Heizthermen in Mietwohnungen
VermieterInnen müssen seit 2015 die mitvermietete Heiztherme auf eigene Kosten reparieren oder austauschen, wenn diese nicht mehr funktioniert.
Muss ich meine alte Wohnung ausmalen, wenn ich ausziehe? Was ist, wenn ich Wänden eine andere Farbe verpasst habe? Welche Regeln gelten.
Das Recht zur Mietzinsminderung besteht zB dann, wenn eine Heiztherme, die bei Anmietung vorhanden war, nicht mehr heizt oder kein Warmwasser liefert.
Sie wollen Ihre Mietwohnung umbauen? Bei wesentlichen Änderungen der Wohnung müssen Sie den Vermieter informieren.
Wer bleibt in der Wohnung, wer erhält welche gemeinsam gekauften Möbel, welche Ausgleichszahlungen erhält der ausziehende Partner?
Mietvertragsgebühren für Wohnräume dürfen nicht mehr eingehoben werden. Dies betrifft die „Vertragsgebühr“, nicht eine allfällige Maklerprovision.
Telefonische Auskunft
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Dienstag von 15 Uhr - 18 Uhr
Tel.: +43 1 50165 1345
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