Wohnungskauf
Beim Kauf gibt es zunächst die Nebenkosten des Kaufvertrages wie etwa die Grunderwerbssteuer (3,5 % vom Kaufpreis) und Eintragungsgebühr im Grundbuch des neuen Eigentümers (1,1%). Bei der Kreditfinanzierung gibt es zusätzliche Nebenkosten. Einmalig sind etwa Bewertungskosten für die Immobilie, Grundbuchs- oder Abfragespesen beim Kreditschutzverband zu bezahlen. Nebenkosten, die laufend auf Sie zukommen können, sind vor allem Prämien für eine Kredit-Restschuldversicherung und Spesen der Kontoführung.
Betriebskosten: Abrechnung bei Eigentumswohnungen
Bis 30.Juni jeden Jahres muss der Verwalter jedem Wohnungseigentümer eine detaillierte schriftliche Abrechnung schicken.
Zum
Unterschied von Mietwohnungen zählen zu den Ausgaben und Einnahmen nicht nur die
unmittelbaren Zahlungen für Betriebskosten wie Wasser, Müllabfuhr und
Hausbetreuung, sondern alle laufenden Aufwendungen für die Liegenschaft. Also
auch Ausgaben für Gemeinschaftsanlagen, Kosten von Erhaltungsarbeiten, Beiträge
zu Rücklagen, Annuitätenzahlungen etc.
Hat ein Wohnungseigentümer
Einwendungen gegen die Abrechnung, so kann er die vom Verwalter gelegte
Abrechnung beim Bezirksgericht überprüfen lassen, wobei die jeweiligen Mängel
angeführt werden müssen.
Vom Wohnungskauf zurücktreten
Häufig unterzeichnen Wohnungssuchende bei einem Makler ein Miet- oder ein Kaufanbot für eine Wohnung und glauben, sie könnten ohnedies problemlos zurücktreten. Solche Erwartungen stellen sich in vielen Fällen als falsch heraus. Denn Rücktrittsrechte sind immer noch die Ausnahme, nicht die Regel.
Kostenlos zurücktreten können Sie unter folgenden Voraussetzungen:
- Es handelt sich um Kauf oder Miete einer Wohnung, eines Einfamilienhauses
oder eines Grundstück, das zum Bau eines Einfamilienhauses geeignet ist. - Das Objekt muss dazu bestimmt sein, von Ihnen selbst oder von einem nahen
Angehörigen als Hauptwohnsitz bewohnt zu werden.
- Sie müssen Ihre Vertragserklärung (Anbot, Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages etc.) am Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjektes abgegeben haben.
Kein Rücktrittsrecht haben Sie
- wenn Sie erst einen Tag nach der Besichtigung (oder noch später) das Anbot
oder den Vertrag unterzeichnen
- sowie bei Geschäftsräumlichkeiten, Büros und Ferienwohnungen
- beim Kauf einer Eigentumswohnung, die an einen Fremden vermietet werden soll.
Die schriftliche Rücktrittserklärung müssen Sie binnen einer Woche absenden. Einschreiben ist unbedingt zu empfehlen. Während der Rücktrittsfrist dürfen keine Anzahlungen verlangt werden. Die einwöchige Rücktrittsfrist beginnt erst zu laufen, wenn Sie eine Kopie Ihrer Vertragserklärung und eine schriftliche Belehrung über Ihr Rücktrittsrecht erhalten haben. Die Rücktrittsfrist endet aber jedenfalls einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung.
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Verwalterpflichten
Hausverwalter müssen den WohnungseigentümerInnen eine Vorausschau vorlegen, um sie über Aufwendungen und Anstehendes im nächsten Jahr zu informieren.