Junge Frau bei der Rückgabe einer Pfandflasche im Supermarkt
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28.7.2025

Ärger am Pfandautomaten bei Rewe

Seit der Einführung des Einwegpfands in Österreich Anfang 2025 erreichen uns immer wieder Beschwerden von Konsument:innen, die bei der Rückgabe von Pfandflaschen oder -dosen auf Probleme stoßen. 

Pfand

Seit Jänner 2025 gibt es das Einwegpfand. Was Sie dazu wissen müssen erfahren Sie hier.

Konsument:innen haben Recht auf Rücknahme und Barauszahlung 

Häufig genannt werden defekte Rückgabeautomaten, die Verweigerung der Annahme beschädigter Produkte oder das Angebot von Gutschriften statt der gesetzlich vorgesehenen Bar-Auszahlung. Aus Sicht der AK Wien Expert:innen stellt dieses Verhalten eine klare Missachtung der Pfandverordnung dar. Konsument:innen haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Rücknahme und Barauszahlung – sofern das Produkt restentleert ist und der Barcode sowie das Pfandsymbol lesbar sind. Funktioniert der Automat nicht oder erkennt er das Produkt nicht, ist eine manuelle Rücknahme verpflichtend

Brief an Rewe – AK pocht auf Einhaltung der Pfandvorschriften

Um auf diese Missstände aufmerksam zu machen, hat sich die AK Wien in einem Brief an die Handelskette Rewe gewandt und fordert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die Einführung des Pfands darf weder zulasten der Arbeitnehmer:innen noch der betroffenen Konsument:innen gehen.

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Kontakt

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Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien

Abteilung Umwelt & Verkehr
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -

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