Brexit
Das Vereinigte Königreich ist seit 1. Februar 2020 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Die Übergangsphase endete mit 31. Dezember 2020.
Das gilt für Brit:innen, die bereits länger in Österreich leben
Britische Staatsangehörige, die bereits vor dem Ende der Übergangsfrist (31. Dezember 2020) in Österreich lebten, können weiterhin in Österreich leben, arbeiten und studieren. Sie sind durch das Austrittsabkommen geschützt. Sie müssen einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ beantragen. Die Antragstellung ist bis Dezember 2021 möglich.
Das gilt für BritInnen, die ab 2021 nach Österreich zugewandert sind bzw. neu zuziehen wollen
Alle ab 1.1.2021 neu zuziehenden britischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörige sind durch das Austrittsabkommen nicht begünstigt. Für sie gelten die Zugangsregeln für Drittstaatsangehörige (Ausländerbeschäftigungsgesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie Fremdenpolizeigesetz).
Tipp
Das gilt für ÖsterreicherInnen, die bereits länger im Vereinigten Königreich leben
EU-BürgerInnen, die bereits vor dem Ende der Übergangsfrist (31. Dezember 2020) im Vereinigten Königreich lebten, können weiterhin im Vereinigten Königreich leben, arbeiten und studieren. Sie sind durch das Austrittsabkommen geschützt. Sie mussten ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel (Pre-Settled oder Settled Status) stellen. Die Antragstellung war bis Ende Juni 2021 möglich.
Das gilt für ÖsterreicherInnen, die ab 2021 in das Vereinigte Königreich zuziehen
Alle ab 1.1.2021 neu zuziehenden EU-BürgerInnen und deren Familienangehörige sind durch das Austrittsabkommen nicht begünstigt. Für sie gilt das punktebasierte Einwanderungssystem des Vereinigten Königreichs.
Tipp
Weitere Infos erhalten Sie bei der österreichischen Botschaft in London:
Webseite: www.bmeia.gv.at/oeb-london/service-fuer-buergerinnen/brexit
Kontakt
Kontakt
Wir beraten Sie gern
Arbeitsrecht
Telefonische Auskunft
Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 501 65 1201