Heiztherme kaputt?
Funktioniert die mitvermietete Therme oder der Boiler nicht mehr, müssen Vermieter:innen die Reparatur oder den Austausch bezahlen.
Ist Ihre Wohnung wegen eines Mangels nicht wie vereinbart nutzbar, können Sie in einigen Fällen die Miete mindern.
Wer bleibt in der Wohnung und welche Ausgleichszahlungen erhält der ausziehende Partner?
Das Grundbuch zeigt, wem eine Liegenschaft gehört und welche Rechte oder Belastungen damit verbunden sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach dem Wohnungskauf innerhalb einer Woche vom Vertrag zurücktreten.
Die jährliche Vorausschau informiert Wohnungseigentümer:innen über geplante Arbeiten, erwartete Kosten und Beiträge zur Rücklage.
Telefonische Auskunft
Montag – Freitag, 8 Uhr - 12 Uhr
Dienstag von 15 Uhr - 18 Uhr
Tel.: +43 1 50165 1345
© 2026 AK Wien | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65