Haushaltsversicherungen
Wie Sie die passende Versicherung finden und was Sie im Schadensfall beachten müssen.
Oft bieten Versicherungsgesellschaften verschiedene Pakete an - vom Basisschutz bis zum Topschutz mit diversen Zusatzbausteinen. Jedes Paket muss nicht zur Gänze für Sie passend sein.
Achten Sie daher darauf, welche Leistungen Sie wirklich benötigen. Diese Fragen unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung.
Das Hauptziel der Haushaltsversicherung ist es, die finanzielle Existenz bei Großschäden im Haushalt (zum Beispiel Feuer) und am Wohnungsinhalt zu sichern. Durch die Wahl eines Selbstbehaltes können Sie deutlich bei der Prämie sparen. Je nach Versicherer kann der Selbstbehalt zwischen 75 und 500 Euro pro Versicherungsfall betragen und eine deutliche Prämienreduktion von 10 % bis 50 % ergeben. In diesem Fall ersetzt der Versicherer nach einem Schaden die Schadenssumme abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts. Es gibt zudem Laufzeitrabatte, die dann gewährt werden, wenn Sie sich freiwillig länger binden als die Grundlaufzeit von 3 Jahren. Akzeptieren Sie etwa eine neunjährige Laufzeit, dann bekommen Sie bei dieser Versicherung einen Prämiennachlass von 20 %. Auch Treueboni für Stammkunden oder Rabatte für Online-Abschlüsse sind denkbar. Je nach Situation können auch weitere Rabatte von den Versicherungen gewährt werden. So zum Beispiel kann es Rabatt beim Vorliegen einer Alarmanlage oder Sicherheitstür geben. Diese Nachlässe sind mit Vorsicht zu genießen. Denn vergessen Sie die Alarmanlage einzuschalten und passiert ein Einbruch, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
Achten Sie auf die Spesen für unterjährige Bezahlweise. Zahlen Sie die Prämie monatlich, so können Unterjährigkeitsspesen von bis zu 6 % anfallen. Die Zahlung der Jahresprämie ist zumeist günstiger.
Die vorsätzlich begangene Schadenshandlung bzw. der absichtlich herbeigeführte Schaden ist Betrug und natürlich nicht gedeckt. Der von der versicherten Person grob fahrlässig herbeigeführte Schaden kann ebenfalls zum Ausschluss der Leistung führen. Da die Grenze zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit oft nicht eindeutig ist und eventuell erst vom Gericht beurteilt werden kann, ist es empfehlenswert, eine Polizze abzuschließen, die auch die grob fahrlässig verursachten Schäden miteinschließt.
Eine Home- oder Wohn-Assistance ist in der Regel ein 24-Stunden Notfallservice, das einem Schadensfall sofort kontaktiert werden kann. Der Baustein „Wohn-Assistance“ übernimmt die Organisation und die Kosten für einen Handwerker oder Installateur. Viele Assistance Services übernehmen auch die Aufwendungen für Schlüssel- und Aufsperrdienste, und zwar nicht nur bei einem Einbruch-Schadensfall, sondern auch bei einem ungewollten Aussperren aus der Wohnung. Aufwendungen bei Notwendigkeit für Leihheizgeräte und Hotelkosten bei Unbenutzbarkeit der Wohnung sind ebenfalls Leistungen, die innerhalb der Assistance-Leistungen organisiert werden können.
Bei der Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung müssen Sie darauf achten, bestimmte Fristen einzuhalten. Wichtig ist das rechtzeitige Einlangen der Kündigung bei der Versicherung, denn bei zu spätem Einlagen sind Sie ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden. Nutzen Sie am besten das der AK.
Es ist zwar grundsätzlich möglich die elektronische Kommunikation im Versicherungsvertrag zu vereinbaren, was dann auch eine Kündigung per E-Mail möglich macht. Weil Sie aber den rechtzeitigen Eingang der Kündigung bei der Versicherung nachweisen müssen, empfiehlt es sich einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein zu versenden.
Versicherungsverträge, die keine bestimmte Laufzeit aufweisen, können vom Versicherungsnehmer und vom Versicherer zum Ablauf jedes Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Diese Frist muss für beide Vertragspartner gleich sein und darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen. Auf dieses Kündigungsrecht können die Parteien einverständlich bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten. Die Kündigungsmöglichkeiten samt Kündigungsfristen sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Haushaltsversicherungs-Tarife weisen oft bestimmte Laufzeiten auf, die meist mehrere Jahre betragen - typisch sind Vertragslaufzeiten von 3 bis 10 Jahren. In diesen Fällen kommt die so genannte Verbraucherkündigung zum Tragen. Als Verbraucher kann man einen Versicherungsvertrag, der für eine Laufzeit von mehr als drei Jahren abgeschlossen wurde, zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Bei Befristung auf eine bestimmte Laufzeit (zB zehn Jahre) endet der Vertrag automatisch mit Ablauf. Eine schriftliche Kündigung ist dennoch ratsam, um Unklarheiten zu vermeiden. Achtung, die Versicherungsverträge enthalten nämlich oft eine Klausel, wonach sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Versicherungsnehmer nicht binnen drei Monaten vor Ende kündigt. Diese Verlängerungsklauseln sind nach dem Konsumentenschutzgesetz jedoch nur dann wirksam, wenn die Versicherung den Konsumenten rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist nochmals gesondert auf seine Kündigungsmöglichkeit hinweist. Ist dies nicht erfolgt, bleibt es beim automatischen Vertragsende.
Im Fall eines Wohnungswechsels oder einer Übersiedlung ins Ausland besteht die Möglichkeit, den Haushaltsversicherungsvertrag zu kündigen. Der Wohnungswechsel muss dem Versicherer schriftlich mitgeteilt werden. Bei dieser Gelegenheit muss der Vertrag jedenfalls vor Beginn des Umzuges und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges gekündigt werden. Wichtig: Die Kündigung muss zeitgerecht vor dem Umzug beim Versicherer eintreffen, der Meldezettel ist nicht ausschlaggebend. Wenn vom Kündigungsrecht kein Gebrauch gemacht wird, gilt die Versicherung während des Umzuges und dann auch in der neuen Wohnung.
Beim Verkauf der versicherten Sache (Wohnung oder Haus) durch Versicherungsnehmer tritt der Erwerber an dessen Stelle in den Versicherungsvertrag ein – mit allen Rechten und Pflichten. Der Erwerber kann den Versicherungsvertrag kündigen: Die Kündigung kann nur mit sofortiger Wirkung oder auf den Schluss der laufenden Versicherungsperiode erfolgen. Achtung: Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Als Zeitpunkt des Erwerbes gilt die Eintragung ins Grundbuch oder, falls das Objekt ersteigert wurde, der Zuschlag in der öffentlichen Versteigerung. Hatte der Erwerber von der Versicherung keine Kenntnis, so bleibt das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen, zu dem der Erwerber von der Versicherung Kenntnis erlangt hat. Das Versicherungsvertragsgesetz sieht auch ein Kündigungsrecht für den Versicherer vor.
Im Schadensfall können unter bestimmten in den Versicherungsbedingungen aufgezählten Voraussetzungen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen (Achtung, eventuell Dauerrabatt-Rückforderung!). Die in den Versicherungsbedingungen festgehaltenen Kündigungsrechte im Schadensfall sollten am besten bereits vor Vertragsabschluss geprüft werden. Eine wirksame Vereinbarung dieses Kündigungsrechtes im Schadensfall setzt jedenfalls voraus, dass beide Teile unter denselben Voraussetzungen kündigen können.
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