Mit „Jopsy“ den Beruf finden
Die neue App der AK „Jopsy“ leitet Sie durch den Dschungel der Ausbildungswege und hilft Ihnen Ihre Interessen und Stärken zu entdecken.
Viele junge Menschen steigen erstmals durch ein Praktikum oder einen Ferialjob ins Erwerbsleben ein. Viele kennen ihre Rechte nicht. Darum wollen wir einen Beratungsschwerpunkt für die Abrechnung von Praktika und Ferialjobs im Herbst setzen. Wir fordern alle jungen Menschen auf, ihre Abrechnung möglichst schnell prüfen zu lassen, weil sehr kurze Verfallsfristen gelten.
Ein Ferialjob ist immer ein normales Arbeitsverhältnis. Das machst du, wenn du in den Ferien einfach nur Geld verdienen willst.
Ein Pflichtpraktikum hingegen dient der Ausbildung in Schule oder Studium.
Bei einem Ferialjob musst du nach Kollektivvertrag bezahlt werden und solltest daher mindestens 1.500 Euro für Vollzeit verdienen.
Ein Pflichtpraktikum hingegen dient der Ausbildung in Schule oder Studium. Die Bezahlung kann daher niedriger sein.
Bei einem Ferialjob stehen dir jedenfalls stehen 2 Urlaubstage pro Monat zu. Meistens bekommst du auch einen Anteil an Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Außerdem bist du unfall-, arbeitslosen-, pensions- und krankenversichert.
Bei einem Pflichtpraktikum bist du nur dann vollversichert, wenn du mehr als geringfügig verdienst. Ob du die 2 Urlaubstage pro Monat sowie anteilig Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommst, ist im Einzelfall zu prüfen.
Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst Du maximal 8 Stunden am Tag und 40 pro Woche arbeiten.
Lass das bei deiner AK in deinem Bundesland überprüfen.
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