Getränkekiste
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8.11.2024

Das Einwegpfand kommt

Alle Getränke-Einweg-Kunststoff-Flaschen und -Dosen werden in Österreich ab Jänner 2025 mit Pfand verkauft. Beim Kauf müssen Sie pro Einweg-Kunststoff-Flasche oder Getränkedose 25 Cent Pfand zahlen. Das gilt für Flaschen oder Dosen mit einer Füllmenge zwischen 0,1 Liter und 3 Liter. Man erkennt sie am neuen Pfandlogo. Gibt man die leeren Verpackungen an einer Rücknahmestelle ab, erhält man den Pfandbetrag zurück.  

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Bild teilenPfandkreislauf © Recyling Pfand Österreich


Logo

Man erkennt die Einweg-Kunststoff-Flasche und die Getränkedose am neuen Pfandlogo:


Logo

Die Ausnahmen

Bei diesem Pfandsystem gibt es einige Ausnahmen:

  • Getränkeverbundkartons
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen aus Kunststoff
  • Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind
  • Getränkeflaschen von Milch- und Milchprodukten 
  • Sirupflaschen 

Die Rücknahmestellen

Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie verkauft wurden. Aber: Das gilt nicht für Getränkeautomaten sowie Post- und Paketzusteller. An Orten mit vielen Menschen wie Einkaufszentren oder Einkaufsstraßen können auch gemeinsame Rücknahmestellen eingerichtet werden. Das Pfandgut gibt man entweder in einen Automaten oder bei dem Geschäft ab, wo man es gekauft hat. Wichtig: Dort kann man nur Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufsmenge und Füllmenge zurückgeben.

Beispiel: 

Eine Bäckerei verkauft ausschließlich Getränke der Marke X in 0,5-Liter-PET-Flaschen. Es werden daher 0,5-Liter-PET-Flaschen zurückgenommen, aber auch von der Marke Y und Z. Nicht zurückgenommen werden daher Aluminiumdosen oder PET-Flaschen in anderen Größen. Konsumentinnen und Konsumenten schätzen den Nutzen für die Umwelt, der vom Einwegpfand erwartet wird. Aber es bedeutet auch mehr Arbeit. Man muss schließlich das Pfandgut sammeln und wieder zurückbringen.

Barcode muss sichtbar sein

Wenn man sein Pfand zurückgeben möchte, müssen das österreichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sein. Die Verpackung muss leer, nicht zerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar sein. Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte entsorgen Sie die Verpackung in diesem Fall. 2025 wird ein Übergangsjahr sein. In dieser Zeit wird es sowohl Verpackungen mit als auch ohne Pfandlogo zu kaufen geben. Das heißt, diese Verpackungen müssen dann unterschiedlich entsorgt werden – einmal als Pfand und einmal wie bisher in der gelben Tonne.  

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Kontakt

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Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien

Abteilung Umwelt & Verkehr
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -