
Was kommt mit der Neuen Gentechnik auf den Teller?
Konsument:innen wollen wissen was auf ihrem Teller landet. Ungekennzeichnete und ungeprüfte Lebensmittel gefährden die Wahlfreiheit, die Gesundheit und die Umwelt. Transparenz und Sicherheit sind zu gewährleisten, um nachhaltige, gentechnikfreie Lebensmittel zu schützen.
Sicherheit von Lebensmitteln
Lebensmittel müssen vor ihrer Marktzulassung auf Sicherheit geprüft und ausreichend gekennzeichnet sein, um Wahlfreiheit zu gewährleisten. Das derzeit gültige Gentechnikrecht berücksichtigt diese Anforderungen und bewertet auch Risiken für Mensch und Umwelt vor einer Zulassung auf dem europäischen Markt. Die geplante Deregulierung bei der „neuen Gentechnik“ (NGT) hätte weitreichende negative Folgen für Umwelt und Konsument:innen. Ohne adäquate Sicherheitschecks werden mögliche negative Auswirkungen für die Gesundheit und Umwelt nicht erkannt. Ohne klare Kennzeichnung, können Konsument:innen keine informierte Entscheidung treffen– die Wahlfreiheit der Konsument:innen ist damit gefährdet.
Neue Gentechnik und Genome Editing
Die mittlerweile weiterentwickelte „neue Gentechnik“, besser bekannt als Genome Editing (GE), umfasst Techniken wie die Genschere CRISPR/Cas, die tiefgreifend in das Erbgut von Pflanzen, Tieren und Menschen eingreifen können. Diese Techniken ermöglichen Veränderungen im Erbgut, die weit über die Möglichkeiten der alten Gentechnik und der konventionellen Züchtung hinausgehen.
EuGH bestätigt: Neue Gentechnik = Gentechnik
Im Juli 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH, C-528/16), dass Produkte aus neuen Gentechnik-Techniken wie CRISPR/Cas als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu betrachten und gemäß dem geltenden Gentechnikrecht reguliert werden müssen. Das bedeutet eine umfassende Risikobewertung und klare Kennzeichnung für alle Gentechnikprodukte, bevor sie auf den EU-Markt gelangen.
Sicherheitschecks und Risikoabschätzung
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Techniken wie CRISPR-Cas unbeabsichtigte genetische Änderungen und unerwartete Auswirkungen haben können. Es mangelt an marktreifen Produkten, weshalb umfassende Sicherheitsprüfungen für neue Gentechnik-Produkte unabdingbar sind.
Unsere Forderungen
- Uneingeschränkte Wahlfreiheit für KonsumentInnen entlang der gesamten Lebensmittelkette: Lebens- und Futtermittel, die mit neuer Gentechnik hergestellt werden, müssen als gentechnisch veränderte Produkte gekennzeichnet werden und entlang der gesamten Lebensmittelkette rückverfolgbar sein
- Vorsorgeprinzip einhalten: Alle Lebens- und Futtermittel, die mit neuer Gentechnik hergestellt werden, müssen vor ihrer Marktzulassung auf Gesundheits- und Umweltrisiken überprüft werden.
- Schutz der Biolandwirtschaft und konventionellen gentechnikfreien Produktion: Die biologische Landwirtschaft sowie die gentechnikfreie konventionelle Lebensmittelproduktion dürfen nicht gefährdet werden. Konsument:innen wollen gentechnikfrei essen.
- Nachweisverfahren: Unabhängige Forschung zu Gesundheits- und Umweltauswirkungen und Entwicklung von Nachweismethoden sind sicherstellen.
- Kein Patent auf Leben – für NGT ähnliche Regelung schaffen, wie bei der konventionellen Züchtung.
AK-Kritik am EU-Gesetzesentwurf zur neuen Gentechnik
Der im Juli 2023 veröffentlichte Entwurf zur Neuen Gentechnik bringt erhebliche Erleichterungen für den Anbau von Gentechnikpflanzen der neuen Generation. Für rund 95 Prozent dieser Gentechniklebensmittel wird auf Risikochecks und Kennzeichnung für Konsument:innen verzichtet. Nur in der Biolandwirtschaft bleibt der Einsatz verboten. Die AK kritisiert den EU-Gesetzesentwurf zur neuen Gentechnik.
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