Spesen bei Versicherungen

Bei Versicherungsverträgen können Spesen und zusätzliche Kost­en anfallen. Unter­jährig­keits­zu­schlag, Rückbuchungen oder Mahnungen können ins Geld gehen, warnt die AK.

Achtung

Bezeichnungen im Versicherungsvertrag wie Unter­jähr­ig­keits­zu­schlag sind Hinweise für zusätzliche Kosten. Bei Verpfändung der Ver­sich­er­ung, etwa für eine Kreditsicherstellung oder bei Rück­buch­ung­en der Prämie und Zahlungsverzug, können Spesen lauern. Je nach Ver­sich­er­ung sind die Spesen und Kosten unterschiedlich.

Wann der Unterjährigkeitszuschlag verrechnet wird

Der Unterjährigkeitszuschlag wird verrechnet, wenn die Versicherungsprämie nicht auf einmal im Voraus, sondern halb-, vierteljährlich oder monatlich be­zahlt wird. Die Versicherungsprämie ist eine Jahresprämie, die zu Beginn des Versicherungsjahres fällig wird. Ob und in welcher Höhe der Unterjährigkeitszsuschlag verlangt wird, ist vom Unternehmen und der Sparte abhängig, etwa Leben, Unfall oder Kfz. So kann beispielsweise bei monatlicher Zahlung der Unfallversicherung eine bis zu sechs Prozent höhere Prämie an­fall­en. Das summiert sich bei längeren Laufzeiten.

Wer seine Lebensversicherung als Sicherheit für den Kredit verpfändet, hat meist auch Spesen für die Bearbeitung der Sicherstellung. Ist das Konto ins Minus gerutscht und wird die Lastschrift rückgebucht, werden dafür eben­falls Spesen fällig.

Mahnspesen

Wer einmal mit seiner Prämie in Verzug kommt, also sie zu spät oder nicht be­zahlt, wird oft mit Mahnspesen konfrontiert. Die Höhe der Mahnspesen ist sehr unterschiedlich. Geht die Polizze verloren, fallen für die Ausstellung der Duplikatspolizze Spe­sen an.

Spesen bei Versicherungen nicht ver­nach­lässig­en!

Wenn KonsumentInnen die Angebote bei den Versicherungen vergleichen, sollten sie auch einen Blick auf die unterschiedlichen Spesen werfen, rät die AK. Immerhin weichen die Spesen von Versicherung zu Versicherung  ab.

Tipp

  • Spesen erfragen:
    Erkundigen Sie sich beim Abschluss Ihrer Versicherung über die Kon­ditionen, auch was an Kosten oder Spesen anfallen kann. Fragen Sie nach dem Gebührenblatt, darin sind die Spesen am über­sichtlichsten dargestellt.

  • Unterjährigkeitszuschlag vermeiden:
    Fragen Sie bei Erstellung des Versicherungsangebots nach, ob ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet wird. Verhandeln Sie, ob bei Zahlung mittels SEPA-Lastschrift der Zuschlag entfallen kann.

  • Nachfragen bei anderer Prämieneinzahlung: 
    Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung, wann Sie die Zahlungsweise verändern können und ob das mit Spesen ver­bund­en ist.

  • Prämienverzug – Kosten umgehen: 
    Können Sie die Prämie nicht pünktlich zahlen, können Mahnspesen und manchmal auch Verzugszinsen anfallen. Nehmen Sie bei Zahl­ungsverzug daher sofort mit Ihrer Versicherung Kontakt auf, um einen Mahnstopp zu vereinbaren und so Spesen zu vermeiden.
     
  • Nicht „flüssig“, Lösungen mit der Versicherung suchen:
    Wenn Sie sich die Prämie nicht mehr leisten können, kann der Ver­trag etwa auf unbestimmte Zeit prämienfrei gestellt werden. Üblich­­er­­weise ist dann auch der Versicherungsschutz reduziert. Achtung, der Vertrag kann meist zu den alten Konditionen nicht mehr fortgesetzt werden. Eine vorzeitige Kündigung sollte nicht der erste Schritt sein, weil Sie draufzahlen – Dauerrabatte bei Sach­ver­sich­erungen etwa müssen zurückgezahlt werden.

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