FAQs zur richtigen Haushalts­versicherung

Oft bieten Versicherungsgesellschaften verschiedene Pakete an - vom Basisschutz bis zum Top­schutz mit diversen Zusatzbausteinen. Jedes Paket muss nicht zur Gänze für Sie passend sein.

Achten Sie daher darauf, welche Leistungen Sie wirklich benötigen. Diese Fragen unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung.

fragen und antworten zur richtigen haushaltsversicherung

Wie kann ich Prämie sparen?

Das Hauptziel der Haushaltsversicherung ist es, die finanzielle Existenz bei Großschäden im Haus­halt (zum Beispiel Feuer) und am Wohnungsinhalt zu sichern. Durch die Wahl eines Selbst­be­halt­es können Sie deutlich bei der Prämie sparen. Je nach Versicherer kann der Selbstbehalt zwischen 75 und 500 Euro pro Versicherungsfall betragen und eine deutliche Prämienreduktion von 10 % bis 50 % ergeben. In diesem Fall ersetzt der Versicherer nach einem Schaden die Schadenssumme ab­züg­lich des vereinbarten Selbstbehalts. Es gibt zudem Laufzeitrabatte, die dann gewährt werden, wenn Sie sich freiwillig länger binden als die Grundlaufzeit von 3 Jahren. Akzeptieren Sie etwa eine neunjährige Laufzeit, dann bekommen Sie bei dieser Versicherung einen Prämien­nach­lass von 20 %. Auch Treueboni für Stammkunden oder Rabatte für Online-Abschlüsse sind denk­bar. Je nach Situation können auch weitere Rabatte von den Versicherungen gewährt werden. So zum Beispiel kann es Rabatt beim Vorliegen einer Alarmanlage oder Sicherheitstür geben. Diese Nachlässe sind mit Vorsicht zu genießen. Denn vergessen Sie die Alarmanlage ein­zu­schalt­en und passiert ein Einbruch, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.   

Achten Sie auf die Spesen für unterjährige Bezahlweise. Zahlen Sie die Prämie monatlich, so können Unterjährigkeitsspesen von bis zu 6 % anfallen. Die Zahlung der Jahresprämie ist zu­meist günstiger. 

Was bedeuten Tarife, bei denen Schäden, die aus „grober Fahrlässigkeit“ resultieren mitversichert sind?

Die vorsätzlich begangene Schadenshandlung bzw. der absichtlich herbeigeführte Schaden ist Be­trug und natürlich nicht gedeckt. Der von der versicherten Person grob fahrlässig herbeigeführte Schaden kann ebenfalls zum Ausschluss der Leistung führen. Da die Grenze zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit oft nicht eindeutig ist und eventuell erst vom Gericht beurteilt werden kann, ist es empfehlenswert, eine Polizze abzuschließen, die auch die grob fahrlässig verursachten Schäden miteinschließt.

Was beinhalten „Assistance-Leistungen“, die im Leistungsumfang enthalten sind?

Eine Home- oder Wohn-Assistance ist in der Regel ein 24-Stunden Notfallservice, das einem Schadens­fall sofort kontaktiert werden kann. Der Baustein „Wohn-Assistance“ übernimmt die Or­ga­ni­sa­ti­on und die Kosten für einen Handwerker oder Installateur. Viele Assistance Services über­nehm­en auch die Aufwendungen für Schlüssel- und Aufsperrdienste, und zwar nicht nur bei ein­em Einbruch-Schadensfall, sondern auch bei einem ungewollten Aussperren aus der Wohnung. Auf­wend­ungen bei Notwendigkeit für Leihheizgeräte und Hotelkosten bei Unbenutzbarkeit der Wohn­ung sind ebenfalls Leistungen, die innerhalb der Assistance-Leistungen organisiert werden können.

Ich will meine Haushaltsversicherung wechseln: Gibt es bei der Kündigung Formvorschriften?

Bei der Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung müssen Sie darauf achten, bestimmte Fristen ein­zu­halt­en. Wichtig ist das rechtzeitige Einlangen der Kündigung bei der Versicherung, denn bei zu spätem Einlagen sind Sie ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden. Nutzen Sie am besten das  der AK. 

Es ist zwar grundsätzlich möglich die elektronische Kommunikation im Versicherungsvertrag zu ver­ein­bar­en, was dann auch eine Kündigung per E-Mail möglich macht. Weil Sie aber den recht­zeit­ig­en Eingang der Kündigung bei der Versicherung nachweisen müssen, empfiehlt es sich ein­en eingeschriebenen Brief mit Rückschein zu versenden.

Wie erfolgt die Kündigung bei Verträgen auf unbestimmte Laufzeit?

Versicherungsverträge, die keine bestimmte Laufzeit aufweisen, können vom Ver­sicher­ungs­nehm­er und vom Versicherer zum Ablauf jedes Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Kün­di­gungs­frist gekündigt werden. Diese Frist muss für beide Vertragspartner gleich sein und darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen. Auf dieses Kün­di­gungs­recht können die Parteien einverständlich bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten. Die Kün­di­gungs­mög­lich­keit­en samt Kündigungsfristen sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.

Wie erfolgt die Kündigung bei Verträgen mit vertraglich festgelegter Laufzeit?

Haushaltsversicherungs-Tarife weisen oft bestimmte Laufzeiten auf, die meist mehrere Jahre be­trag­en - typisch sind Vertragslaufzeiten von 3 bis 10 Jahren. In diesen Fällen kommt die so ge­nannte Verbraucherkündigung zum Tragen. Als Verbraucher kann man einen Ver­sicher­ungs­ver­trag, der für eine Laufzeit von mehr als drei Jahren abgeschlossen wurde, zum Ende des dritten Jahr­es oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kün­dig­en.

Kann ein Haushaltsversicherungsvertrag seitens der Versicherung automatisch verlängert werden?

Bei Befristung auf eine bestimmte Laufzeit (zB zehn Jahre) endet der Vertrag automatisch mit Ab­lauf. Eine schriftliche Kündigung ist dennoch ratsam, um Unklarheiten zu vermeiden. Achtung, die Versicherungsverträge enthalten nämlich oft eine Klausel, wonach sich der Ver­sicher­ungs­ver­trag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Versicherungsnehmer nicht binnen drei Monaten vor Ende kündigt. Diese Verlängerungsklauseln sind nach dem Kon­sum­ent­en­schutz­ge­setz jedoch nur dann wirksam, wenn die Versicherung den Konsumenten rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist nochmals gesondert auf seine Kündigungsmöglichkeit hin­weist. Ist dies nicht erfolgt, bleibt es beim automatischen Vertragsende.

Kann ich bei Wohnungswechsel den Vertrag kündigen?

Im Fall eines Wohnungswechsels oder einer Übersiedlung ins Ausland besteht die Möglichkeit, den Haushaltsversicherungsvertrag zu kündigen. Der Wohnungswechsel muss dem Versicherer schrift­lich mitgeteilt werden. Bei dieser Gelegenheit muss der Vertrag jedenfalls vor Beginn des Um­zug­es und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges gekündigt werden. Wichtig: Die Kündigung muss zeitgerecht vor dem Umzug beim Versicherer eintreffen, der Meldezettel ist nicht ausschlaggebend. Wenn vom Kündigungsrecht kein Gebrauch gemacht wird, gilt die Ver­sich­er­ung während des Umzuges und dann auch in der neuen Wohnung.

Wie schaut das Kündigungsrecht bei Besitzwechsel aus?

Beim Verkauf der versicherten Sache (Wohnung oder Haus) durch Versicherungsnehmer tritt der Er­werb­er an dessen Stelle in den Versicherungsvertrag ein – mit allen Rechten und Pflichten. Der Er­werb­er kann den Versicherungsvertrag kündigen: Die Kündigung kann nur mit sofortiger Wirk­ung oder auf den Schluss der laufenden Versicherungsperiode erfolgen. Achtung: Das Kün­di­gungs­recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Als Zeit­punkt des Erwerbes gilt die Eintragung ins Grundbuch oder, falls das Objekt ersteigert wurde, der Zuschlag in der öffentlichen Versteigerung. Hatte der Erwerber von der Versicherung keine Kenntnis, so bleibt das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an be­steh­en, zu dem der Erwerber von der Versicherung Kenntnis erlangt hat. Das Ver­sicher­ungs­ver­trags­ge­setz sieht auch ein Kündigungsrecht für den Versicherer vor.

Wie schaut das Kündigungsrecht nach Eintritt eines Schadens aus?

Im Schadensfall können unter bestimmten in den Versicherungsbedingungen aufgezählten Vor­aus­setz­ung­en sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen (Achtung, eventuell Dauerrabatt-Rückforderung!). Die in den Versicherungsbedingungen fest­ge­halt­en­en Kündigungsrechte im Schadensfall sollten am besten bereits vor Vertragsabschluss ge­prüft werden. Eine wirksame Vereinbarung dieses Kündigungsrechtes im Schadensfall setzt jeden­falls voraus, dass beide Teile unter denselben Voraussetzungen kündigen können.

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