Junge Frau mit Mobilphone wartet auf ihren Zug
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17.12.2024

Recht auf gute Mobilität

Was wir darunter verstehen

Derzeit werden in Österreich rund 60 Prozent aller Wege mit dem Auto zurückgelegt und 40 Prozent im Umweltverbund (Gehen, Radfahren, öffentliche Verkehrsmittel). Um die Mobilitätswende zu bewältigten soll sich laut aktuellen Mobilitätsmasterplans dieses Verhältnis umdrehen. 

Wege ohne PKW bewältigen

Für die große Mehrheit der österreichischen Bevölkerung sollte es möglich werden, Alltagswege ohne eigenem PKW bewältigen zu können. Dafür ist nach einhelliger Ansicht der Fachwelt eine ÖV-Güteklasse D (oder besser) notwendig.

In der Realität gibt es hier große regionale Unterschiede. So kamen im Jahr 2023 53,5 Prozent der Bevölkerung in den Genuss von guten Öffis (ÖV-Güteklasse A - D). Bis 2040 sollte sich dieser Anteil kontinuierlich auf rund 80 Prozent erhöhen. Das ist auch eine wirksame Maßnahme gegen Mobilitätsarmut. Denn immer noch leben rund 1,16 Millionen Menschen außerhalb jeder ÖV-Güteklasse, sind also vom öffentlichen Verkehr abgeschnitten. 

Das Rückgrat des Rechts auf gute und nachhaltige Mobilität bildet die Bahn. Sie muss mit Bussen, Mikro-ÖV, Anschlussbahnen und aktiver Mobilität angebunden werden. Selbstfahrende Autos könnten Teil des Öffentlichen Verkehrs werden, um Lücken zu schließen. Ergänzend sollen spezielle Busspuren auf Autobahnen und Schnellstraßen helfen, die die vorhandene Infrastruktur besser zu nutzen und zusätzliche Kapazitäten für den Öffentlichen Verkehr zu schaffen.

Öffis müssen leistbar bleiben

Öffi-Fahren muss leistbar bleiben (u.a. Erhalt Klimaticket) und Tarife nachvollziehbar und transparent sein. Außerdem braucht es mehr Rechte und besseres Service für die Fahrgäste (z.B. mehr Personal in Zügen und Bahnhöfen, Schüler:innenfreifahrt für alle bis 18, saubere WCs kostenlos an allen (Bus)-Bahnhöfen und U-Bahnhaltestellen). Und natürlich müssen die Verkehrsbeschäftigen gute Arbeitsbedingungen vorfinden.

Da der Regionalverkehr (Linienbusse) mittels Verkehrsverbünde von den Ländern bestellt und finanziert wird, bedarf es hier einer Vereinbarung zwischen den Bund und den Ländern und einer verstärkte Kostentragung seitens des Bundes. Damit sollte ein längst fällige vereinfachte und transparente Finanzierungsstruktur für den öffentlichen Verkehr einhergehen.

Unsere Forderungen

Hier die zehn wichtigsten Punkte zur Umsetzung:

  • Weiterer Ausbau der Bahn, Wiederaufnahme stillgelegter Strecken, dichtere Takte. Mit der Kampagne „Unsere Bahnen“ wollen die Gewerkschaft vida und die AK die Wichtigkeit der Eisenbahn im öffentlichen Eigentum für das Gelingen der Mobilitätswende herausstreichen.

  • Ausbau des gesamten öffentlichen Verkehrs, Transparenz und Sicherstellung entsprechender Finanzierung (im Budget, mit dem Finanzausgleich und auf europäischer Ebene).

  • Bessere Abstimmung zwischen Verkehrsplanung und Siedlungsentwicklung sowie kompakte Siedlungsstrukturen.

  • Erarbeitung von Versorgungsstandards mit Mobilitätsangeboten, die die Bedürfnisse der Gemeindebewohner:innen bestmöglich berücksichtigen.

  • Ausbau des Mikro-ÖV unter Sicherstellung, dass Parallelverkehre zum existierenden öffentlichen Verkehr vermieden werden. Mittel- bis langfristig: Taxis mit automatisiertem Fahren nur als integrierter Teil eines öffentlichen Verkehrssystems.

  • Aktive Wirtschaftspolitik, welche sicherstellt, dass die Mobilitätswende rasch und regional in Österreich und der EU produziert wird (Schienenfahrzeuge, Schienen, E-Busse).

  • Zurückdrängen der Liberalisierung im Bereich des öffentlichen Verkehrs.

  • Stadtregionen stehen wegen der stark wachsenden Bevölkerung vor besonderen Herausforderungen: Sie müssen sowohl ihre Infrastruktur ausbauen als auch hohe Lebensqualität gewährleisten. Daher braucht es eine Finanzierung über ein Agglomerationsprogramm nach Schweizer Vorbild. Dabei beteiligt sich der Bund finanziell an Öffi-Infrastruktur von Städten und Stadtregionen.

  • Einführung eines verpflichtenden betrieblichen Mobilitätsmanagements bei Betrieben über 50 Mitarbeiter:innen.

  • Verpflichtende Verkehrserregerabgabe: Gemeinden können etwa beim Neubau von Gewerbegebieten diese Abgabe einheben, müssen aber nicht. Da Gemeinden im Standortwettbewerb stehen, wird diese Regelung derzeit nicht angewendet.


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