtige Rolle. Die EU hat mit ihren Ratsschlussfolgerungen von 2022 eine Reformagenda vorgelegt, die eine schrittweise Beendigung der Unterstützung fossiler Projekte fordert. Darüber hinaus zielen Initiativen wie die „Export Finance for Future“-Koalition (E3F), der Österreich bislang nicht angehört, darauf ab, Exportkreditversicherer (sog. „ECAs“) weltweit zur Förderung erneuerbarer Energien und zum Ausstieg aus fossilen Projekten zu bewegen.

Die Erfordernisse des Paris Klimaabkommens sind auch an Österreichs Exportförderung nicht spurlos vorübergegangen. Wie alle Mitglieder des OECD-Abkommens deckt die Republik seit 2021 keine Neuprojekte im Bereich der Verstromung von Kohle mehr. Ferner schuf die OeKB nach der genannten „Modernisierung“ des OECD Abkommens neue Instrumente mit attraktiveren Konditionen für erneuerbare Energie und ähnliche grüne Exportprojekte (Exportinvest Green, Beteiligung Green, Exportinvest Green Energy). Zur Einhaltung multilateral vereinbarter Sorgfaltspflichten und Standards bekennt man sich. Doch während andere europäische Länder wie Schweden und Deutschland ambitionierte Strategien und Methoden verfolgen, um ihre Exportfinanzierung umfassend klimafit zu machen, hinkt Österreich hinterher.

Die im Jahr 2023 (im Gefolge der genannten EU-Ratsbeschlüsse von 2022) verabschiedete „Nachhaltigkeitsstrategie des Ausfuhrförderungsverfahrens“ markiert zwar einen Fortschritt, weist jedoch Schwächen auf. So sieht sie vor, Kohleprojekte ab 2025 und Ölprojekte ab 2026 nicht mehr zu fördern. Für Gasprojekte gilt jedoch ein Förderstopp erst ab 2030. Wissenschaftliche Studien, darunter Berichte der Internationalen Energieagentur (IEA), zeigen jedoch eindeutig, dass ein sofortiger Stopp neuer fossiler Projekte erforderlich ist, damit sich die Welt in einem als halbwegs sicher eingeschätzten Korridor der Klimaentwicklung bewegen kann.

Zudem enthält die Strategie potenziell weitreichende Ausnahmen beim Fossilausstieg. Diese umfassen etwa: Nationale Energie- und Ressourcensicherheit, geostrategische Interessen, Technologien zur CO2-Abscheidung, Anwendungen mit dualer (fossiler/erneuerbarer) Nutzungsmöglichkeit, metallurgische Kohleveredelung, Verbesserungen der Sicherheit, Gesundheit, sozialen und Umweltleistung (ohne Verlängerung der Lebensdauer) sowie die Stilllegung fossiler Anlagen oder die Umstellung auf erneuerbare Energien. Während die letztgenannten Ausnahmen in der Regel eher unstrittig sind, stellen die erstgenannten potenziell erhebliche Schlupflöcher dar. Auch wenn sie auf Einzelfälle beschränkt bleiben sollen, sind sie so breit und vage, dass damit großer Ermessensspielraum für die Fortsetzung fossiler Projekte „durch die Hintertür“ bleibt. 

Besonders problematisch ist die fehlende Klarheit darüber, wer über überwiegende geostrategische oder energiepolitische Interessen entscheidet und unter welchen Umständen diese greifen. Darüber hinaus können Technologien wie CO2-Abscheidung und grüner Wasserstoff zwar zur Dekarbonisierung beitragen, doch werden sie problematisch, wenn Projektfinanzierungen auf der Grundlage der „Bereitschaft“ von Infrastrukturen für eine duale (fossile/erneuerbare) Nutzung erlaubt werden – selbst wenn die Anlagen de facto größtenteils weiterhin von konventionellen fossilen Energiequellen betrieben werden (z.B. eine für Erdgas genutzte Pipeline, die prinzipiell auch Wasserstoff transportieren könnte). Abbildung 1 gibt einen Überblick über Umfang der Ausnahmen und zeitlichen Horizont der Ausstiegspläne von EU Peers in diesem Bereich.

Parlamentarische Anfragen haben außerdem ergeben, dass zwischen 2019 und 2023 Haftungen über mehr als 325 Millionen Euro für fossile Projekte bereitgestellt, vor allem für Projekte in Ägypten, Saudi-Arabien und Kanada. Diese Projekte stehen im Widerspruch zu den Klimazielen des Pariser Abkommens, das eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C fordert.

Der Fossilausstieg in der Exportfinanzierung im Vergleich EU-Mitglieder mit Ausstiegsplänen

Von Vorreitern lernen

Die Studie hebt Deutschland und Schweden als wichtige Beispiele hervor, von deren Reformansätzen bei der Exportfinanzierung Österreich lernen könnte. Beide Länder sind exportstarke Industrienationen und haben ambitionierte Strategien entwickelt, um ihre Exportförderung mit den Klimazielen des Pariser Abkommens zu harmonisieren.

Schweden verfolgt mit seiner Initiative „Fossil Free Sweden“ einen klaren Kurs zur Förderung nachhaltiger Technologien und zur Beendigung der Unterstützung fossiler Infrastrukturen. Die schwedische Strategie zielt darauf ab, das Land als Vorreiter im Export fossilfreier Technologien zu positionieren. Dabei legt Schweden besonderen Wert auf die Integration wissenschaftlicher Methoden zur Emissionsbewertung und auf Transparenz in der Berichterstattung. Dafür hat es einen eigenen wissenschaftlichen Klimarat eingesetzt, der die Exportkreditagenturen berät. Schweden hat auch frühzeitig Schritte unternommen, um einerseits fossile Projekte so gut wie vollständig aus seiner Exportfinanzierung auszuschließen und andererseits fossile Abhängigkeiten (sogenannten „Carbon Lock-In“) zu vermeiden.

Deutschland setzt auf ein—durchaus komplexes – sektorales Kategorisierungssystem, das Projekte in grüne, neutrale und klimaschädliche Kategorien einteilt. Dieses System ermöglicht eine gezielte Förderung von Projekten, die zur Dekarbonisierung beitragen, und schafft gleichzeitig Transparenz darüber, welche Vorhaben nicht förderfähig sind. Wichtiger ist jedoch: Die systematische Bewertung der Treibhausgasemissionen aller geförderten Projekte ist ein weiterer zentraler Bestandteil des deutschen Ansatzes. Deutschland quantifiziert dabei sowohl Beteiligungs- als auch Exportgarantien nach dem Standard des Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) und macht jährlich den Treibhausgas-Fußabdruck sowohl für Export- als auch Investitionsgarantien öffentlich.

Beide Länder setzen damit Maßstäbe durch ambitionierte und systematische Herangehensweise sowie transparente Kommunikation. Österreich könnte von diesen Erfahrungen profitieren, um eine effektivere und klimafreundlichere Exportfinanzierung zu entwickeln. Besonders die Betonung auf regelmäßige Emissionsbilanzierung, die systematische Bewertung von Carbon Lock-In Risiken und die Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise bieten wertvolle Impulse für die notwendige Neuausrichtung.

Das Zwei-Säulen Modell

Auf Basis dieser Learnings ist eine zentrale Empfehlung der Studie die Einführung einer Netto-Null-Strategie für die Exportfinanzierung. Eine solche Strategie sollte zwei Kernelemente umfassen: 

1. den sofortigen Stopp neuer fossiler Projekte einerseits und 

2. einen schrittweisen, aber verbindlich-ambitionierten Dekarbonisierungspfad für das bestehende Portfolio andererseits (siehe Abbildung 2). Dazu gehört die Einführung eines Treibhausgas-Bilanzierungssystems, das die Emissionen aller Projekte, für die öffentliche Haftungen übernommen werden, transparent erfasst und jährlich öffentlich macht. 

Das Zwei-Säulen-Modell für eine klimaneutrale Exportfinanzierung

Darüber hinaus empfiehlt die Studie, Transparenz und Governance im Bereich der öffentlichen Exportfinanzierung zu stärken. Die Einführung robuster Klima-Sorgfaltspflichten (insbesondere Carbon Lock-In Assessments, die fossile Abhängigkeiten überprüfen) und die Veröffentlichung detaillierter Berichte über THG-Fußabdruck geförderter Projekte sollen sicherstellen, dass Fortschritte messbar und nachvollziehbar sind. Ergänzend wird vorgeschlagen, die gesetzliche Grundlage der Exportfinanzierung zu überarbeiten, um verbindliche Nachhaltigkeitsstandards zu verankern. 

Ein weiterer zentraler Punkt der Empfehlungen ist die Bedeutung nationaler und internationaler Zusammenarbeit. Ein unabhängiger wissenschaftlicher Klimarat sollte eine beratende Funktion für die Ausfuhrförderpolitik übernehmen. Der Beitritt zu Initiativen wie der „Export Finance for Future“-Koalition und die nachträgliche Unterzeichnung des „Glasgow Statement“ zum Ausstieg aus der öffentlichen Finanzierung fossiler Energien wären wichtige Schritte. Die Förderung einer Partnerschaft mit einer breiten Stakeholder-Koalition könnten schließlich nicht nur zur Klimawende beitragen, sondern auch neue wirtschaftspolitische Impulse geben.

Ein klarer Kurs…

Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass der internationale Umgang mit der fossilen Industrie einen ähnlichen Weg beschreitet wie zuvor mit der Tabakindustrie: Es gibt wachsenden politischen Druck und zunehmende gesellschaftliche Ächtung. Dies spiegelt sich etwa darin, dass sich der Generalsekretär der Vereinten Nationen mittlerweile für ein Werbeverbot für Kohle, Öl und Gas einsetzt. Zusätzlich ist absehbar, dass Projekte, die nicht mit dem Pariser Abkommen in Einklang stehen, nicht nur Reputationsschäden, sondern auch kommerzielle und rechtliche Risiken mit sich bringen – insbesondere angesichts eines weltweiten Trends zu klimaschutzbezogenen Klagen, bei denen Akteure für ihren Beitrag zum Klimawandel zur Rechenschaft gezogen werden. 

Österreich sollte sich vor dem Hintergrund dieser Trends die regulatorischen Fehler im Bereich des Nichtraucherschutzes in Erinnerung rufen. Im Jahr 2009 wurde ein kompromissbehaftetes Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet, welches das Rauchen in der Gastronomie unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlaubte. Dies veranlasste viele Gastronomiebetriebe, kostspielige bauliche Maßnahmen wie Raumtrennungen und Filtersysteme vorzunehmen. Zehn Jahre später wurde schließlich doch noch ein striktes generelles Rauchverbot in Innenräumen der Gastronomie eingeführt. Eine klare Ausrichtung von Anfang an wäre nicht nur aus gesundheitspolitischer, sondern auch aus wirtschaftspolitischer Perspektive vorzuziehen gewesen.

Mit dem Klimaschutz verhält es sich ähnlich: Es braucht einen klaren Kurs, eindeutige Signale und rasche politische Maßnahmen – keinen vagen, mit vielen Ausnahmen und langen Übergangsfristen versehenen Ausstieg und keinen Blindflug beim Treibhausgas-Fußabdruck. Der geplante Förderstopp für Gasprojekte erst ab 2030 aber auch das Fehlen robuster Klima-Prüfungen wie standardisierter Carbon-Lock-In Assessments in der Exportförderung steht im Widerspruch zu den Pariser Klimazielen. 

Der wissenschaftliche Konsens ist eindeutig: Damit sich das Klima in einem als sicher angesehenen Temperatur-Korridor bewegen kann und katastrophale Klimaschäden verhindert werden, dürfen keine weiteren Abhängigkeiten mehr von fossilen Energieträgern geschaffen werden, selbst wenn dies mit kurzfristen Einbußen beim Wettbewerb einhergeht. Die Zeit für die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auf Netto-Null drängt und ist klimapolitisch alternativlos.

…und eine Transformations-Koalition

Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen, die Wissenschaft und andere Alliierte in Österreich sollten ihren gesamten politischen Einfluss nutzen, um Entscheidungsträger:innen dazu zu bewegen, dass Österreich sämtliche Haftungen für Exporte mit hohen Emissionen bzw. dem Risiko von fossilen Abhängigkeiten zügig auslaufen lässt. Im Sinne einer Multi-Stakeholder „Transformationskoalition“ sollten diese Akteure zusammenarbeiten, um eine nachhaltige Exportfinanzierung konsequent voranzutreiben. Eine solche Zusammenarbeit könnte gemeinsame Forschungsprojekte mit der Wissenschaft, Schulungsprogramme für Entscheidungsträger:innen und die Entwicklung sektorspezifischer Leitlinien zur Reduzierung von Treibhausgasemis­sionen umfassen.

Aus beschäftigungspolitischer Perspektive sollten die Sozialpartner im Auge haben, dass eine Umschichtung der Ausfuhrförderung weg von fossilen und hin zu erneuerbaren Energien mehr Arbeitsplätze schafft als der Status Quo. Österreichs Position als Technologieführer in Bereichen wie Wasserkraft, Bioenergie, nachhaltige Forstwirtschaft oder energieeffizientes Bauen sollte durch eine strategische Ausrichtung der Exportfinanzierung gestärkt werden. Die Ausrichtung der Exportfinanzierung an Klimazielen spricht insgesamt eine breite politische Koalition an – und ist im Kern eine Agenda von gesamtwirtschaftlichem und -gesellschaftlichem Interesse.

Fazit

Obwohl ein kleines Land, erstreckt sich Österreichs Einfluss weit über seine Grenzen hinaus. Als Teil der EU hat es die Möglichkeit, kollektive Politiken zu beeinflussen und sich für strengere Umweltvorschriften sowie ehrgeizigere Ziele vor allem auch im Bereich der Exportförderung, einzusetzen. Durch die ambitionierte nationale Umsetzung von Klimapolitiken und indem es zeigt, dass der Übergang zu einer dekarbonisierten Wirtschaft machbar ist, kann Österreich ein wichtiges Beispiel für seine Nachbarländer, insbesondere in Osteuropa, setzen. Durch Engagement in internationalen Allianzen wie Export Finance for Future (E3F) kann Österreich darüber hinaus auch andere Länder dazu ermutigen, schädliche Verzögerungspolitiken hinter sich zu lassen. Stattdessen geht es darum, mit einer ambitionierten Klimastrategie auch im globalen Maßstab voranzugehen und Vorbildwirkung zu entfalten. 

Österreich hat großes Potenzial beim Export grüner Technologien und kann damit gute Arbeitsplätze schaffen. Die Republik hätte damit die Möglichkeit, gemeinsam mit europäischen Partnern eine internationale Führungsrolle in der nachhaltigen Exportfinanzierung zu übernehmen. Dies erfordert jedoch eine Neuausrichtung der derzeitigen Ausfuhrförderungspolitik, die sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützt und internationale Best Practices systematisch berücksichtigt. Mit einer derartigen Neuausrichtung könnte Österreich einen nachhaltigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten und zugleich ein Vorbild für andere werden. 

Die gesamte Studie hier downloaden


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