18.12.2020

Brexit 

Das Vereinigte Königreich ist seit 1. Februar 2020 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Die Übergangsphase endete mit 31. Dezember 2020.

Das gilt für Brit­:innen, die bereits länger in Österreich leben

Britische Staatsangehörige, die bereits vor dem Ende der Übergangsfrist (31. Dezember 2020) in Österreich lebten, können weiterhin in Österreich leben, arbeiten und studieren. Sie sind durch das Austrittsabkommen geschützt. Sie müssen einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ beantragen. Die Antragstellung ist bis Dezember 2021 möglich. 

Das gilt für Brit­Innen, die ab 2021 nach Österreich zugewandert sind bzw. neu zuziehen wollen

Alle ab 1.1.2021 neu zuziehenden britischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörige sind durch das Austrittsabkommen nicht begünstigt. Für sie gelten die Zugangsregeln für Drittstaatsangehörige (Ausländerbeschäftigungsgesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie Fremdenpolizeigesetz). 

Tipp

Weitere Infos erhalten Sie beim Bundeskanzleramt
Webseite: www.bundeskanzleramt.gv.at/brexit

Das gilt für Österreicher­Innen, die bereits länger im Vereinigten Königreich leben  

EU-BürgerInnen, die bereits vor dem Ende der Übergangsfrist (31. Dezember 2020) im Vereinigten Königreich lebten, können weiterhin im Vereinigten Königreich leben, arbeiten und studieren. Sie sind durch das Austrittsabkommen geschützt. Sie mussten ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel (Pre-Settled oder Settled Status) stellen. Die Antragstellung war bis Ende Juni 2021 möglich. 

Das gilt für Österreicher­Innen, die ab 2021 in das Vereinigte Königreich zuziehen 

Alle ab 1.1.2021 neu zuziehenden EU-BürgerInnen und deren Familienangehörige sind durch das Austrittsabkommen nicht begünstigt. Für sie gilt das punktebasierte Einwanderungssystem des Vereinigten Königreichs.

Tipp

Weitere Infos erhalten Sie bei der österreichischen Botschaft in London:
Webseite: www.bmeia.gv.at/oeb-london/service-fuer-buergerinnen/brexit

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