4.11.2013

Neuerungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Seit 1. Jänner 2013 ist die Novelle zum Arbeitnehmer-Innenschutzgesetz (ASchG) in Kraft. Mit der Novelle ist die verbindliche Evaluierung psychischer Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz neu geregelt. Erstmals wird auch die Wichtigkeit der Erhaltung der psychischen Gesundheit der ArbeitnehmerInnen besonders betont. Die Arbeits- und OrganisationspsychologInnen sind als bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren beizuziehende geeignete Fachleute ausdrücklich genannt. Zudem erfolgt die Anpassung an die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bei den Regelungen über Arbeitsstoffe.


Psychische Arbeitsbelastungen wurden in der betrieblichen Praxis bisher nicht oder selten qualitativ evaluiert. Arbeits- und OrganisationspsychologInnen sind mit ihren Erhebungsinstrumenten und Analyseverfahren am besten qualifiziert die Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen in den Betrieben durchzuführen. Dadurch soll die Prävention zur Eindämmung psychischer Arbeitsbelastungen gestärkt werden.

Kurzvideo von der Veranstaltung


Das erste Referat gab einen Überblick über die gesetzlichen Neuerungen aus erster Hand. Dr. Alexandra Marx referierte über die wichtigsten Punkte wie die Neuregelung zu den psychischen Belastungen, die Klarstellung bei SVPs, Regelungen zu Präventivdiensten und weiteren Änderungen wie beispielsweise die Erhöhung des Strafrahmens.

Der zweite Vortrag befasste sich mit Definitionen im Bereich der psychischen Belastungen und zeigte was bei der Evaluierung dieser Belastungen am Arbeitsplatz zu beachten ist. Aus Sicht der Arbeits- und Organisationspsychologie wurde von Dr. Herbert Friesenbichler näher erläutert, wie man Belastungen erheben und bewerten kann. Zum Abschluss wurde noch erklärt worauf beim Setzen von präventiven Maßnahmen geachtet werden sollte.

ArbeitspsychologInnen im Spannungsfeld mit anderen Gesundheitsberufen

Im Umfeld der betrieblichen Gesundheitsförderung bieten verschiedene Berufsgruppen mit sehr unterschiedlichen Angeboten ihre Leistungen den Betrieben an. Solche Angebote sind im Regelfall freiwillige Leistungen und oftmals schwer zu bewerten oder einzuordnen. Diese Angebote reichen von präventiven bis zu kurativen Maßnahmen und führen zu Missverständnissen. Der dritte Vortrag von MMag Robert Brandstetter gab einen Überblick über Ausbildung und Tätigkeitsbereiche von Berufsgruppen, die betriebliche Gesundheitsaktivitäten anbieten, im Vergleich zu Arbeits- und OrganisationspsychologInnen.

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