Selbsterhalter-Stipendium
Sie waren bereits einige Jahre berufstätig und überlegen nun, ein Studium zu beginnen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein SelbsterhalterInnen-Stipendium!
Wer Anspruch hat
SelbsterhalterInnen sind Studierende, die sich wenigstens vier Jahre lang durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben und mit ihrer Erwerbstätigkeit zumindest € 8.580,–/Jahr erzielt haben.
Das Einkommen der Eltern spielt beim SelbsterhalterInnen-Stipendium, im Gegensatz zur herkömmlichen Studienbeihilfe, keine Rolle.
Alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen für ein SelbsterhalterInnen-Stipendium (z.B. Altersgrenze) finden Sie hier.
Höhe des Stipendiums
Die maximale Höhe des SelbsterhalterInnenstipendiums beträgt monatlich € 801,–. Für Studierende ab 24 Jahren gibt es dazu einen monatlichen Zuschlag von € 20,-, ab 27 Jahren weitere € 20,-.
Die Anspruchsdauer umfasst die für die Ausbildung vorgesehene Studiendauer zuzüglich eines Semesters („Toleranzsemester“).
Antrag stellen
Die Antragstellung erfolgt über die vorgesehenen Formulare der Studienbeihilfe, die bei der Stipendienstelle und über die Homepage www.stipendium.at erhältlich sind. Bei Fragen oder Unklarheiten werden Sie bei der Stipendienstelle beraten!
Kontakt
Kontakt
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien
Telefon: +43 1 50165-0
- erreichbar mit der Linie D -