Berufsreifeprüfung: Matura nachholen
Sie haben eine Lehre oder eine andere berufliche Ausbildung abgeschlossen und möchten die Matura nachholen? Mit der Berufsreifeprüfung (BRP) erwerben Sie einen Abschluss, der der Matura gleichgestellt ist.
Damit können Sie an Universitäten, Fachhochschulen und Kollegs studieren. Anders als bei der Studienberechtigungsprüfung sind Sie nicht auf eine bestimmte Studienrichtung beschränkt.
Auf einen Blick
Die Berufsreifeprüfung ...
- ist der Matura gleichgestellt,
- besteht aus vier Teilprüfungen,
- kann teilweise schon während der Ausbildung absolviert werden,
- eröffnet den Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen und Kollegs,
- wird beim Bund und in den meisten Landesdiensten als Matura anerkannt.
Bin ich zur Berufsreifeprüfung berechtigt?
Sie können die Berufsreifeprüfung absolvieren, wenn Sie eine gesetzlich anerkannte Vorbildung abgeschlossen haben.
Dazu gehören unter anderem:
- Lehrabschlussprüfung
- Facharbeiterprüfung
- mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schule (BMS)
- Meister- oder Befähigungsprüfung
- bestimmte Ausbildungen im Gesundheits- und Pflegebereich
- weitere gesetzlich anerkannte Ausbildungen
Die vollständige Liste der anerkannten Abschlüsse finden Sie am Ende dieser Seite.
So kommen Sie zur Berufsreifeprüfung
1. Zulassung beantragen
Den Antrag stellen Sie bei jener höheren Schule, an der Sie die Externistenprüfung ablegen.
2. Vorbereitung
Vorbereitungskurse bieten unter anderem:
- BFI
- WIFI
- VHS
Je nach Vorkenntnissen dauert die Vorbereitung durchschnittlich vier bis fünf Semester.
3. Prüfungen absolvieren
Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen:
- Deutsch
- Mathematik
- lebende Fremdsprache
- Fachbereich
Mindestens eine Teilprüfung legen Sie an einer höheren Schule als Externistenprüfung ab.
Bis zu drei Teilprüfungen können Sie bei anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung absolvieren.
4. Abschluss
Drei Teilprüfungen können häufig bereits während der Ausbildung abgelegt werden.
Die letzte Teilprüfung ist nach Vollendung des 19. Lebensjahres möglich.
Prüfungsformen
| Fach | Prüfungsform |
|---|---|
| Deutsch | schriftlich und mündlich |
| Mathematik | schriftlich |
| Lebende Fremdsprache | schriftlich oder mündlich |
| Fachbereich | schriftlich und mündlich oder Projektarbeit |
Mathematik
Wenn Sie die schriftliche Prüfung nicht bestehen, können Sie die negative Beurteilung noch im selben Prüfungstermin mit einer mündlichen Kompensationsprüfung ausgleichen.
Förderungen
Für die Berufsreifeprüfung gibt es in allen Bundesländern Fördermöglichkeiten.
Auch die Arbeiterkammer unterstützt den Abschluss mit dem AK Bildungsgutschein.
Lehre mit Matura
Mit Lehre mit Matura können Lehrlinge kostenlos bereits während der Lehrzeit mit der Berufsreifeprüfung beginnen.
- Drei Teilprüfungen sind schon vor der Lehrabschlussprüfung möglich.
- Die letzte Teilprüfung kann nach Vollendung des 19. Lebensjahres abgelegt werden.
- Die Angebote unterscheiden sich je nach Bundesland.
Häufige Fragen
Ist die Berufsreifeprüfung eine Matura?
Ja. Sie ist der Matura gleichgestellt.
Kann ich damit studieren?
Ja. Sie können damit an Universitäten, Fachhochschulen und Kollegs studieren.
Wie viele Prüfungen muss ich ablegen?
Vier: Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache und Fachbereich.
Kann ich mir Prüfungen anrechnen lassen?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können bereits absolvierte Prüfungen oder anerkannte Zertifikate angerechnet werden.
Gibt es Förderungen?
Ja. Fördermöglichkeiten gibt es in allen Bundesländern. Zusätzlich unterstützt die Arbeiterkammer mit dem AK Bildungsgutschein.
Gesetzliche Voraussetzungen im Detail
Zur Berufsreifeprüfung sind unter anderem Personen zugelassen mit:
- Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz
- Facharbeiterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz
- Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule
- Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
- mindestens 30-monatiger Ausbildung im medizinisch-technischen Fachdienst oder Sanitätshilfsdienst
- Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung
- land- und forstwirtschaftlicher Meisterprüfung
- Dienstprüfung mit mindestens dreijähriger Dienstzeit
- erfolgreichem Abschluss bestimmter berufsbildender höherer Schulen
- erfolgreichem Abschluss bestimmter Ausbildungen im Gesundheitsbereich
- erfolgreichem Abschluss bestimmter künstlerischer Ausbildungen oder Studien
Die vollständigen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Berufsreifeprüfungsgesetz.
Kontakt
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Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien
Telefon: +43 1 50165-0
- erreichbar mit der Linie D -