Rechte und Pflichten von Lehrlingen

Als Lehrling haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch klar geregelte Rechte. Diese sollen sicherstellen, dass Sie Ihren Beruf unter fairen und sicheren Bedingungen erlernen können.

Ihre Rechte als Lehrling

Sie haben das Recht,

  • in Ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß und vollständig ausgebildet zu werden,
  • Ihr Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
  • die Berufsschule zu besuchen,
  • für den Berufsschulunterricht freigestellt zu werden,
  • unter sicheren und angemessenen Bedingungen zu arbeiten,
  • Ihren gesetzlichen Urlaub in Anspruch zu nehmen und
  • vor Überforderung, Gefährdung und Mobbing geschützt zu werden. 

Wichtig

Sie dürfen grundsätzlich nur mit Arbeiten beschäftigt werden, die zu Ihrer Ausbildung gehören. Die übertragenen Tätigkeiten dürfen Ihre körperlichen und geistigen Kräfte nicht übersteigen.

Ihre Pflichten als Lehrling

Auch Sie müssen dazu beitragen, dass Ihre Ausbildung erfolgreich verläuft. Sie sind insbesondere verpflichtet,

  • sich zu bemühen, die Kenntnisse und Fähigkeiten Ihres Lehrberufs zu erlernen,
  • die Berufsschule regelmäßig und pünktlich zu besuchen,
  • die Anweisungen der für Ihre Ausbildung verantwortlichen Personen zu befolgen,
  • mit Werkzeugen, Maschinen und anderen Betriebsmitteln sorgfältig umzugehen,
  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und
  • den Lehrbetrieb bei Krankheit oder einer anderen Verhinderung unverzüglich zu verständigen.

Achtung bei Pflichtverletzungen

Wer seine Pflichten schwerwiegend oder wiederholt verletzt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann der Lehrbetrieb das Lehrverhältnis vorzeitig auflösen.

Unser Tipp

Unterschreiben Sie eine Auflösung des Lehrverhältnisses nicht vorschnell. Lassen Sie sich vorher von Ihrer Arbeiterkammer beraten.

Links

Kontakt

Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien

Abteilung Bildungspolitik
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -