20.4.2015

Inserate-Auswertung: Mietennepp bei Altbau-Wohnungen!

Wiener Altbau-Mietwohnungen sind viel teurer als erlaubt. Eine aktuelle AK Inserate-Auswertung von 200 Altbau-Mietwohnungen zeigt: Unbefristete Altbau-Mietwohnungen sind um rund ein Fünftel teurer als erlaubt. Bei befristeten Mietverhältnissen schlagen die Vermieter über 60 Prozent mehr auf den Hauptmietzins drauf als sie dürften. „Es ist unfassbar, wie die Vermieter den Mietern ins Börsel greifen“, sagt AK Präsident Rudi Kaske. „Das ist eine reine Abzocke!“

200 Inserate wurden erhoben

Die AK hat 200 Inserate von befristeten (90) und unbefristeten (110) Altbau-Mietwohnungen bei zwei großen österreichischen Online-Immobilienplattformen von Dezember 2014 bis März 2015 erhoben. Derzeit beträgt der gesetzliche Richtwert in Wien 5,39 Euro pro Quadratmeter. Die AK hat aufgrund der in den Inseraten genannten Ausstattungsmerkmale (etwa, ob es einen Lift gibt, welches Stockwerk oder etwaiger Erstbezug nach einer Sanierung) die zulässigen Ab- und Zuschläge berücksichtigt sowie einen durchschnittlichen Lagezuschlag auf Basis der Lagezuschlagskarte der Stadt Wien (MA 25) berechnet. Für befristete Wohnungen wurde noch der gesetzlich vorgesehene Abschlag von 25 Prozent abgezogen. Auf dieser Basis wurde dann ein durchschnittlicher zulässiger Hauptmietzins ermittelt.

Unbefristet: Was die Vermieter draufschlagen – was die Mieter zu viel zahlen

für eine Durchschnitts-Altbauwohnung von 72 Quadratmeter – im Schnitt 18 Prozent unrechtmäßiger Aufschlag!

Wiener Richtwert pro m²                                5,39 Euro
Zu- und Abschläge laut Inseraten                       0,32 Euro
Durchschnittlicher Lagezuschlag pro m²                 1,34 Euro
Zulässiger durchschnittl. Richtwertmietzins pro m²     7,05 Euro
Durchschnittliche Nettomiete pro m² laut Inseraten     8,31 Euro
Differenz pro m²                                       1,26 Euro
Überhöhte Netto-Miete inkl. USt pro Monat           100,00 Euro**)
Überhöhte Netto-Miete inkl. USt pro Jahr          1.200,00 Euro**)

**) gerundet

Befristet: Was die Vermieter draufschlagen – was die Mieter zu viel zahlen

für eine Durchschnitts-Altbauwohnung von 71 Quadratmeter – im Schnitt 62 Prozent unrechtmäßiger Aufschlag!

Wiener Richtwert pro m²                                5,39 Euro
Zu- und Abschläge laut Inseraten                       0,44 Euro
Durchschnittlicher Lagezuschlag pro m²                 1,34 Euro
Zulässiger Richtwertzins nach 25% Befristungsabschlag  5,38 Euro
Durchschnittliche  Nettomiete pro m² laut Inseraten    8,69 Euro
Differenz pro m²                                       3,31 Euro
Überhöhte Netto-Miete inkl. USt pro Monat           259,00 Euro**)
Überhöhte Netto-Miete inkl. USt pro Jahr          3.108,00 Euro**) 

**) gerundet

„Für eine unbefristete Wohnung zu diesen Konditionen arbeitet ein Arbeitnehmer im Schnitt mehr als drei Wochen im Jahr nur für das, was der Vermieter zu viel einstreift. Bei einem befristeten Mietverhältnis sind es sogar im Schnitt rund achteinhalb Wochen im Jahr, die ein Arbeitnehmer für den Vermieter arbeiten gehen muss“, sagt Kaske.

Abzocke bei Altbaumieten – Wohnen muss billiger werden!

Die Aufschläge der VermieterInnen zum Mietzins sind enorm. Das zeigt die AK Inserate-Auswertung von 200 Wiener Altbauwohnungen. „Es kann nicht sein, dass die Mieter beim Grundbedürfnis Wohnen in diesem Ausmaß ungerechtfertigt zur Kasse gebeten werden“, sagt AK Präsident Rudi Kaske. „Jetzt sind die Mieter und Wohnungssuchenden dran, sie müssen endlich entlastet werden. Das Mietrecht muss einfacher und transparenter werden. Ich erwarte mir von der Regierung, dass ein Vorschlag bis spätestens Juli am Tisch liegt.“ „Wir brauchen eine große Mietrechtsreform“, sagt Kaske. Konkret verlangt die AK:

Forderung

  • Mieten senken: Bei den privaten Altbau-Mietwohnungen muss es klare Mietobergrenzen durch eine Verbesserung des Richtwertsystems geben. Dafür ist ein gesetzlicher Katalog von zulässigen Zu- und Abschlägen nötig, inklusive einem Deckel der Gesamtzuschläge bei 20 Prozent des Richtwerts.
  • Weg mit den Befristungen: Befristete Mietverhältnisse müssen abgeschafft werden, außer bei Eigenbedarf des Vermieters, etwa für seine Kinder oder Enkel.
  • Betriebskosten senken: Grundsteuer und Versicherung müssen aus dem Betriebskostenkatalog gestrichen werden – das muss der Vermieter zahlen.
  • Maklergebühren für MieterInnen streichen: Diese sollen die VermieterInnen zahlen - so wie jetzt in Deutschland.
  • Klare Erhaltungsregeln für VermieterInnen: Es muss für die Wohnungsausstattung (wie Elektroleitungen oder Sanitäranlagen) klare Erhaltungsregeln für die VermieterInnen geben, nicht nur für die Heiztherme.

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