Fast Fashion als Klimakiller
Wie nachhaltig ist unsere Kleidung? Eine Befragung von AK und Greenpeace zeigt, dass es hier noch viel Luft nach oben gibt.
Seit der Einführung des Einwegpfands in Österreich Anfang 2025 erreichen uns immer wieder Beschwerden von Konsument:innen, die bei der Rückgabe von Pfandflaschen oder -dosen auf Probleme stoßen.
Häufig genannt werden defekte Rückgabeautomaten, die Verweigerung der Annahme beschädigter Produkte oder das Angebot von Gutschriften statt der gesetzlich vorgesehenen Bar-Auszahlung. Aus Sicht der AK Wien Expert:innen stellt dieses Verhalten eine klare Missachtung der Pfandverordnung dar. Konsument:innen haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Rücknahme und Barauszahlung – sofern das Produkt restentleert ist und der Barcode sowie das Pfandsymbol lesbar sind. Funktioniert der Automat nicht oder erkennt er das Produkt nicht, ist eine manuelle Rücknahme verpflichtend.
Um auf diese Missstände aufmerksam zu machen, hat sich die AK Wien in einem Brief an die Handelskette Rewe gewandt und fordert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die Einführung des Pfands darf weder zulasten der Arbeitnehmer:innen noch der betroffenen Konsument:innen gehen.
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