Corona Kurzarbeit

Von Kurzarbeit (KUA) spricht man, wenn in einem Betrieb die Arbeitszeit zeitlich begrenzt herabgesetzt wird. Die Kurzarbeit dient zur Überbrückung von wirtschaftlichen (nicht saisonbedingten) Störungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und soll die Beschäftigten im Betrieb halten. Kündigungen sollen vermieden werden.

Basis ist eine arbeits- und lohnrechtliche Vereinbarung der Sozialpartner.

Die Sozialpartner haben den Rahmen für 5 Phasen Kurzarbeit erarbeitet

Die Corona-Kurzarbeit wurde dank Ihrer wertvollen Rückmeldungen laufend analysiert und in einigen Punkten an die praktischen Notwendigkeiten angepasst.

  • Beginnt die Kurzarbeit in Ihrem Betrieb ab bzw. nach dem 01.07.2021 oder wird eine bestehende Kurzarbeit ab bzw. nach diesem Tag verlängert, befinden Sie sich in der Phase 5. Die Neuerungen dieser Phase betreffen überwiegend den Arbeitgeber; allerdings möchten wir auf neue Modalitäten zu Kündigungen und zum Urlaubsabbau hinweisen, die aus ArbeitnehmerInnensicht zu beachten sind.

    Die Phase 5 besteht zudem aus zwei Modellen, aus denen Ihr Arbeitgeber wählen muss:
    • Einem großzügigen Modell für Betriebe, die von der Krise (bzw. den Lockdowns) besonders betroffen sind mit fast unveränderter Förderung und wesentlichen Erleichterungen, bzw.
    • Einem neuen Modell für sonstige Betriebe, wobei die Förderung für den Arbeitgeber nun geringer ausfällt und vom AMS eine höhere Mindestarbeitszeit im Betrieb vorausgesetzt wird.
  • Für alle Kurzarbeitsprojekte, die am 01.04.2021 beginnen oder ab diesem Tag verlängert werden, gelten die Regelungen zu Phase 4.
  • Wurde die Kurzarbeit in Ihrem Betrieb ab 01.10.2020 erstmals eingeführt oder ab diesem Tag neu verlängert, befinden Sie sich in Phase 3.
  • Alle Ersteinführungen und Verlängerungen, die nach dem 31.05.2020 und spätestens am 30.09.2020 begonnen haben, befinden sich in Phase 2.
  • Ersteinführungen und Verlängerungen, die von März 2020 bis einschließlich 31.05.2020 begonnen haben, unterliegen den Regelungen zur Phase 1.

 "Es wird auch ein nach der Krise geben. Daher ist eine Unterstützung für die Beschäftigten jetzt so wichtig, damit sich nach der Krise alles rasch wieder normalisiert."

Renate Anderl, AK Präsidentin

Über das Corona Soforthilfe-Kurzarbeitsmodell Flex

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Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -