
Abgelaufenes gleich in den Müll?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis zu welchem Datum der Hersteller mindestens garantiert, dass ein originalverpacktes und richtig gelagertes Lebensmittel in einwandfreiem Zustand ist. „Mindestens haltbar bis…“ heißt also nicht automatisch, dass das Lebensmittel danach sofort ungenießbar wäre.Achtung!
Das Mindesthaltbarkeitsdatum verliert seine Gültigkeit, sobald die Originalverpackung geöffnet ist.
Überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum
Ein Produkt mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum sollten Sie aber überprüfen, bevor Sie es essen oder weiterverarbeiten. Überprüfen heißt: schauen, riechen, kosten. Ein verfärbtes, eigenartig riechendes oder schmeckendes Lebensmittel sollten Sie entsorgen. Wenn bereits das Aussehen oder der Geruch darauf hinweisen, dass das Produkt verdorben ist, verzichten Sie natürlich auf die Kostprobe und werfen es weg.
Hinweis
Wie wird das Mindesthaltbarkeitsdatum festgelegt?
Der Hersteller muss festlegen, bis zu welchem Datum das Produkt auf jeden Fall die erwarteten Eigenschaften besitzt und nicht gesundheitsschädlich ist. Das ermittelt er durch Erfahrungswerte, aber auch durch so genannte „Rückstellmuster“: Im Labor werden die Lebensmittel im Abstand bestimmter Fristen immer wieder auf ihre Eigenschaften untersucht.
Das Verbrauchsdatum
Das Verbrauchsdatum ist im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum sehr genau einzuhalten. Mit „zu verbrauchen bis…“ sind nämlich Lebensmittel gekennzeichnet, die hygienisch heikel sind. Lebensmittel wie Faschiertes, Geflügel oder Fisch dürfen deshalb nach abgelaufenem Verbrauchsdatum im Handel nicht mehr angeboten und sollten auch im Haushalt aus Sicherheitsgründen nicht mehr verzehrt werden!
Was hat das mit Nachhaltigkeit zu tun?
Jährlich werden etwa 96.000 Tonnen genießbarer Lebensmittel in den Müll geworfen, teilweise noch originalverpackt. Das verschwendet kostbare Rohstoffe, Wasser, Energie usw. Deshalb schont Zurückhaltung beim Wegwerfen von Produkten mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum Umwelt und Geldbörse.
Tipp
Kontakt
Kontakt
Wir beraten Sie gern
Arbeitsrecht
Telefonische Auskunft
Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 501 65 1201