Zahlscheingebühren: OGH erklärt sie für rechtswidrig
Die Einhebung von Strafentgelten für die Bezahlung von Rechnungen mittels Erlagschein oder der Erteilung eines Überweisungsauftrages im Onlinebanking ist unzulässig!
Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) in mehreren von den Konsumentenschützern geführten Verfahren. Entsprechende Urteile liegen gegen T-Mobile, A1, Hutchison 3 und die Generali Versicherung vor.
Unternehmen ignorierten 5 Jahre lang das Gesetz
Schon seit 1.11.2009 verbietet das Zahlungsdienstegesetz die Verrechnung von Strafentgelten für bestimmte Zahlweisen. Dies betrifft insbesondere auch die Bezahlung per Zahlschein beziehungsweise per Online-Überweisung. Trotzdem haben Unternehmen diese Strafentgelte weiterhin verrechnet. Mit der Rechtsprechung des OGH ist die Sache nun klar geregelt.
Tipp
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