Eisenbahnverkehrsordnung
Anders als im Straßenverkehr, wo die StVO für alle Infrastrukturen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen bis hin zur kleinsten Gemeindestraße) einen einheitlichen Rahmen schafft, gibt es bei der Bahn keine allgemein gültigen Fahrregeln.
Die österreichischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen wie die ÖBB, die GYSEV, die GKB, die NÖVOG legen ihre Verkehrsordnungen eigenständig fest. Dies ist ein hoher Aufwand für die Unternehmen (Normerstellung und Durchsetzung) und die Behörden (Genehmigung, Überprüfung usw.) und die interoperabel eingesetzten Beschäftigten. Gerade wegen des hohen Aufwandes orientieren sich alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei der Erstellung ihrer Fahrordnungen an den ÖBB, nur der Branchenprimus hat die optimalen Ressourcen für derart komplexe Aufgabenstellungen. Im Ergebnis liegen für den Verkehrsträger Schiene zwar viele Fahrordnungen vor; diese ähneln sich aber stark. Abweichungen in der Systematik sind eher die Ausnahme, aber gerade diese führen zu einem nicht unmittelbar übertragbaren System.
Ähnlich wie bei den TfzgFü ist eine Angleichung erforderlich und sollten die Fahrordnungen (wie die „V2“, „V3“ und die „ZSB“) in den Verordnungsrang gehoben werden. Selbstverständlich wird damit auch kein Gold Plating betrieben, sondern es werden lediglich faire Bedingungen für alle garantiert. Der Vorteil für alle liegt auf der Hand: Klare einheitliche und exekutierbare Bestimmungen, optimierter Genehmigungsaufwand und Förderung der Wirtschaft durch Vereinheitlichung.
Unsere Ziele
- Verwaltungsvereinfachung
- Entlastung der österreichischen Unternehmen
- Verhindern der Inländerdiskriminierung
- Klarer Ausbildungsrahmen für Schulungseinrichtungen
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