Regierung muss Lärm-Härtefälle fair abarbeiten
Der Behördenweg bei Entschädigungsforderungen gleicht einer Irrfahrt. Die AK fordert Verbesserungen im Verfahren und im Gesetz.
Die Umgebungslärmrichtlinie erfordert auch landesrechtliche Umsetzungsmaßnahmen.
Festgehalten wird, dass die gewählte Form der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht den Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie entspricht.
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